Band 50: Eintrag vom  6. April 1857 (Nr. 731)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte die Versammlung, daß die bejahrten Dürftigen Joh. Schumacher, Wittib Bartholomai und Wb Hermann Franken permanent ins Bürgerhospital aufgenommen werden. An die Aufnahme der Wwe Franken wird der ausdrückliche Vorbehalt geknüpft, daß ihre Führung [Einschub Marginale] zu keinen Klagen Veranlassung gebe. Imgleichen wird die Aufnahme der Wwe Balthasar Amels unter der Maaßgabe genehmigt, daß die Kinder derselben solche Beiträge an die Armen-Kasse leisten wie sie deren Verhältnissen entsprechen.

[weiterführendes Zeichen aus vorh, Paragraphs] welche nicht immer tadellos gewesen, in der Folge

actum ut supra