Eintrag 7006. April 1857 Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit
dem zwischen den Bürgermeistern von Neuß, Kaarst und
Büderich getroffenen Übereinkommen einverstanden, welchem nach
der Repartitum der Besoldung des zweiten Lehrers an der
gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg ad 150 Thlr für fünf
Jahre in der Weise Statt finden soll, daß jede Gemeinde
nach Verhältniß der von den Betheiligten des Schulbezirks
gegenwärtig aufzubringenden directen Steuern ihren
Beitrag leiste, welcher letztere für die Gemeinde Neuhs
44 Thlr 20 Sgr ausmache. actum ut supra...
Eintrag 7016. April 1857| welche nicht immer
tadellos gewesen,
in der Folge...
Eintrag 7026. April 1857 Stadtrath nahm Kenntniß von dem Verzeichnisse der im
ersten Quartale temporär in das Bürgerhospitalaufgenommenen Dürftigen, wogegen Nichts
zu
erinnern gefunden wurde. actum ut supra...
Eintrag 7036. April 1857 In Folge eines Gesuchs der Pumpen-Nachbarschaft in der
Brandgasse um Bewilligung eines Zuschusses zu den
23 Thlr 15 Sgr 2 Pf betragenden Kosten der Pumpen-
Reparatur, autorisirte Stadtrath den Bürgermeister,
nach Umständen einen Beitrag bis zu 8 Thlr zuzuerkennen. actum ut supra...
Eintrag 7046. April 1857 Eine Verhandlung der Stadtbau-Commission vom 29.
Merz c. wird vorgetragen, worin dieselbe in der Veranlassung
eines Antrages der Gebrüder Peter und Ludwig Selses einstimmig für angemessen erachtet,
daß die
Bau-Alignementslinie vor dem Rheinthore, welche da-
selbst 1772 Fuß am Straßenrande zurückweichen soll,
in der Weise modifizirt werde, daß solche statt 1772 Fuß Die Stadtbau-Commission
spricht zugleich den Wunsch
aus, daß zur Vermeidung ähnlicher Übelstände mit der vorge-
schlagenen Abänderung der Baulinie ebenfalls eine Aus-
dehnung des Stadtbauplanes an der nördlichen Seite der
Stadt bis zu den beiden Eisenbahnen vorgenommen werden
möge, zumal eine solche Erweiterung durch die veränderten
Verhältnisse ohnehin geboten erscheine. Der angeregte Gegenstand wurde von der Stadtverord-
neten-Versammlung diskutirt, und es führte die
Berathung zu dem einstimmigen Beschlusse, den Stadtbau-
plan an der nördlichen Seite der Stadt erweitern, und
bei dieser Gelegenheit die Bau-Aligmentslinie vor dem
Rheinthore in der Weise modifiziren zu lassen, daß dieselbe
statt 1772 nur 9 Fuß vom Straßenrande zurückreiche. actum ut supra...