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  • Eintrag 5621. November 1853 Gemeinderath wird mit einer Verfügung der landwirtschaftlichen Behörde vom 4. November c. bekannt gemacht, wornach bezweckt wird, die zur Gemeinde Neuß gehörigen Häuser an der Grimlinghauser Brücke in der Folge dem Schulbezirke von Grimlinghausen zuzutheilen, indem dieseben von Neuß 40 Minuten, von Grimlinghausen aber nur wenige Schritte entfernt seien, die dort wohnenden Kinder, etwa 25 an der Zahl, von je her die Schule von Grimlinghausen besucht hätten, und es daher billig erscheine, daß die Gemeinde Neuß, welche jetzt nur das Schulgeld für diese Kinder zahle, ebenfalls zu den übrigen Schulbedürfnissen beitrage. Gemeinderath konnte sich nicht entschließen, für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder...