Band 52: Eintrag vom  12. Oktober 1857 (Nr. 105)

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Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister trägt der StadtverordnetenVersammlung vor, daß nach §. 11. der Städteordnung, in hiesiger Gemeinde die Zahl der Stadtverordneten 24 betragen soll, wenn nicht durch statutorische Anordnungen abweisende Festsetzungen beschlossen werden. Da ehestens die Wiederwahlen der Stadtverordneten statt finden werden, so sei es jetzt an der Zeit, darüber zu berathen, ob die Versammlung die Beibehaltung der bisherigen Zahl von 18 Stadtverordneten wünsche, oder ob dieselbe die Annahme der Zahl 24 vorziehe.

Nach geschehener Berathung wurde einstimmig die statutorische Anordnung beschlossen, daß die bisherige Zahl von 18 Stadtverordneten beibehalten werde.

Actum ut supra