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  • Eintrag 5321. November 1853 Auf einen ebenmäßig von der Schul-Commis- sion befürworteten Antrag des Lehrers Her- manns an der Elementar-Knabenschule auf Bewilligung einer Gratifikation, beschließt Gemeinderath in Berücksichtigung, daß Bitt- steller durch Krankheit seiner Familie und die herrschende Theuerung der Lebensmittel in eine drückende Lage gerathen ist, dem- selben eine einmalige Gratifikation von 20 Thl zu zubilligen actum ut supra...
  • Eintrag 5421. November 1853 Der Lehrer der evang elischen SchuleWilh. Wildt, welcher außer freier Wohnung das Normal-Gehalt von 66 Thl., sodann an Ersatz für das abgeschaffte Schulgeld 100 Thl und aus der evangelischen Kirchen- kasse und zwar A aus dem Ertrage einer für ev. Kirchen- und Schulzwecke abgehalte- nen Collecte 80 Thl und b. für das Spielen der Orgel in der evangelischen Kirche 24 Thl, überhaupt demnach ein Einkommen von 270 Thl. be-, zieht, trägt in einer von dem evang. Schul- vorstande und der Schul-Commission unter- stützten Eingabe die Bitte um eine Gehalts- zulage vor, da er bereits 21 Jahre die Lehrer- stelle zur Zufriedenheit bekleide, die Schüler- zahl sich im Verlaufe der Jahre vermehrt habe, und seine bisherige Einnahme nicht hinreiche, um damit eine Familie von fünf Kindern anständig zu ernähren. Aus den angeführten Gründen wird dem Lehrer Wildt vom 1. October des Jahres an, jedoch vorbe- haltlich anderweiter Regulirung seines Ein- kommens bei etwaiger Wiedereinführung des Schulgeldes, eine persönliche Zulage von 30 Thl. jährlich bewilligt. a ctum ut supra...
  • Eintrag 5521. November 1853 Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein- derath ein Rescript der Königlichen Regierungzu Düsseldorf vom 29. October courant [C L ?] III 1/620 Bei den Verhandlungen vom 19. September und 17. October c. hat Gemeinderath die Gründe ange- geben, gemäß welchen eine Nothwendigkeit zur Anlage dieser Erftbrücke zu den bei Grimlinghausen bereits vorhandenen zwei Brücken über die Erft minde- stens für die Gemeinde Neuß nicht vorliegt. Da in der Entscheidung Königlicher Regierung dieser [Motive??] nicht gedacht ist, Gemeinderath das Bedürf- niß zur Ausführung dieser dritten Erftbrücke, welche nicht einmal einen diesseitigen Gemeinde- weg sondern eine ehemalige, nunmehr abandon- nirte Landstraße mit dem Dorf Grimlinghausen verbinden würde, nach wie vor nicht anzuerken- nen vermag, so glaubt derselbe auf die Bewilligung der erforderlichen Mittel für die der Gemeinde Neuß anerfallende Kostenhälfte nicht eingehen zu können, vielmehr erklärt Gemeinderath sich wiederholt bereit, einen einmaligen Beitrag von 88 Thl 13 Sgr 5 Pf zu leisten. actum ut supra...