Band 50: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 664 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Verfügung hoher Königlicher Regierung vom 13. Dezember 1856 No 8889 wird vorgetragen, worin auf das dringende Bedürfniß hingewiesen ist, die Departementale Irren-Anstalt zu Dühseldorf angemessen zu erweitern. Die Kosten des Erweiterungsbaues seien auf 50 bis 60 000 Thlr veranschlagt, und es beabsichtigte Königliche Regierung, diese Summe, wie auch früher, durch freiwillige Betheiligung der Gemeinden aufzubringen. Der freiwillige ratirliche Antheil der Ge- meinde Neuhs würde nach dem mitgetheilten Vertheilungs- Modus sich auf 531 Thlr 12 Sgr belaufen, welcher Betrag, wenn es gewünscht werde, in zwei oder drei Jahren einge- zahlt werden könne. Für die Betheiligung stehe der Gemeinde bei Aufnahme dürftiger Irren Anspruch auf den ermäßigten Pflegesatz von 80 Thlr zu.

Nach gepflogener Berathung äußerte die Stadtverordneten- Versammlung, daß die hiesige Gemeinde, bei der seit- herigen Unmöglichkeit, ihre dürftigen Geisteskranken in der Departementale Irren-Anstalt unterzubringen, ein eigenes Lokal für diesen Zweck beim hiesigen Bürger-

[Nächste Seite] hospital habe errichten lassen, und daß sie unter diesen Umständen, da sie bereits für ein passendes Unterkommen ihrer Dürftigen Irren selbst Sorge getragen, auf die Bewilligung des fraglichen Kosten- Antheils für die Erweiterung der Departementale Irren-Anstalt nicht eingehen könne.

actum ut supra