Band 50: Eintrag vom  10. März 18560 (Nr. 513)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine landräthliche Verfügung vom 18. Februar c. wird dem Germeinderathe vorgelegt, welcher gemäß es für nothwendig erachtet wird, daß die Be-

[Nächste Seite] Besoldung der gegenwärtig vakanten Unterlehrerstelle an der gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg von 90 Thlr auf 130 Thlr erhöht werde, damit die Stelle in der Folge zum Besten der Schule mit einem geprüften Lehrer besetzt werden könne. Hiernach werde die Gemeinde Neuß einen Erhöhungsbeitrag von etwa 16 Thlr zu leisten haben.

Nach Besprechung des Gegenstandes äußerte Gemeinderath, wie er grundsätzlich die Ansicht der landräthlichen Behörde theile und daher gern bereit sei, den ratirlichen Antheil an dem Erhöhungsbetrage der Besoldung zu tragen. In Berücksichtigung jedoch, daß die zweite Klasse der Schule zu Weißenberg nicht stark besucht ist, und daher einstweilen noch ein fleißiger Schulamts-Candidat genügen möchte, gibt derselbe den betreffenden Behörden zu erwägen, ob die Stelle nicht für jetzt noch einen solchen Candidaten mit einem erhöhten Gehalt von 120 Thlr zu übertragen sei, zumal ein thätiger, strebsamer Schulamts-Aspirant Namens Carl Lempens aus Neuß, der seit dem vorigen Herbste eine Lehrerstelle in der 4ten Klasse der Knabenschule hierselbst zur vollen Zufriedenheit der Schul-Commission interimistisch versehen habe, sich bereits um jene Stelle bewerbe.

actum ut supra