Band 50: Seite  33  

  • Eintrag 39 Nachdem die Pacht des städtischen Walles zwischen der neuen Straße von der Oberstraße nach der Erft und dem Besitzthum von Dr. Sels mit dem 26. October c. ausgelaufen ist, wurde der vorsitzende Bürgermeister ersucht, den Wall zu möglichst hohem Pachtzinse und mit dem Vorbehalte einer jedes Jahr zuläßigen Aufkündigung, unter der Hand von neuem zu verpachten. actum ut supra...
  • Eintrag 40 Gemeinderath bemerkt auf ein wiederholtes Gesuch des Unternehmers der Straßen-Reinigung P. J. Kreuselerum Bewilligung einer Remuneration in Rücksicht darauf, daß er bei der Übernahme der Reinigung für einen Betrag von nur 37 Thl jährlich vielen Nachtheile habe, wie zur Vermeidung von Consequenzen für die Folge auf einen derartigen Antrag nicht eingegangen werden könne. actum ut supra...
  • Eintrag 41 Gegen die vom 3. des Monats Statt gehabte Vergantung der Reinigung des Marktplatzes und der sonstigen öffentlichen Plätze zu einer jährlichen Vergütung von 63 Thl für die Zeit vom 1. Janaur 1854 bis Ende 1857 wurde Nichts zu erinnern gefunden. actum ut supra...
  • Eintrag 42 Als Beisitzer des Wahlvorstandes für die nächstens Statt findenden Ersatz respective Ergänzungswahlen des Gemeinderathes wurden die Gemeindeverordneten Kaiser und H.J. Linden und als deren Stellver- treter die Gemeindeverordneten M. H. Schmitz und Schuhmacher gewählt. actum ut supra...
  • Eintrag 43 Die Commission für Finanz-Wesen berichtete heute über die von derselben angenommenen Prüfung des Gemeinde-Etats für das Jahr 1854. § 1Bei Tit. V Art. 4 der Communalsteuer-Einnahme findet sich im Etat ein Betrag von 1800 Thl zur Deckung der Mehrkosten des schulgeldfreien Elementar-Unter- richtes. Von den drei Mitgliedern der Commission beantragten zwei, daß im künftigen Jahre das Schul- geld in den Elementarschulen wieder eingeführt werde, wobei dieselben auf diejenigen Gründe hinwiesen, welche bei früheren Berathungen über diesen Gegen- stand Gemeinderath überwies diesen Gegenstand der Commission für Schulwesen zur nähere Prü- fung und Berichterstattung. Da bei Wiederein- führung des Schulgeldes dies erst mit October 1854 geschehen würde, so wird der obige Betrag einstweilen jedenfalls im Etat disponibel zu halten sein. §, 2.Das Conto für Unterhaltung des Straßenpflasters ad Tit V. Art. 3 der Ausgabe ist von 80 Thl. auf 280 Thl erhöht, weil nach Angabe der Verwal- tung ein Theil der Wallstraße neu zu pflastern sei. Das Pflaster in der Wallstraße ist allerdings in schlechtem Zustande, inzwischen fragt es sich, ob nicht eine Reparatur für jetzt genüge. Gemeinderath hält ebenfalls dafür, daß die theil- weise Neupflasterung der Wallstraße dringend nöthig sei, weshalb die Erhöhung des Credits von 80 Thl auf 280 Thl genehmigt wird. §. 3.Ad Tit 7 Art. 46 der Ausgabe sind 47 Thl 18 Sgr Zinsen à 4 1/2 % von 1190 Thl zur Verausgabung an die Vinzenzschule aufgeführt, welche die Gemeinde in den Jahren 1844/50 zum Zweck der Gründung einer Warteschule für dürftige Kinder unter dem schulpflichtigen Alter an den Einkünften der v. Werd'schen Stiftung gespart hat. Da in- mittelst der hiesigen Vinzenz-Verein eine Warte- schule für Kinder dürftiger Eltern ins Leben gerufen hat, welche sich des besten Erfolges erfreut, so läßt es sich rechtfertigen, daß die Gemeinde die Zinsen in dem gedachten Fonds jenem Vereine zukommen lasse. Die Commission schlägt jedoch vor, daß dies nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt geschehe, daß der Verein außer dem Bürgermeister ein vom Gemeinderath zu wählendes Mitglied desselben in den Vorstand aufnehme und §. 4.Die Zuschüsse zu den Bedürfnissen der kath. Pfarrkircheund der Filialkirche St. Sebastiani ad Tit VIII Art. 1 & 2 sind gegen das laufende Jahr um 479 Thl erhöht. Nach dem vorgelegten Entwurfe des Budgets der beiden Kirchen hat diese Erhöhung ihren Grund in der im Kirchenvor- stande beschlossenen Reparatur des Sockels der Pfarrkirche und in der Anbringung von Dachrinnen an derselben, sowie in der Ausführung verschiedener nothwendigen Arbeiten wie neue Beflurung des Chors, in der Sebasti- anuskirche . Da die betreffenden Budgets noch nicht von der vor- gesetzten Erzbischöflichen Behörde genehmigt sind, dieselbern auch noch nicht dem Gemeinderathe zur Anerkennung vorgelegen haben, so dürften die Zuschüsse nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte auf dem Etat zu belassen sein, daß nur diejenigen Beträge wirklich gezahlt werden sollen, welche bei Prüfung der Kirchenbudgets vom Gemeinderathe gutgeheißen werden. Die hier gemach- ten Vorschläge wurden vom Gemeinderath angenom- men. §. 5.Gegen die im Übrigen gemachten Vorschläge im Etat findet sich nichts zu erinnern, da die vorkommenden Veränderungen durch die dem Etat beigefügten Spezial- Etats und die ad marginem angezogenen gemeinderäth- lichen Beschlüsse motivirt sind. §. 6.Der Etat wurde hiernach in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von vierzigtausend Thalern festgestellt. Hinsichtlich der Aufbringung der Communalsteuer ad 9830 Thl 12 Sgr. 4 Pf wurde nach dem Antrag der Commission mit 11 gegen 5 Stimmen beschlossen, den Umlage-Modus des laufenden Jahres mit der Modifikation beizubehalten, daß in Berücksichtigung der großen Theuerung die 4ten Stufe der Klassensteuer (:Sätze à 4 Thl:), welche im laufenden Jahre mit dem alten Satz von 65 % herangezogen worden, diesmal nur mit 40 % Communslsteuer belastet werde. Die Statt findende Berücksichtigung der drei untern Stufen der Klassensteuerpflichtigen soll übrigens keine Demgemäß werden a. auf die Grundsumme 65 % b. auf die Gewerbesteuer mit Aus- schluß der Klasse L 10 % c. auf die 2te Stufe der Klassensteuer, Sätze à 2 Thl 10 % d. auf die 3 te Stufe der Klassensteuer, Sätze à 3 Thl 25 % e. auf die 4 te Stufe der Klassensteuer, Sätze á 4 Thl. 40 % f. auf die 5 te und die höhern Stufen der Klassensteuer und auf die klas- sifizirte Einkommensteuer 65 % fallen. Gemeindeverordneter Josten erklärte zu Pro- tocoll, daß er jede Progressiv-Steuer für unzulässig halte, daß er jedoch nicht dagegen sei, wenn für die beiden untern Klassen nämlich die 2teund 3te Stufe eine Ermäßigung eintrete, und zwar der Art, daß die 2te Stufe nur mit 20 % und die 3 te mit 30 % belastet werde, daß aber von da ab, alle Stufen zu gleichen Prozent- sätzen heranzuziehen seien, daß er es ferner für gerecht halte, daß die Einkommensteuerpflich- tigen nur für dasjenige, was sie in der Ge- meinde besitzen, zur Communalsteuer herange- zogen werden, indem dieselben für die auswär- tigen Besitzungen in den respectiven Gemeinden mit Communalsteuer und Einquartirung belastet werden. actum ut supra...