Band 50: Eintrag vom  2. März 1857 (Nr. 709)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die hiesigen Gemeinde-Verwaltungsbeamten und Stadtverordneten waren heute zusammenberufen, um nach Vorschrift der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 und der Allerhöchsten Cabinetsorder vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 zur Neuwahl eines Kreistags-Abgeordneten an Stelle des durch sein Ausscheiden aus dem Gemeinderath auch als Kreistags-Abgeordneter abgetretenen Hr Ed. Schellens und eines Stell-. vertreters an Stelle des durch den Ablauf der sechsjährigen Wahlperiode ausgeschiedenen Hr Beigeordneten Peter Schumacher zu schreiten, wobei bemerkt wurde, daß Hr Schellens zweiter städtischer Kreistags-Abgeordneter, Hr Schumacher dagegen Stellvertreter des ersten Abgeordneten war, daß ferner als erster städtischer Abgeordneter Hr Bürgermeister Frings und als Stellvertreter des zweiten Abgeordneten Hr Stadtverordneter Dr. Hellersberg fungiren.

Nachdem der vorsitzende Bürgermeister den Anwesenden vorerst die Insinuationsbescheinigung vorgelegt, daß die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß 14 Tage vorher erfolgt ist, ersuchte derselbe die beiden jüngsten Stadtverordneten Fischer und Therkatz, das Einsammeln der Stimmzettel vorzunehmen, wornach mittelst verdeckter Stimmzettel zu dem Wahlgeschäft übergegangen wurde.

Bei der Wahl des zweiten städtischen Abgeordneten erhalten von zwölf Stimmen C. Thywissen sieben, Dr. Sels drei. H. A. Hesemann eine und M. H. Schmitz eine, wornach der Erstgenannte Stadtverordnete Caspar Thywissen die absolute Majorität erlangt hat.

Die hierauf vorgenommene Wahl eines Stellvertreters des ersten Abgeordneten ergab das Resultat, daß von zwölf Stimmen auf Dr. Sels sechs, auch B. Derath eine, auf Dr. Hellersberg eine, auf H. A. Hesemann zwei und auf M.H. Schmitz zwei fielen. Da eine absolute Majorität nicht erreicht war, so wurde H. A. Hesemann und M. H. Schmitz zuerst auf eine Vorwahl gebracht, damit hiernach ermittelt werde, welcher von diesen Beiden mit dem Stadtverordneten Dr. Sels zu einer engeren Wahl komme. Bei der Vorwahl fielen alle zehn Stimmen, welche abgegeben wurden, auf M. H. Schmitz, der nunmehr mit Dr. Sels zur engern Wahl kam. Diese letztere hatte das Ergebniß, daß von zehn Stimmen Dr. Sels acht und M. H. Schmitz zwei erhalten, wornach Erstgenannter die absolute Majorität für sich hatte.

An der Vorwahl und der engeren Wahl hatten die dabei betheiligten Personen nicht Theil genommen.

Die Versammlung bescheinigte endlich, daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde mit einem Hause angeseßen sind.

actum ut supra