Band 50: Seite  372  

  • Eintrag 6772. März 1857 Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe für den Neuß-Gladbacher Communalweg im Jahre 1856 und dem Stadtrathe vorgelegt, welcher dieselbe einer Prüfung unter- zog und in calculo richtig fand. Diese Rechnung schließt ab in Einnahme zu 915 Thlr 5 Sgr 6 Pf in Ausgabe zu 815 Thlr 14 Sgr und ein Bestand zu 99 Thlr 21 Sgr 6 Pf Seitens des Stadtrathes wurde die Bemerkung gemacht, daß eine Conferenz mit den betheiligten Gemeinden wünschenswert erscheine, in welcher in Anbetracht der geringen Einnahme des Weges die Erzielung einer weniger kostspieligen Unterhal- tung desselben in Berathung genommen werde. actum ut supra...
  • Eintrag 6782. März 1857 Stadtrath ertheilt seine Zustimmung zu den beiden Ablöse- Verträgen mit Joh. Horn über eine Geldrente von 1 Thlr 5 Sgr 5 Pf zum Betrage von 25 Thlr 29 Sgr 2 Pf und mit Erben Loosen [???] Adolph Linden über eine Geldrente von 4 Thlr zum Betrage von 88 Thlr. actum ut supra...
  • Eintrag 6792. März 1857 Dr Bürgermeister trägt dem Stadtrathe vor, daß der am 29. August v origen Jahres geschehene Verkauf der der Stadt zugehörigen, in der Bürgermeisterei Nievenheim gelegenen Landparzelle von 1 Morgen 102 Ruthen, Antheil des sogenannten Neußer Bongarts zur Summe von 141 Rhlr in den Ackerer Heinrich Schmitzvon Üdesheim, von Königl icher Regierung aus dem Grund nicht genehmigt werden, weil die Verkaufs-Ausstellung nicht sechs Wochen vorher öffentlich angezeigt gewesen. Es sei darauf ein neuer Termin auf den 29. Dezember vorigen Jahres anbe- raumt worden, inzwischen sei hierbei von dem p Schmitz nur ein Gebot von 100 Thlr verfolgt, während andere Gebote gar nicht gemacht wurden. Da jenes Gebot den Taxwerth von 137 Thlr 20 Sgr nicht erreicht habe, so sei der Zuschlag nicht ertheilt worden, vielmehr habe man nunmehr gesucht, die Parzelle mit Nutzen über der Hand zu verkaufen oder zu verpachten. Erstens sei gelungen, indem der Ackerer Heinr. Kirschbaum von Üdesheim sich anheischig gemacht, einen Kaufpreis von 150 Thlr (: 9 Thlr mehr als früher geboten worden:) dafür zu zahlen. Mit der Veräußerung der Parzelle zu dem angegebenen Preise erklärt Stadtrath sich um so mehr einverstanden, als der Taxwerth überschritten ist, eine öffentliche Ausstellung gleichsam ohne Resultat geblieben war, und die käufliche Abgabe der Parzelle ihrer Entlegenheit und ihrer schlechten Bodenbeschaffenheit wegen für die Stadt unräthlich erscheint. actum ut supra...