Gemeinderath wird mit einer Verfügung der landwirtschaftlichen Behörde vom 4. November c. bekannt gemacht, wornach bezweckt wird, die zur Gemeinde Neuß gehörigen Häuser an der Grimlinghauser Brücke in der Folge dem Schulbezirke von Grimlinghausen zuzutheilen, indem dieseben von Neuß 40 Minuten, von Grimlinghausen aber nur wenige Schritte entfernt seien, die dort wohnenden Kinder, etwa 25 an der Zahl, von je her die Schule von Grimlinghausen besucht hätten, und es daher billig erscheine, daß die Gemeinde Neuß, welche jetzt nur das Schulgeld für diese Kinder zahle, ebenfalls zu den übrigen Schulbedürfnissen beitrage.
Gemeinderath konnte sich nicht entschließen, für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder
[Nächste Seite] Kinder aus hiesiger Gemeinde mehr als das Schulgeld zu entrichten, erklärt sich indessen dafür, daß die an der Grimlinghauserbrücke gelegenen Häuser mit der CivilGemeinde Grimlinghausen, und dennoch ebenfalls mit dem dasigen Schulbezirk vereinigt werden, wobei derselbe von der Ansicht ausgeht, daß diejenigen Motive, welche für die Vereinigung jener Häuser mit dem Schulbezirke von Grimlinghausen sprechen, ebenfalls für ihre Zutheilung zur dasigen Civilgemeinde geltend gemacht werden könnten. actum ut supra