Nachdem die Pacht des städtischen Walles zwischen der neuen Straße von der Oberstraße nach der Erft und dem Besitzthum von Dr. Sels mit dem 26. October c. ausgelaufen ist, wurde der vorsitzende Bürgermeister ersucht, den Wall zu möglichst hohem Pachtzinse und mit dem Vorbehalte einer jedes Jahr zuläßigen Aufkündigung, unter der Hand von neuem zu verpachten. actum ut supra