Band 50: Eintrag vom  2. März 1857 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dr Bürgermeister trägt dem Stadtrathe vor, daß der am 29. August vorigen Jahres geschehene Verkauf der der Stadt zugehörigen, in der Bürgermeisterei Nievenheim gelegenen Landparzelle von 1 Morgen 102 Ruthen, Antheil des sogenannten Neußer Songarts zur Summe von 141 Rhlr in den AckererHeinrich Schmitz von Üdesheim, von Königlicher Regierung aus dem Grund nicht genehmigt werden, weil die Verkaufs-Ausstellung nicht sechs Wochen vorher öffentlich angezeigt gewesen. Es sei darauf ein neuer Termin auf den 29. Dezember vorigen Jahres anberaumt worden, inzwischen sei hierbei von dem p Schmitz nur ein Gebot von 100 Thlr verfolgt, während andere Gebote gar nicht gemacht wurden. Da jenes Gebot den Taxwerth von 137 Thlr 20 Sgr nicht erreicht habe, so sei der Zuschlag nicht ertheilt worden, vielmehr habe man nunmehr gesucht, die Parzelle mit Nutzen über der Hand zu verkaufen oder zu verpachten. Erstens sei gelungen, indem der Ackerer Heinr. Kirschbaum von Üdesheim sich anheischig gemacht, einen Kaufpreis von 150 Thlr (: 9 Thlr mehr als früher geboten worden:) dafür zu zahlen.

Mit der Veräußerung der Parzelle zu dem angegebenen Preise erklärt Stadtrath sich um so mehr einverstanden, als der Taxwerth überschritten ist, eine öffentliche Ausstellung gleichsam ohne Resultat geblieben war, und die käufliche Abgabe der Parzelle ihrer Entlegenheit und ihrer schlechten Bodenbeschaffenheit wegen für die Stadt unräthlich erscheint.

actum ut supra

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