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  • Eintrag 63926. November 1856 Gegen die von der Armen-Verwaltung beantragte permanente Aufnahme der bejahrten Dürftigen Joh. Kaiser,Jos. Wisdorfund Wittwe Siebertz in das Bürgerhospita l zu erinnern gefunden. Nur sei in Beziehung auf den p Wisdorf noch zu untersuchen, ob derselbe nicht, wie verlautet habe, dem TaglöhnerJac. Kahausen gegen Alimentations-Ver- pflichtung eine gewisse Summe übergeben habe, die event uellzu reklamiren wäre. actum ut supra...
  • Eintrag 64026. November 1856 Es wurde hiernach die Berathung über die zur Sprache ge- brachte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementar- schulen eröffnet: Die Mitglieder der stadträthlichen Fachkommission waren über diesen Gegenstand in ihren Ansichten getheilt, und die darüber vernommenen städtische Schulkommission hatte ihr Gutachten dafür abgegeben, daß bei den obwaltenden drückenden Theuerungs-Verhältnissen die Wiedereinführung des Schulgeldes unverkennbar auf Schwierigkeiten stoßen werde, daß letztere aber am besten zu überwinden sein dürften, wenn ein allmähliger Übergang durch freiwil- ligen Zutritt zu zwei gut eingerichteten Zahlschulen für Knaben und Mädchen vorbereitet und vor Ausführung eines solchen Projectes eine Liste zur Einzeichnung auf diese Schulen offen gelegt würde. Bei der weiteren Verhandlung der Sache wurde einer Seits geltend gemacht, daß die Wiedereinführung des Schulgeldes, auch abgesehen von den sehr mißlichen Theuerungs- Verhältnissen gegenwärtig um so weniger zu motiviren sei, als die Stadt für das hiesige Gymnasium den bedeutenden festen Zuschuß von 3 250 Thlr leiste, während der höhere Unterricht nicht wie der Elementar-Unterricht für die Gemeinde ein Gebot der Nothwendigkeit wäre, was bei letzteren aber in der Weise der Fall sei, daß Eltern ver- pflichtet wären, ihre Kinder daran Theil nehmen zu lassen. Andererseits wurde hervorgehoben, daß das Gymnasium der Bürgerschaft auch wiederum großen Nutzen ein- trage, daß aber auch selbst bei Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen, die Stadt demnach für den Elementar-Unterricht große Opfer bringen müsse, daß ferner die Billigkeit denjenigen Personen gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben, erfordere, daß ein Schulgeld erhoben werde, wozu noch komme, daß bei Zahlschulen ein besserer Unterricht, überhaupt eine bessere Schule unterstellt werden könne. Nach noch weiterer Debatte wurde abgestimmt, und es sprachen sich von zehn Abstimmenden sechs gegen die Wiedereinführung des Schulgeldes und vier für dieselbe aus. actum ut supra...