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Der Stadtverordneten-Versammlung wird eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 23. Merz courant I. Seite III. N 2126 vorgelegt, worauf dieselbe, nun den Schwierigkeiten zu begegnen, welche die Durchführung des ortsstatutarischen Beitrittszwanges zu den gegenseitigen gewerblichen Unterstützungskassen hinsichtlich derjenigen Arbeiter findet, welche nicht in der Gemeinde des Wohnortes arbeiten, mit Billigung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe, und öffentliche Arbeiten beschlossen hat, sämmtliche in dem linksrheinischen Webeindustriebezirke vorhandenenen Gemeinden auf Grund des § 3. des Gesetzes vom 3. April 1857 zu einem Verbunde zu verschmelzen, innerhalb dessen die überall vorhandenen oder schleunigst zu errichtenden ortsstatutarischen Zwangskassen in ein solches gegenseitiges Kartel zu einander gebracht werden, daß sie für einander hinsichtlich der im ihrem Bezirke wohnenden Arbeitnehmer für einander Zahlungen, ärztliche Hülfe etc leisten, Beiträge einziehen, und die Controlle gegen Arbeitssimulationen übernehmen.
Die Stadtverordneten-Versammlung, zur gutachtlichen Äußerung über diese neue Einrichtung aufgefordert nach welcher die in hiesigen Fabriken arbeitenden, aber auswärts wohnenden Personen, den hiesigen Unterstützungskassen beizutreten hätten, gab ihre Erklärung dahin ab, daß die angeregte Erweiterung des ortsstatutarischen Beitrittszwanges für den hiesigen Ort nicht zur Anwendung kommen könne, weil es weder hier wohnende Personen gebe, welche auch [in] auswärtigen Fabriken beschäftigt sind, noch auf hiesigem Fabriken Personen beschäftigt werden, welche in auswärtigen Gemeinden wohnen. Was die für hiesige Fabriken arbeitenden selbstständigen Webermeister betreffe, welche theils hier in Neuß, theils in auswärtigen Gemeinden wohnen, in ihrem eigenen Werkstätten und wiederum mit oder ohne Gesellen, bald für diese, bald für jene, und bald für mehrere Fabriken zugleich arbeiten, so können diese zu den Handwerkern gehörigen Personen nicht voll als Fabrikarbeiter angesehen werden.
Actum ut supra
Nach Mittheilung des Referats über den Antrag der Pächterin der Oberthorer Mahlmühle Wittwe F. A. Reinartz auf Anlegung eines neuen Wasserrades aus städtischen Mitteln, bemerkte die Versammlung, wie auf diesen Antrag nicht eingegangenen werde könne, zumal auch den Pachtbedingungen die
Actum ut supra
Ein Gesuch der Armen-Verwaltung wird vorgelesen, wodurch dieselbe die Genehmigung beantragt, daß dem ArmenarzteDr. Nix mit Rücksicht auf den größeren Umfang seines Bezirks für das laufende Jahr eine Gratifikation von 15 Thaler bewilligt, und demnächst den beiden Armenärzten Dr. Nix und Dr. Nebe, welcher letztere im vorigen Jahre an Stelle des nach Crefeld verzogenen Dr. Hecking angetreten ist, die am 1. Januar des Jahres abgelaufenen Verträge einstweilen bis zum Schlusse dieses Jahres erneuert werden. Vom 1. Januar 1858 an werde eine neue Ordnung und Vertheilung der Armenärztlichen Praxis beabsichtigt.
Die Versammlung erklärte sich mit der Bewilligung der Gratifikation von 15 Thaler an quaestionirt Dr. Nix mit der einstweiligen Erneuerung der beiden Verträge bis zum Schlusse des Jahres 1857 mit den Ärzten Dr. Nix & Dr. Nebe einverstanden.
Actum ut supra
Es wurde das Resultat über den Verding des den beiden Krahnen gegenüber, dem Erft-Canal entlang anzulegenden Weges mitgetheilt, nach welchem die gemachten Offerten zu hoch befunden worden, und daher beschlossen wird, einen neuen Verding mit Grund des durch den Herrn Bau-InspectorWeise modifizirten Straßenanschlages . Die Ausführung des Weges unter gleichzeitiger Herstellung des Stützdammes zwischen dem Hessenthore bis zum Übergange nach dem Hammfelde mittelst der abzutragenden Erde auf freie ursprüngliche Höhe jener nach dem Nivellement des Kataster-Geometers Rappenhöner vom 18. Merz des Jahres sei jedenfalls vorzunehmen. Die Herstellung des Schutzdammes links vom Hessenthore auf sein ursprügliche Höhe gemäß dem Nivellement der quaestioniert Rappenhoener zum 21. Merz dieses Jahres soll indessen nur dann ausgeführt werden, wenn die betr. Kosten jene der Verwendung des übrigen auszuhebenden Erde in nächster Höhe nicht mehr als um 50 bis 60 Reichsthaler übersteigen. Actum ut supra
Der GerberAnt. Schmitz, welcher von der Stadt aufgefordert worden, zur Sicherheit einer Jahresrente von 2 Thaler 20 Silbergroschen 20 Pfennig einen neuen Titel zu stellen, trägt in einem Gesuche vom 17. des Monats die Bitte vor, daß die Stadtverordneten-Versammlung ihn nun der früheren SupplementenHypotheke entbinden möge. Die Rente haftet auf dem dem quaestioniert Schmitz zugehörigen, vor dem Oberthore gelegenen Lohhofe, dessen Werth durch Anlagen und Verbesserungen das Rentkapital nun mehr als das fünffache übersteigen. Als Supplementen-Hypothek sei ein in der Breitgasse gelegener Heckengarten gestellt, welcher indessen bereits seit längeren Jahren in anderweiten Besitz gelangt sei, daß sein verstorbener Vater diesen Garten zur Sicherheit der Rente mit verschrieben habe, sei dem Petenten erst jetzt bekannt geworden.
In Anbetracht, daß der dem quaestioniert Schmitz eigenthümlich zugehörige Lohhof vor dem Oberthore für die Sicherheit der genannten Rente mehr als ausreichend ist, beschließt die Versammlung, von der Stellung der seitherigen Supplementur-Hypothek Abstand zu nehmen.
Actum ut supra
Eine Beschwerde darüber, daß der Gerber Schmitz eine städtische Mauer vor dem Oberthore bebaut und dadurch gleichzeitig das Erftufer-Aufschlags recht beeinträchtigt habe wurde an die Commission für städtisches Eigenthum zur Untersuchung überwiesen. Dieselbe habe auch Vorschläge zu machen, wie der städtische Platz an der Windmühle in der Folge am zweckmäßigsten zu verwenden sein dürfte.
Actum ut supra
Von der stadträthlichen Commission für Finanzwesen war die Leihhaus-Rechnung pro 1856 revidirt und dabei folgendes erläuternd bemerkt worden.
§. 1. Die Rechnung ist vorschriftsmäßig aufgestellt, vollständig belegt, und in calculo überall richtig
§. 2. Dieselbe weist auf 1. als Einnahme Thaler Silbergroschen Pfennig a. Bestand aus dem Jahre 1855 1087 1 - 6 b. Zurückerstattete Voschüsse aus dem Jahre 1855 et retro 12270 - 2 -
§. 3. Die Leih-Anstalt hat von Vorschüssen auf Pfänder zu fordern 11832 - 23 Hierzu der baare Bestand 1178 - 25 - 7 Summe 13011 - 11 - 7 Dieselbe verschuldet dagegen a. an die Cautionen der Beamten 2819 - 22 - 3 b. an die Sparkasse 1840 - " c. an Verkaufskosten 15 - 10 - 20 4675 - 3 - 1
Die Activa sind daher um 8336 - 15 - 6 höher als die Passiva Gesamte Summe bildet den Reservefonds oder Hauptzinsengewinnst. Die Leihanstalt hat im abgelaufenden Jahre mit Einflluß des Gewinnstes der Sparkasse, einen Zinsengewinnst von 927 Thaler 26 Silbergroschen 1 Pfennig - 13 Thaler 23 Silbergroschen 10 Pfennig mehr als pro 1855 - abgeworfen.
§. 4. Während des Jahres 1856 wurden 22771 Pfänder versetzt und 23081 Pfänder eingelöst mit verkauft. Die Rechnung wurde hiermit von den Stadtverordneten Versammlung wie angegeben, festgestellt, und darüber die Decharge ertheilt.
actum ut supra
Die Fachkommission für Finanzwesen hat sich mit von dem Rendanten Rosellen gelegten Rechnung über die Sparkasse pro 1856 befaßt, und dabei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht:
§. 1. Die Aufstellung der Rechnung ist vorschriftsmäßig bemerkt, und letzten ist mit den Büchern und Belegen übereinstimmend und in calculo überall richtig befunden worden.
§. 2. Das Resultat der Rechnung stellt sich wie folgt: 1. Einnahmen Thaler Silbergroschen Pfennig a. Bestand aus dem Jahre 1855 2802 - 13 - 8 b. Neue Kapital-Einlagen 22599 - 5 - 9 c. Erstattete ausgeliehene Capitalien 1. von Privaten 23974 - 1 - 2 2. von der städtischen Leih-Anstalt 2800 - " d. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 3084 - " - 7 e. verschiedene unverhergesehene Einnahmen 8 - 18 - " Summe 55268 - 9 - 2
2. Ausgabe a. Verwaltungskosten (:eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Kasse fließt:) 832 - 4 - 6 b. Zinsen von Capitalien 2260 - 14 - 1 c. Angelegte Capitalien 1. Rückzahlungen von Einlagen 15180 - 1 - 9 2. Rentbare Anlegung von Capitalien 34455 - 27 - 20 3. zu Betrieb der Leih-Anstalt 1400 - " - " Summe 54128 - 18 - 2 Bei Zusammenhaltung der Ausgabe gegen die Einnahme Bleibt ein Bestand von 1139 - 21 - "
§. 3. Die Forderungen der Sparkasse betragen 71263 - 11 - 8 (:69423 - 11 - 8 von Private und 1840 Reichsthaler an die LeihAnstalt:) Die Schulden derselben respective die Einlagen belaufen sich auf 72409 - 2 - 8 um 1139 - 21 - " übersteigen den letzte Summe Bestand baar vorhanden ist, so stehen sich Activa und Passiva der Sparkasse gleich.
Der erzielte Zinsgewinnst, welcher, ein bereits oben bemerkt, 832 Thaler 4 Silbergroschen 6 Pfennig - 1133 Reichsthaler 25 Silbergroschen 4 cent. mehr als pro 1855 - betragen hat, ist bestimmungsmäßig an die Leih-Anstalt abgegeben worden.
§. 4. Auf den Antrag der Commission stellte die Stadtverordnetenversammlun hierauf die Sparkassen-Rechnung fest unter gleichzeitiger Ertheilung der Decharge.
Actum ut supra
Auch im Gesuch von H. Schneider um Erlaß des Einzugsgeldes eventuell um die Bewilligung der Zahlung in kleinen Raten, bemerkt Stadtrath, daß der Consequenz wegen hierauf nicht eingegangen werden könne, vielmehr an dem Reglement respective an dem betreffenden früheren Beschlusse festzuhalten sei, wonach das Einzugsgeld gleich respective aus besonderer Rücksicht in derartigen, von dem Bürgermeister zu bestimmenden Raten abzutragen sind, daß solches am Jahresschluß abbezahlt sei. Actum ut supra
≠ worauf nur bei treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung Pensionsgenuß zugesagt ist,
≠ verordneten sich einstimmig für den ablehnenden Beschluß ausgesprochen haben.
Die folgenden Gegenstände als: Erneuerte Polizei-Verordnung über die Schaaftrifft; Plan zur Aufstellung der Gaslaternen; Revision der städtischen Rechnung pro 1856, wurden an die betreffende Commission verwiesen.
Actum utsupra
Es wird vorgetragen, daß die Königliche Ober-Post-Direction bereit sei, das der Stadt zugehörige seitherige Postlokal gegen eine entsprechende Miethentschädigung auf drei feste Jahre mit unter der näheren Bestimmung von neuem zu miethen, daß, wenn ein halbes Jahr vor Ablauf des dritten Pachtjahres eine Kündigung nicht erfolgt, alsdann stillschweigend ein Jahr Pachtverlängerung darunter verstanden sein soll, und so weiter fort, so lange ein halbes Jahr Ablauf des jedesmaligen neuen Pachtjahrs nicht gekündigt wird. Die königliche Ober-Post-Direction verlange indessen, daß die Stadt vorerst die unteren Räumlichkeiten zur Gewinnung größerer Büreaux anderweitig
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß die bauliche veränderte Einrichtung ausgeführt, und mit der Königlichen Ober-Post-Direction in der angegebenen Weise Miethvertrag abgeschloßen werde, indem dieselbe die jährliche Miethe auf zweihundertfünfzig Thaler festsetzt. Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte auch den Antrag der Gebrüder Sels, daß dieselben den bei Ausführung der Gas-Anstalt überflüssigen Baugrund auf die dem Bauterrain gegenüber liegenden städtischen Lagerplätze nach nähere Angabe der Verwaltung wiederlegen lassen, selbstredend unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß sie sich mit dem betreffenden Pächter vorher verständigen. An die Bestimmungen, wonach die Aufschüttung des Grundes geschehen soll, sind die Gebrüder Sels durchaus gebunden.
Actum utsupra
Die betreffende Commission berichtete über die von dem Bürgermeister entworfene neue Polizei-Verordnung über die Schaaftrifft, welche Verordnung dieselbe bei gründlicher Prüfung in allen Theilen zweckmäßig befunden hatte. Stadtrath berieth die darnach gemachten Vorschläge, welche im Wesentlichen mit den Vorschriften der Lokal-PolizeiVerordnung vom 6. August 1839 übereinstimmen, und nur einige die Ausführung dieser früheren Vorschriften besser sichernden Zusätze enthalten, und erklärte sich damit einverstanden.
Actum utsupra
In Betreff der durch die Tagesordnung angeregten Anlagen von Abtritten zwischen dem Krahnen und dem Rheinthor, bemerkte die Stadtverordneten-Versammlung, wie man das in dieser Beziehung nöthige dem Bürgermeister überlassen wollen.
Actum ut supra
Auf ein durch die landräthliche Behörde mitgetheiltes Gesuch des Wachtmeisters Haumann um Bewilligung einer Theuerungszulage zu dem städtischen Servis-Zuschüsse von 27 Thaler, wurde von der städtischen Versammlung nicht eingegangen.
Actum ut supra
Die betreffende Commission machte heute die nöthigen Vorschläge über die Legung der Röhrenleitung für die einzurichtende Gasbeleuchtung, und über die Festsetzung des Planes zur Aufstellung der einzelnen Gaslaternen.
Nachdem das Referat der Commission vorgetragen und die Sache in den einzelnen Punkten noch besprochen werden, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung wie folgt: 1., Außer den von den Unternehmern angegebenen Röhrenleitungen werden noch Röhrenleitungen in der Neustraße, in der Hymgasse und in der Krahnenstraße an dem Waisenhause und der evangelischen Kirche vorbei bis zum Freihafen für nöthig gehalten, so daß die Unternehmer zu deren Anlegung
2. Ferner erscheinen noch wünschenswerth in der fortgesetzten Brückstraße von dem Eingang zum Thywissen'schen Etablissement bis zur Oberstraße , dem Ibels'schen Hause gegenüber, und in der Ober- nach der Mühlenstraße führenden Lindensgasse, weshalb die Anbringung von Röhren in denselben den betreffenden Unternehmern empfohlen wird;
3. Es werden mit Rücksicht darauf, daß in den ad 1 und 2 bezeichneten Straßen ebenfalls Gaslaternen aufgestellt werden, und daß für die Aufstellung derselben eine durchschnittliche Entfernung von zehn Ruthen angenommen ist, wird nach dem speziell vorgetragenen Plane der Commission, eine Anzahl bis zu 207 Gaslaternen für nothwendig gehalten, respective zur Ausführung genehmigt. Actum utsupra
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte in heutiger Sitzung den am 22. des Monats geschehene Wiederverpachtung zweier vor dem Rheinthor gelegenen städtischen Lagerplätze an Gebr. Elfes zum jährlichen Pachtzinse von 55 Thaler auf fünf Jahre und zwar auf die Zeit vom 17. October 1857 bis eodem 1862.
Actum ut supra
Die Ackerer und Schaafbesitzer Carl Reistorf und Franz Kallen beantragen 1 durch Eingaben vom 13. und 14. dieses Monats, daß die Zoll Schaafe, welche ein Ackersmann zu halten befugt sein soll, mit Rücksicht,≠ darauf daß nach der beschlossenen neuen Polizei-Verordnung Wiesenstücke aus der Berechnung gelassen werde, in der Weise bestimmt werde, daß statt auf "drei Cölner Morgen" nunmehr auch -"drei Magdeburger Morgen "- zwei Schaafe [oberhalb eingefügt: zum auftreiben] gehalten werden dürfen. Sollte Sodann stellt - Reistorf mit Bezugnahme auf die neue Vorschrift,
Von der Stadtverordneten-Versammlung wurden die beiden Anträge allseitig discutirt, und danach beschlossen, auf die erste Modifikation statt auf drei Cölner Morgen auf drei Magdeburger Morgen zwei Schaafe anzunehmen, einzugehen, wogegen die beantragte zweite Modifikation in Betreff des Weidens auch Sonnen-Untergang abgelehnt wurde.
Actum utsupra
Nachdem durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 11. August 1856 die Aufnahme der Neuß-Bergheimer Communalstraße unter die linksrheinische Bezirksstraße nach Herstellung des Vollendungsbaues genehmigt und den betroffenen Gemeinden eine Bau-prämie von 3000 Thaler auf die Meile bewilligt worden, legte der vorsitzende Bürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung heute den ihm durch die landräthliche Behörde zugefertigten Kostenanschlag über den bezirksstraßenmäßigen Ausbau des genannten Weges vor, worauf durch die Gemeinde Neuß für die Strecke von hier bis zur Grenze von Gohr Thaler 16800 - " - " nach Abzug der Staats-Prämie ad Thaler 3855 - " - " demnach noch Thaler 12945 - " - " aufzubringen wären.
Da die Besitzer des Gutes Eppinghoven durch Vertrag mit der Stadt an der Unterhaltung des Weges betheiligt ist, diese daher auf einem Theil der obigen Kosten[obehalb eingefügt: zu tragen] haben würde, so ist ein bestimmter Beschluß in der Sache noch nicht gefaßt worden, vielmehr sei zunächst die Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven zu befragen, ob und eventuell bis zu welcher Summe diesselbe an den Baukosten sich zu betheiligen bereit sei. Actum utsupra
Zu dem am 6. des Monats statt gefundenen Verkaufe des diesjährigen Gras - und Klee- Auswuchses auf den Dämmen vor dem Hessenthore, auf den Erftufer- Dossirungen bis ans Rheinthore, auf zwei Morgen über die Wiese und auf verschiedenen Parzellen zum Gesamtbetrage von 436 Thaler 25 Silbergroschen, ertheilte die Stadtverordneten - Versammlung ihre Zustimmung.
Actum utsupra
Stadtrath um die Bestimmung des städtischen Platzes am Niederthor zur linken Seite des Ausganges befragt, beschloß, diese Stelle, wie schon früher entschieden worden, als Bauplatz zum Verkauf aussetzen, die darin vorhandenen Vertiefungen, deren Anfüllung jedenfalls anrathlich erscheint, durch Niederlage von Bauschutt anfüllen zu lassen.
Actum utsupra
Die Versammlung genehmigte die Anlage eines neuen Rinnsteines von der Spulgasse über den Viehmarkt.
Actum utsupra
Unter Hinweisung auf den vorläufigen Beschluß des Jahres legte der Bürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung eine Dienst-Instruction für den als Aufseher des städtischen Eigenthums zu berufenden bisherigen Verwaltungs- Diener Heinz Krings vor, gegen deren Inhalt nichts zu erinnern gefunden wurde. Als Gehalt wurden demselben auf den Vorschlag des Bürgermeisters zu seinem seitherigen Einkommen von 220 Thalern die ihm auch früher als Marktmeister zuerkannt gewesene Zulage von 40 Thaler, demnach im Ganzen eine Summe von 260 Thaler zugesichert, mit dem Bemerken daß der Genannte seine neue Funktion mit dem 1. Juli des Jahres anzutreten habe.
Actum utsupra
Nach Einsicht der gepflogenen Verhandlungen erklärte Stadtrath sich damit einverstanden, daß die Funktionen der hiesigen Todtengräberstelle noch bis zum 1. October 1858 der Wittwe des verstorbenen Todtengräbers Drath respective deren Kindern provisorisch belassen werde.
Actum utsupra
Eine Mittheilung der Königlichen Telegraphen-Direction wird vorgelesen, worauf mit diesseitigen Antrag und im Einvernehmen mit der hiesigen Kaufmannschaft die hiesigen
Stadtrath fand nichts dagegen zu erinnern, daß die zur Zeit abgegebene Garantie-Urkunde hierauf modifizirt werde.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung erhält Kenntniß von einer Regierungs-Verfügung vom 19. Mai 1857 die Diätensätze bei Dienstreisen der Communalbeamten betreffend. Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte den am 15. des Monats Statt gefundenen Verkauf des ersten Schnitts der Grasnutzung auf 13 Morgen der Laache vor dem Rheinthor, auf 8 Morgen der Kuhweide und auch 15 Morgen 129 Ruthen 50 Fuß des rechten RheinErftufers von dem neuen Dammtheile bis zum Gräbchen zum Betrage von 424 Thaler 20 Silbergroschen
Actum utsupra
Imgleichen ertheilt die Versammlung ihre Genehmigung zu dem am 24. des Monats geschehenen großen städtischen Grasverkauf, welcher incl. 10 % Schlaggelder 10865 Thaler 13 Sgr. eingetragen hat.
Actum utsupra
Vorsitzender trägt vor, daß in dem anberaumten Termin zum Verkaufe des städtischen Platzes am Niederthor zur linken Seit des Ausganges, kein Kaufliebhaber erschienen sei den der fragliche Platz beschränkt und über der Erft gelegen ist, und aus diesem Grunde nur kostspielig bebaut werden kann, so wird von einem weiteren Versuche zu Verkauf für jetzt Abstand genommen, demnächst der Bürgermeister autorisirt, unter Zuziehung der Commissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen, eine vier Fuß hohe Mauer an der vordern Front ausführen zu lassen.
Actum utsupra
Zur Stadtverordneten-Versammlung wurde heute der nach Angabe der Stadtbau-Commission in folge des Beschlusses vom 6. April des Jahres aufgestellte Anhang zum Stadtbauplan vorgelegt, worin die Bau-Alignementslinie vor dem Rheinthore aus den in dem bezogenen Beschlusse vorgegebenen Motiven stellt auf 17½ Fuß, mit 9 Fuß vom Straßenrande angenommen ist, dann behufs Erweiterung des Bauplanes bis zu den Eisenbahnen eine neue Bau-Quartiere N 36, 37, 38, 39 gebildet worden sind.
Ein zur Diskussion gebrachter Antrag, daß der nach dem bisherigen Bauplane im Bau-Quartier II. vorgesehener öffentlichen Platz ausfallen möge, gab zu dem Beschlusse Veranlassung, die nähere Berathung über den Gegenstand auf vier Wochen zu vertagen. Actum ut supra
Vorsitzender theilte der Stadtverordneten-Versammlung eine Anzeige der Oberpost-Direction zu Düsseldorf mit, worauf die Anmiethung des der Stadt zugehörigen Postlokales, nachdem dasselbe vorher nach Übereinkommen im Innern umgebaut worden; zu dem jährlichen Mietzinse von 250 Thlr dem Königlichen General-Post Amte genehmigt worden ist.
Actum ut supra
Ein Antrag der Armen-Verwaltung wird vorgetragen, worauf dieselbe mit dem Ackerer Mathias Neidhöfer einen Austausch von Land dahin vereinbart hat, daß sie an den quaestioniert Neidhöfer von einem Grundstück zwischen dem kath. Kirchplatz und dem Eisenbahnplatz 40 1/20 Ruthen abgibt, und dagegen von dem, Neidhöfer 60 Ruthen nebenanliegend erhält. Durch den Austausch würde das Grundstück der Armen-Verwaltung nicht nur um 20 Ruthen vergrößert, sondern auch eine abgerunderte Form respective eine verbesserte Lage erhalten.
Die Stadtverordneten-Versammlung findet den Austausch im Interesse der Armen-Verwaltung liegend, und erklärt sich mit demselben einverstanden.
Actum ut supra
Nach Vernehmung des Referats der Commission über den Antrag des Unternehmers der Lokal - Dampfschifffahrt dahin gehend, daß (die Stadt) ihm für das gegenwärtige fünfte und das sechste Jahr seines Vortrages die Erftgebühr von 250 Thlr. erlassen werden möge, während er die vertragsmäßigen Baggerkosten nach wie vor entrichten würde, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demselben in Anbetracht, daß die Fahrten in diesem Jahr ca zwei Monate unterbrochen gewesen sind, überdies die Eröffnung der Cöln - Crefelder und der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn nachtheilig auf das Unternehmen der Lokal - Dampfschifffahrt eingewirkt hat, für das laufende Jahr einen Nachlaß von hundertfünfzig Thalern.
Auf einen Nachlaß für eine weitere Periode wurde für jetzt nicht eingegangen.
Actum ut supra
Die Versammlung erhält Kenntnis von einem näheren Vorschlage der Commission über die Zahl der Gas- und OelLaternen, welche hierdurch überhaupt auf hundertneunundzwanzig angenommen ist.
Dieselbe ertheilte zu diesem Vorschlage ihre Zustimmumg.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte die Auflassung der in [Maniz?] erscheinenden Beleuchtungstabellen pro 1858 zur Benutzung bei der Straßenbeleuchtung.
Actum ut supra
Ein Rescript der Königliche Regierung vom 15. Juni courant I. II. G. P. wird mitgetheilt, wodurch diese Behörde glaubt Bedenken tragen zu müssen, denn durch die aufgestellte neue PolizeiVerordnung über die Schaaftrifft ausgesprochenen unbedingten Verbot des Nachtweidens der Schaafe ihre Zustimmung zu ertheilen, einestheils, weil eine derartige Beschränkung bei eingeschlossenen Grundstücken, wobei ein Übertreten des Viehes verhindert sei, sich nicht rechtfertigen lasse, anderntheils, wird zur Winterzeit das Austreiben des Viehes bei schlechtem Wetter häufig erst nach Mittag möglich sei, und in solchen Fällen die Weidenutzung für die Schaafeigenthümer, wenn sie ihre Schaafe schon um Sonnen - Untergang weiter von der Weide entfernen müssen, zum großen Theile illusorisch werden würde. In beiden Beziehungen bemerkt Königliche Regierung, würden die Bestimmungen in den §§ 26-29 der Feldpolizei - Ordnung vom 1. November
1847 als Anhalt dienen können. Nach diesen Bestimmungen müssen die weidenden Schaafherden, welche nicht über Nacht in Hürden oder andere geschlossenen Räumen verbleiben, spätestens eine Stunde nach Sonnenuntergang zu Stelle gebracht sein, und dürfen nicht früher als eine Stunde vor Sonnenaufgang wieder ausgetrieben werden. Was die Bestimmung in der neuen Verordnung betreffe, daß künftighin auf drei Magdeburger Morgen Land zwei Schaafe gerechnet werden, und daß bei jenem Repartitionsmaßstab eingeschlossenen Grundstücke und Wiesen außer Ansatz bleiben sollen, während nach den gemachten Angaben hierfür auf drei Cölnische Morgen Acker, gleichviel ob Land oder Wiese 2 Schaafe aufgetrieben werden könnten, so bemerkt Königliche Regierung, daß der Natur der Sache nach nur das der gemeinsamen Weide unterliegende Land bei Berechnung der Zahl des aufzutreibenden Viehs in Anrechnung kommen kann, und daß demnach auch schon
Die Modification der Verordnung dahin [obeneingefügt:gehend] , daß die Schaafe erst eine Stunde nach Sonnenuntergang zu Stalle gebracht sein [oberhalb eingefügt:müssen], und nicht früher als eine Stunde vor Sonnenaufgang wieder ausgetrieben werden dürfen, nimmt die Stadtverordneten-Versammlung auf die Anempfehlung Königlicher Regierung gern an die Veränderung anlangend, daß statt auf drei Cölner Morgen in der Zukunft auf drei Magdeburger Morgen zwei Schaafe gehalten werden dürfen, so bemerkt die Versammlung, daß die frühere Bestimmung allerdings irrig stets hier so gehendhabt werden, daß in der Morgenzahl auch die von dem Schaafhalter benutzten Wiesenstücke eingerechnet würden. Da dieser Verfahren gesetzlich nicht richtig sei, so habe man zu dessen Abstellung, und um die Zahl der zu haltenden Schaafe nicht zur zu sehr zu beschränken, 3 Magdeburger Morgen statt 3 Cölner Morgen angenommen, wobei eingeschossene und Wiesengrundstücke aus der Berechnung bleiben, so daß im Ganzen doch eher eine Verordnung als eine Vermehrung der Schaafe sich ergeben werde.
Actum ut supra
Die Versammlung überwies einen Antrag des AlexianerKlosters auf Veräußerung des hinter letzterem gelegenen städtischen Platzes an die Commission für städtisches Eigenthum zur näheren Prüfung.
Actum ut supra
Die auf heute anberaumte Berathung über die Wahl eines Beigeordneten wurde auf acht Tage vertagt.
Actum ut supra
Die betreffende Commisssion referirte in Betreff des Antrages vom Alexianer - Kloster auf Ankauf des hinter demselben gelegenen städtischen Platzes, daß nach ihrer Ansicht nur in dem Falle Unterhandlungen wegen Veräußerung dieses Platzes mit dem genannten Kloster einzugehen sein dürften, wenn dasselbe gleichzeitig das an dem Platz anschließende städtische Schlachthaus, dessen Verlegung wünschenswerth erscheine, käuflich mit zu übernehmen bereit sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung erhob diesen Vorschlag zu seinem Beschluß
Actum ut supra
Das Gymnasial-Curatorium theilt der StadtverordnetenVersammlung ein Rescript des Königl. Provinzial-SchulCollegiums vom 22. dieses Monats mit um welchem letzteres hinsichtlich der gepflogenen Verhandlungen wegen Zahlung des dem entlaßenen Gymnasial-Oberlehrer Blumberger auf Lebenszeit bewilligten Unterstützung von 262/2 Thlr. sich dahin ausspricht, daß das hiesige Gymnasium, falls diese Unterstützung nicht in den Begriff der Pension fiele, als vollständig von dem quaestioniert Blumberger frei geworden zu betrachten sein werde, und die gedachte Summe als dann aus der Stelle, welche derselbe bekleidet habe, oder aus dem Ausgabetitel des Gymnasial-Etats "Insgemein" entnommen werden müsse, wobei jene Schulbehörde nicht verkennt, daß eine derartige Maßregel für das in seiner Entwicklung begriffene Gymnasium sehr drückend und hemmend wirken würde, weshalb die Verhandlungen mit der Stadt dahin fortzusetzen seien, damit letztere im Hinblick auf die obwaltenden Verhältnisse wenigstens während der Lebenszeit des quaestioniert Blumberger einen besondere Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. für das Gymnasium zu bewilligen sich bewogen finden möge.
Das Gymnasial-Curatorium stellt demgemäß erst daß die demselben zur Verfügung stehenden Mittel nur für die nothwendigsten Bedürfnisse des Gymnasiums ausreichen, und beantragt daher, daß die Stadtverordneten-Versammlung sowohl zur Ausgleichung der in der Sache aufgekommenen divergirenden Ansichten als zur Sicherung der erst seit einigen Jahren unter den besten Aussichten und Hoffnungen ins Leben gerufenen Anstalt jenen besondern Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. auf die Lebenszeit des quaestioniert Blumberger notiren wolle.
Nach gepflogener Berathung äußerte die Versammlung, wie sie es nicht mit ihrer Pflicht vereinigen könnte, zum zweck der Zahlung der mehrgedachten Unterstützung für den quaestioniert Blumberger einen besondern Dotationszuschuß zu bewilligen.
Actum ut supra
Das Verzeichnis der im 2. Quartal courant temporär ins Bürgerhospital aufgenommenen dürftigen wird vorgelesen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wird.
Actum ut supra
Der Vorsitzende Bürgermeister theilte der Stadtverordneten-Versammlung in Verfolg des Beschlusses vom 27. Mai courant mit, wie die Verhandlungen mit der Besitzerin des Gutes Eppinghoven wegen Betheiligung an den Kosten des bezirksstraßenmäßigen Ausbaues der Neuß - Bergheimer Communalstraße ohne Erfolg geblieben seien, indem jene Besitzerin sich zu irgend einem Beitrage für den gedachten Ausbau nicht verstehen wolle.
Die Stadtverordneten-Versammlung äußerte hierauf, wie sie unter diesen Umständen unmöglich die durch die bezirksstraßenmäßige Ausbauung des Weges entstehenden Kosten, selbst wenn auch eine Staats-Prämie von 3855 Thlr. Bewilligt würde, übernehmen könnte.
Actum utsupra
Nachdem der Herr Bürgermeister Frings der Stadtverordneten Versammlung heute mitgetheilt, wie er durch persönliche Verhältnisse dazu veranlaßt, mit dem Schlusse dieses Jahres, welchem er die hiesige Verwaltung sieben Jahre geführt habe, sein Amt als Bürgermeister niederzulegen beabsichtige, und das er bereits der Königlichen Regierung darüber amtliche Anzeige erstattet habe, nahm der Stadtverordnete Dr. Hellersberg das Wort, indem er darauf hinwies, wie der Herr Bürgermeister Frings sich durch die umsichtige und thätige Leitung der städtischen Angelegenheiten während sieben Jahren, in welchen er seine ganze Zeit dem Wohl der Stadt und seiner Mitbürger gewidmet, die Versammlung zu lebhaften Dank verpflichtet habe. Seinen durch gerechte Motive veranlaßten Austritt aufrichtig bedauernd, fordere er die Versammlung mit diesem Dank dem Herrn Bürgermeister Frings durch Aufstehen Namens der Stadt zu bekunden. Durch allgemeines Erheben wurde der Aufforderung entsprochen. Actum utsupra
Nachdem die Wahlzeit der hiesigen Beigeordneten abgelaufen ist, und Königliche Regierung verfügt hat, daß die Wahl neuer Beigeordneten nicht bis zu der bald bevorstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters anstehen könne, dieselbe vielmehr gleich vorzunehmen sei, berieth die Stadtverordneten-Versammlung heute in Gemäßheit des § 28. der Städte-Ordnung zunächst über die Zahl der zu wählenden Beigeordneten. Bei der umfangreichen und ausgedehnten hiesigen Verwaltung entschied die Versammlung sich wiederum für eine Zahl von drei.
Da es wiederholt angeregt worden, in der Person des jetzigen Stadtsecretairs unter Aufhebung des Stadtsecretairstelle einen der Beigeordneten mit Besoldung anzustellen, damit dem Bürgermeister stets jemand zur Seite stehe, welcher sowohl mit dem Verwaltungsgeschäfte als mit den häufig verwickelten, weit verzweigten städtischen Angelegenheiten und den darüber gepflogenen Verhandlungen vertraut sei, und worauf bei verhinderungen oder Abwesenheit des Bürgermeisters immerhin gerechnet werden könne, so wurde auch hierüber berathen, ein näherer Beschluß jedoch bis zur nächsten Sitzung vertagt, worin Seitens des Bürgermeisters näheren Mittheilungen der Bedingungen, unter welchen eine solche Anstellung vorzunehmen wäre, entgegengesehen wird.
Die Wahl des Beigeordneten soll darauf in der darauf folgenden Sitzung Statt finden.
Actum ut supra
Ein Antrag auf Umpflasterung des Gäßchens von Sommers Ecke auf der Oberstraße nach der Brückstraße wird bis zur Gasröhrenleitung vertagt, den bei dieser Gelegenheit das Pflaster ohnehin aufgebrochen werden muß. Vorläufig sei das Pflaster jenes Gäschens durch die betr. Commission besichtigen zu lassen.
Actum ut supra
Der Versammlung wird mitgetheilt, daß das Alexianer - Kloster mit dem hinter dem städtischen Schlachthause gelegenen Garten zugleich das Schlachthaus selbst käuflich zu aequiriren bereit sei, falls die desfallsigen Forderungen der Stadt angemessen gehalten werden.
Mit Bezugnahme auf seinen bezüglichen Beschluß am 13. dieses Monats beauftragt Stadtrath seine Commissionen für
städtisches
Die zur Berathung gebrachte Erneuerung des Erftgebührentarifs wurde an die betreffenden Commission überwiesen. Actum ut supra
Stadtrath übertrug die Erledigung zweier Gesuche um Erlaß des Einzuggeldes dem vorsitzenden Bürgermeister. Actum ut supra
Vorsitzender theilt der Stadtverordneten-Versammlung mit, wie er in Folge des der in voriger Sitzung übernommenen Auftrages in Betreff der Wahl eines besoldeten Beigeordneten in der Person des Herr Stadtsecretair Krings unter Aufhebung der Stadtsecretairstelle, mit letzteren Rücksprache genommen und nun demselben die Erklärung erhalten habe, daß wenn die Stadtverordneten-Versammlung die Absicht habe, ihn zu seiner Beförderung zum besoldeten Beigeordneten zu wählen, er erwarten dürfe, daß die Wahl nach Maßgabe des § 30. der Städteverordnung vom 15. Mai 1856 erfolgen werde. Sollte jedoch die Stadtverordneten-Versammlung nur unter beschränkenden Bedingungen auf die Wahl eingehen können glauben, so würde er eine Nichtwahl vorziehen. Für diesen Fall möchte er indessen wissen, ob es der Wunsch der Stadtverordneten-Versammlung sei, ihn auch auf längere Zeit seine Stelle als Stadtsecretair beibehalten zu sehen, und eine solche Intension würde dieselbe nach seinem unmaßgeblichen dafürhalten
Die Stadtverordneten-Vesammlung erklärte sich in Anerkennung der Unzulänglichkeit des Stadtsecretair-Gehaltes für Herrn Krings mit Rücksicht auf seine allgemeine zufriedenstellenden Leistungen und seine treue Pflichterfüllung zu einer angemessenen Aufbesserung dieses Gehaltes einstimmig bereit, und sei hierüber in einer der nächsten Sitzungen zu beschließen.
Die Verhandlungen über die in Frage stehende Wahl eines besoldeten Beigeordneten wurde durch den Antrag eines Stadtverordneten sistirt, dahin gehend, in der nächsten Sitzung vorläufig zwei unbesoldete Beigeordneten zu wählen und die Verhandlungen in der Wahl des dritten, erst nach erfolgter Wahl des neuen Bürgermeisters wieder aufzunehmen. dieser Antrag wurde von der Versammlung einstimmig zum Beschluß erhoben.
Actum ut supra
Auf ein Gesuch des Unternehmers der Lokal-Dampfschifffahrt um Erlaß der an die Stadt zu zahlenden contractmäßigen Entschädigung für dasjenige Quartal, worin derselbe behufs Reparatur seines Schiffes abwesend war, bemerkte die Versammlung, wie dieser Antrag bereits durch den bezüglichen Beschluß vom 6. dieses Monats seine Erledigung finde.
Actum ut supra
Nach Vernehmung des Referats der betr. Commission über die Veräußerung des Schlachthaus-Geländes und des dahinter auf die Erft zu gelegenen städtischen Platzes an das Alexianer - Kloster, beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, daß vorerst eine Abschätzung des jetzigen alten Schlachthauses nebst der AufseherWohnung und dem dazu gehörigen Terrain, seine gleichzeitig des hinter demselben gelegenen Platzes durch die stadträthlichen Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum unter Zuziehung von Sachverständigen veranstaltet, auf Grundlage des ermittelten Werthes mit dem Alexianer-Kloster Unterhandlung angeknüpft, und nach Maßgabe des Resultates in der Sache weiter verfahren werde. Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung nahm heute die Wahl Zweier neuen Beigeordneten vor. Bei der Abstimmung für die Wahl des ersten Beigeordneten finden von 16 Stimmen auf Jac. Ibels 7 Stimmen Casper Thywissen 7 Stimmen Carl Conrad Loerick 1 Stimme Heinrich Adam Hesemann 1 Stimme
Da hierauf von Keinem die absolute Majorität erreicht war, so wurden nach Vorschrift des § 31. der Städte-Ordnung diese vier Candidaten auf eine engere Wahl gebracht. An dieser nahmen 17 Abstimmende Theil und es erhalten dabei Jac. Ibels 8 Stimmen Casper Thywissen 7 Stimmen Carl Conrad Loerick 2 Stimmen
Sonach war auch hierbei eine absolute Majorität nicht erlangt, und es wurden nunmehr diejenigen beiden Candidaten, welche bei der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl gebracht, welche letztere das Resultat hatte, daß von 17 Stimmen auf Jac. Ibels 9 und auf Casper Thywissen 8 Stimmen fielen. Herr Jac. Ibels ist demnach als erster Beigeordneter gewählt.
Bei der hierauf geschehenen Abstimmung für die Wahl des zweiten Beigeordneten erhalten nun 16 Stimmen Casper Thywissen 10 Stimmen Jacob Ehser 2 Stimmen Carl Conrad Lorick 1 Stimmen Th. Franken 1 Stimmen Heinrich Adam Hesemann 1 Stimmen P. Schumacher 1 Stimmen Herr Casper Thywissen hat hierauf die absolute Majorität erreicht, und ist als zweiter Beigeordneter gewählt.
Actum ut supra
Auf einen Antrag des Kleinhändlers Aug. Schoenen von hier dahin gehend, daß die Stadt ihm die Erhöhung seines in dem ehemaligen Kaisers - Gäßchen gelegenen Hinterbaues gestatten wolle, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung in Erwägung, daß diese Angelegenheit lediglich das Intersse der an seines Gäßchen anschießenden Eigenthümer betreffe, und daher im Benehmen mit diesen zu ordnen sei, zur Tagesordnung überzugehen.
Actum ut supra
Die zur Tagesordnung gestellten Gegenstände als: Vorlage eines Kosten-Anschlags über die Herstellung der Pumpe auf dem Friedhofe.
Gesuch um Anpachtung der städtischen Laach vor dem Rheinthore und
Reparatur der Kaplanei auf dem Friedhofe, wurden an die betr. Commission überwiesen.
Actum ut supra
Im Anschlusse an die Mittheilung in der Sitzung vom 13. vorigen Monats trug der Vorsitzende Bürgermeister heute der stadtverordneten-Versammlung weiter vor, daß Königl. Regierung seinen Amts-Austritt mit Ende dieses Jahres genehmigt habe, und es nunmehr an der Zeit sei, zunächst das Einkommen für seinen Nachfolger festzustellen.
Die Versammlung unterwarf den Gegenstand einer ersten Berathung und vereinigte sich zu dem Beschlusse, für den künftigen Bürgermeister außer den noch näher festzustellenden Kanzleikosten für Schreibhülfe und Büreau-Materialien, - eine fixe Besoldung von 1000 Thlr. zu notiren. Actum ut supra
Es wurde ein Plan nebst Kostenanschlag über den Ausbau von theilweisen Neubau der Elementarschule im Glockhammer vorgelegt. da auch noch andere Projecte zur Beschaffung neuer Schulräume auftauchten wie Errichtung eines neuen Schulhauses auf einer neben der Kaplanei zu requirirenden Baustelle auf dem Friedhofe und Benutzung von geeigneten Schulzimmern im Waisenhause, so wurde der Gegenstand an die Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum zur näheren Prüfung überwiesen.
Actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß die provisorische durch den nicht versorgungsbesechtigten Joh. Heinr. Schumacher besetzte Feldhüterstelle auf höhere Veranlassung wiederholt habe ausgeschrieben werden müssen, und in der nunmehr abgelaufenen dreimonatlichen Frist nur der früher Sergeant jetzige Briefträger und Wagenmeister Herm. Heukamp aus Cöslin als Bewerber angemeldet worden sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung, aufgefordert sich über die etwaige Berufung des quaestionirt Heukamp auszusprechen, bemerkte, wie abgesehen davon, daß derselbe seine Anstellungsberechtigung nicht nachgewiesen habe, aus den Anmeldungspapieren nicht hervorgehe, daß er die für einen Feldhüter nöthigen Eigenschaften als kräftige Gesundheit, Umsicht und Thätigkeit und vor Allem Kenntniß der Ackerwirtschaft besitze. Die Versammlung konnte hiernach sich nicht für die Anstellung des quaestionirt Heukamp erklären, vielmehr sprach dieselbe sich für die Beibehaltung des provisorischen Feldhüters Schumacher aus, welcher mit der Landwirtschaft bekannt sei, und sich überhaupt als eine geeignete Persönlichkeit für den fragl. Posten erweise.
Actum ut supra
Die betreffende Commission referirte der StadtverordnetenVersammlung, wie eine sorgfältige Prüfung des Tarifs der Erftkanal-Gebühren ergeben habe, daß derselbe, nachdem sowohl die Kanal- als Krahnen - und Hafengebühren vor mehreren Jahren angemessen Reductionen erfahren haben, den hiesigen commerziellen Interessen durchaus entspreche, eine weitere Ermäßigung dieser Gebühren aber die Rentabilität des Erft-Kanales zu gefährden drohe. Da von den für den Erftbau zur Zeit aufgenommenen Capitalien noch erhebliche Summen zu tilgen, so beantragt die Commission nun so mehr die fernere Beibehaltung des gegenwärtigen Gebühren-Tarifs,
Den Ansichten der Commission beitretend, richtet die Stadtverordneten-Versammlung an die verehrten höheren und höchsten Behörden die Bitte, daß der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Januar 1855 bis zum 1. Januar 1858 genehmigte gebühren-Tarif einstweilen für die nächsten fünf Jahre prolongirt werden möge.
Actum utsupra
Nach Anhörung des Referats der Betr. Commission bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung der Nachbarschaft auf dem Friedhofe zum Bau einer neuen eisernen Pumpe einen städtischen Zuschuß von 45 Thlr. unter dem Vorbehalt, daß die Auszahlung erst nach der Vorlage eines bauamtlichen Attestes über die gute Ausführung der neuen Pumpe statt finde. Ferner wurde eine angemessene Vertiefung des Brunnens vorbehalten.
In Beziehung auf den Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses zu den Reparaturkosten der Nachbarschafts-Pumpe im Glockhammer bemerkte die Versammlung, Daß diese Pumpe vorerst durch die betr. Commission zu untersuchen sei.
Actum utsupra
Auf den Antrag des Kirchenvorstandes und nach geschehener Prüfung desselben durch die Commission für Bauwesen notirte die Stadtverordneten-Versammlung einen Betrag von 80 Thlr. für die Kirchenkasse zur Bestreitung einer unvermeidlichen außergewöhnlichen Reparatur an der Kaplanei auf dem Friedhofe. Da die Arbeiten an dem Kaplanei-Gebäude bereits in Angriff genommen worden, so sei dem Kirchen-Vorstand bemerklich zu machen, daß in der Folge derartige Arbeiten nicht eher zu beginnen seien, bis die nöthigen Mittel auf Grund eines vorgelegten Kostenanschlages bewilligt seien.
Actum utsupra
In Folge eines Gesuchs des Ackerers Neidhöfer um Verpachtung der Laache vor dem Rheinthore zur Viehtrifft, gab die Versammlung die Erklärung ab, daß sie mit der Verpachtung der Laache einverstanden sei, indessen die derselben zu Grunde zu legenden Bedingungen vorab zur Genehmigung vorgelegt werden müssten, und eine öffentliche Ausstellung Statt zu finden habe.
Actum utsupra
Ein Antrag desDachziegelfabrikanten H. Trotzenberg auf Überlassung eines halben Morgen Wiese am Gräbchen behufs Gewinnung von Ziegelerde, wurde an die Commission für städtisches Eigenthum überwiesen, welche in Begleitung des Geometers Rappenhoener das betreffende Terrain an Ort und Stelle zu untersuchen habe. Actum utsupra
Ein vorgetragenes Gesuch der Pumpennachbarschaft im Glockhammer um Bewilligung eines städtischen Zuschusses zu den Kosten der Reparatur ihrer Pumpe gab zunächst Veranlassung zu dem Beschlusse, daß grundsätzlich nur Zuschüsse zu neuen eisernen Nachbarschafts-Pumpen, wobei gleichzeitig die Brunnen vertieft werden, bewilligt werden sollen, und daß Zuschüsse zu den Kosten für Pumpen-Reparaturen nur ausnahmsweise bei anerkannter Dürftigkeit der gesammten Nachbarschaft zu bewilligen seien. Auf dem Antrag der Commission wurde hierauf das Gesuch der Nachbarschaft im Glockhammer abgelehnt.
Actum ut supra
Auf den Vorschlag der Commission beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, der Nachbarschaft auf dem Büchel und seiner am Niederthore, jeder einen städtischen Zuschuß von 25 Thlr. zu den Kosten einer neuen eisernen Pumpe unter dem Vorbehalt zuzuerkennen, daß die Brunnen angemessen vertieft, und die neuen Pumpen auf den Trottoirs der Straße errichtet werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlegung von bauamtlichen Attesten über gute und vorschriftsmäßige Ausführung erfolgen.
Actum ut supra
Nachdem der Stadtverordneten-Versammlung heute Mittheilung über den ermittelten Werth des Schlachthaus-Geländes nebst dem dahintergelegenen Garten behufs königlicher Überlassung an das Alexianerkloster geschehen, äußerte dieselbe, daß das genannte Kloster befragt werden möge, ob es für das SchlachthausGebäude excl der Aufseherwohnung und für den besagten Garten mindestens eine Summe von 5000 Thlr. zu geben bereit sei, wornach eventuell die Stadt Plan und Kostenanschlag zu einem neuen Schlachthause anfertigen. Die Stadt macht indessen den Vorbehalt, daß es ihr frei stehen soll, das der Aufseher-Wohnung gegenüber gelegenen Gartenterrain gegen Erstellung der verhältnißmäßigen Auslagen des Klosters zu jeder Zeit wieder zurückzuziehen.
Actum ut supra
Auf ein Gesuch des Ziegelfabrikanten H. Trotzenberg um Überlassung der Benutzung eines halben Morgen Wiese zur
Es soll dem, Trotzenburg ein halber Morgen Wiese aus der Parzelle D N° 79. von N. 78.a anfangend, zum Ziegelerde-Stechen gegen ein gleich zahlbare Entschädigung von 200 Thlr. auf die Dauer von 8 bis 10 Jahren überlassen werden. Längs der Erft hat derselbe einen Damm von ca. 72 Ruthen Breite stehen zu lassen, welchen er später zu verhältnißmäßig gleichen Preise zu übernehmen hat, falls die Stadt die Wegnahme zweckmäßig erachten sollte. Der Transport der ausgestochenen Erde muß unbehindert des Verkehrs auf der Erft, über diese geschehen, wie die Ziegelerde höchstens auf eine Tiefe von 4 Fuß herausgestochen werden darf. Nach Ablauf der obigen Frist hört die Nutznießung des fragl. halben Morgen Wiese für den, Trotzenberg auf, und es kann die Stadt wieder beliebig darüber als über ihr Eigenthum disponiren.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligte auf die von der Schul-Commission befürworteten Antrag des Lehrers Becker und der Lehrerin Deutmann, jedem respective jeder derselben aus den in den Eingaben angeführten Verhältnissen, eine ausnahmsweise Unterstützung von 20 Thlr. Beide hatten mit Krankheiten zu kämpfen gehabt, und waren dadurch in mießliche Lage gerathen. Actum ut supra
Nachdem unterm 27. Juni courant eine Beschlußnahme über den nach Anweisung der Stadtbau-Commission in Folge
Der sonach erweiterte Stadtbauplan wurde bei der Stadtverordneten-Versammlung allseitig erklärt und beleuchtet und nach dem darüber hinlänglich discutirt worden, stellte der Stadtverordnete Sommer den Antrag, daß der gemäß Stadtrathsbeschluß vom 6. April diesen Jahres der Stadtbau-Commission in Auftrag gegeben, und heute wiederholt zur Vorlage gekommene erweiterte Stadtbauplan mit der Modifikation genehmigt werde, daß das als freier Platz offen gehaltene Quartier N° 2 zum Bebauen, dagegen die Quartiere N° 3 und 6 als freie, zum gemeinnützigen Gebrauche disponible Plätze bestimmt werden. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt, und hierbei erklärten sich die Stadtverordneten Dr. Sels, Sommer, Fischer,Eichhoff,Therkatz und der Bürgermeister Frings für die Annahme sieses Antrages, und die Stadtverordneten Derath, Hesemann, Max Heinrich Schmitz, Werhahn und Esser gegen denselben.
Der Stadtverordnete Derath gab die Separate Erklärung zu Protokoll, daß er mit der Abänderung des Stadtbauplanes in so weit einverstanden sei, als vor dem Rheinthore die Baulinie von Thomas und Veithen eingehalten werde, daß er indessen gegen die Erweiterung des vorgelegten [oberhalb eingefügt: Stadtbau-] planes sei weil nach seiner moralischen Überzeugung bei dem großen Widerwillen gegen die Nähe der Kirchhöfe die Stadt in die Nothwendigkeit kommen werde, einen neuen Begräbnißplatz anzuschaffen, wodurch für die Stadt gewiß ein Kosten-Aufwand von 10 bis 12000 Thlr. erfordert werden würde. Dazu sei bei der geringen Baulust durchaus kein Bedürfniß vorhanden, den ohnehin großen Stadtbauplan noch weiter auszudehnen. Diesem Separat- Votum schlossen sich die Stadtverordneten Hesemann und Schmitz an.
Actum ut supra
Auf den Antrag des Bürgerschützen Vereins nun einen städtischen Zuschuß zur Bestreitung der mit den Kirmesfestlichkeiten verbundenen Kosten und namentlich auch behufs Anschaffung eines Ehrenpreises für die eingeladenen auswärtigen Schützen, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung einen Betrag von 50 Thlr. welches aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse dem hiesigen Schützen-Comite auszuzahlen ist.
Actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister legte der Versammlung die aufgestellten Bedingungen für die öffentliche Verpachtung der Laache vor dem Rheinthore vor, womit dieselbe sich einverstanden erklärte. Actum ut supra
Gemeinderath ertheilte seine Zustimmung zu der am 4. des Monats Statt gefundenen Verpachtung von 18 Morgen 124 Ruthen Land am Weißenberge zum jährlichen Pachtzins von 200 Thlr. 10 Sgr. und von der städtischen Laache vor dem Rheinthore in der Größe von 13 Morgen 172 Ruthen zum jährlichen Pachtzins von 142 Thlr.
Actum ut supra
Es wird vorgetragen das auf eine im sogenannten Mühlenbroich gelegenen städtische Wiese von 1 Morgen 114 ruthen von dem bisherigen Pächter Heinr. Schwidden bei der öffentlichen Ausstellung die seitherige Pacht von 15 Thlr. 10 Sgr. geboten worden sei.
Dieses Gebiet wird nicht angemessen befunden, und daher beschlossen, dem quaestioniert Schwidden die Wiese nur in dem Falle zu belassen, wenn er sich zu einem jährlichen Pachtzinse von 20 Thlr. verstehe
Actum ut supra
Die Versammlung genehmigte den zwischen der Stadt und den DachziegelfabrikantenGevettern Johann Heinrich und Johann Joseph Lapp unterm 3. des Monats abgeschloßenen Vertrag, wonach die beiden Gevettern Lapp gestattet worden, gegen eine in fünf Jahren zahlbare Entschädigung von 100 Thlr. einen Viertel Morgen Wiese aus der Parzelle 9 N° 79 während zehn Jahren zum Ausstechen von Ziegelerde zu benutzen.
Actum utsupra
In Verfolg ihres Beschlusses vom 3. des Monats bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung für den künftigen Bürgermeister zu dessen persönlichem Gehalt von 1000 Thlr. eine Summe von 600 Thlr. an Kanzleikosten für die außer dem Stadtsecretair noch nöthige Schreibhülfe und für Büreau-Materialien und Heitzung vorbehaltlich näherer Berechnung, unter dem Bemerken, daß der seither unter dem extraordinairen Ausgaben im Etat besonders zur Disposition des Bürgermeisters bereit gestellte Betrag von 80 Thlr. in der Zukunft wegfalle.
Nachdem in der Sitzung vom 27. Juli courant anerkannt worden, daß die Besoldung des Stadtsecretairs Krings ad 500 Thlr. mit Rücksicht auf dessen Zuverläßigkeit und Tüchtigkeit unzulänglich erscheine, beschloß die Versammlung einstimmig, die Besoldung des questionirt Krings im Hinblick auf seine Qualifikation und Pflichttreue vom 1. Januar kommenden Jahres an auf 600 Thlr. festzustellen, und seine Anstellung als eine definition wie jene der städtischen Rendanten zu betrachten, worauf daher für denselben der Berufsvertrag auszustellen sei. Actum ut supra
Auf eine erneuerte Eingabe des Unternehmers der Dampfschifffahrt auf dem Erft-Canale um ferner Bewilligung von Nachlaß an der an die Stadt zu leistenden Abgabe, bewilligte die Stadtverordneten Versammlung dem Unternehmer Siebertz aus besonderer Rücksicht in Ausführung der Statt gehabten Unterbrechung der Fahrten und des eingetretenen VerkehrsAbnahme zu der unterm 6. Juli courant notirten Nachlaßsumme von 150 Thlr. einen weitern Erlaß von 62½ Thlr. worauf dem quaestioniert Siebertz pro 1857 außer dem Erlaß der Abgabe für ein volles Vierteljahr ad 16 2/2 Reichsthaler noch ein besonderer Nachlaß von 50 Thlr. zuerkannt werden. Durch diese Bewilligung will die Versammlung jedoch jede Consequenz für die Folge vermieden wissen.
Actum utsupra
Ein Antrag des Kirchen-Vorstandes auf Bewilligung der Kosten für die innere Restauration der Münsterkirche wird an die bezügliche Commission überwiesen. Ebenso wird die zur Tagesordnung gestellte Prüfung der Armen- und Hospitalkasse - Rechnungen pro 1856 so wie der Armen- und Hospitalkassen-Etats pro1858 der betr. Commission übertragen. Actum utsupra
Die Stadtverordneten-Versammlung war heute zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenberufen, um an Stelle des mit dem 1. Januar kommenden Jahres auf seinen Wunsch und mit Genehmigung Königliche Regierung ausscheidenden Bürgermeisters Michael Frings einen neuen Bürgermeister zu wählen.
Nachdem vorher beschlossen worden, daß die Wahl nach §. 30. der Städteordnung für eine zwölfjährige Dauer gelten soll, wurde die Wahl mittelst Stimmzettel vorgenommen, und es hatte dieselbe das Resultat, daß von achtzehn Stimmen, deren zehn auf den Herrn Regierungs-Assesor Riddergegenwärtig in Potsdam und acht auf den Herrn Landgerichts-Assesor Leitzeler aus Düsseldorf fielen, worauf Ersterer die absolute Mehrheit erhalten hat.
In Folge erhobener Zweifel, ob der vorsitzende Bürgermeister persönlich an der Abstimmung Theil nehmen dürfe oder nicht, hatte Letzterer mit dem Vorbehalt sich der Mitabstimmung enthalten, daß er bei Stimmengleichheit bis nach eingeholter näherer Entscheidung die AusLoesung beanstanden werde. Die Intrepretation des betreffenden Gesetzesstelle in der Städteordnung werde er jedenfalls sich bei Königlicher Regierung erbitten.
Actum ut supra
Die stadträthliche Commission für Armenwesen hatte die Revision der an dem Armen-Rendanten Broix für das Jahr 1856 gelegten Armenkassen-Rechnung vorgenommen und dabei Nachstehendes zu bemerken gefunden.
Gegen die Richtigkeit der Rechnung läßt sich nichts erinnern, da solche bei der vorgenommenen Vergleichung mit dem Etat und den Belegen überall übereinstimmend gefunden wurde, und auch beim CalculoCalcul sich nirgends Differenzen ergaben.
Das Haupt-Ergebniß des Haushalts der Armenkasse vom vorigen Jahr ist als ein befriedigendes zu bezeichnen, zumal die Armen-Verwaltung mit dem seiner Zeit von der Stadtverordneten-Versammlung notirten außergewöhnlichen Zuschüssen von 250 Thlr. vollständig auszukommen ist. Die Rechnung ist abgeschloßen a. in Einahmen zu 19088 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf Geld b. in Ausgabe zu 19129 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf Geld c. in Vorschuß zu 40 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf Geld
Actum utsupra
Von der stadträthlichen Fachkommission für Armenwesen war die von dem Rendanten Broix gelegte Rechnung der HospitalKasse für das Jahr 1856 revidirt, und dabei folgendes zu erinnern gefunden worden:
Wie auch bereits von der Hospital-Verwaltung in deren Revisions-Protocoll angegeben, kommen in der Rechnung mehrere Abweichungen gegen den Etat vor, bei der Einnahme durch die Mehr-Einnahme an Verpflegungskosten ad 196 Thlr. und durch einen extraordinairen Zuschuß aus der Stadt-Kasse ad 250 Thlr., und bei der Ausgabe durch eine Mehr-Verwendung in den Oekonomie-Ausgaben von 786 Thlr. Gegenüber einer Ersparniß in diesem Ausgabentitel von 279 Thlr. Geld und 84 Scheffel Roggen. Bei Aufrechnung des Mehr und Weniger in den Etatsabweichungen stellt sich heraus, daß den im vorigen Jahr bewilligte außergewöhnliche Zuschuß von 250 Thlr. zur Bestreitung der Hospitalbedürfnisse ausgereicht hat.
Es wurden im abgelaufenen Jahr überhaupt im Hospitale 29911 Köpfe auf einzelne Tage, oder pro Tag durchschnittlich 82 Individuen verpflegt, wovon die Unterhaltung pro Kopf einschließlich der Auslagen für Kleidung, Bettung, Arzneien eine ferner für das Inventar der Kranken- und Hausgeräthe 5 Sgr. 10 Pf. täglich oder 70 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf. aufs Jahr gekostet hat. Auf die eigentliche Beköstigung kommen hiervon 3 Sgr. 9 Pf. und auf die übrigen Ausgaben 2 Sgr. 1 Pf. die am Schlusse des Jahres 1856 dem Vermögens-Fundum zu ersetzende Summe betrug 9131 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf. die Rechnung schließt ab. in Einnahmen zu 17900 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen in Ausgaben zu 18983 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen in Vorschuß zu 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. in Einnahmenreste zu 748 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. und in Ausgabenreste zu 2500 Thlr. der obige Vorschuß von 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. reicht daher, daß die Hospital-Verwaltung im Jahre 1856 712 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf. mehr rentbar angelegt hat, als hätte nach dem Etat respective nach den disponiblen Mitteln geschehen brauchen, und daß der
Da die Rechnung überall richtig und justifizirt befunden worden, so beschließt die Stadtverordneten-Versammlung auf den Antrag der Commission, die Hospital-Rechnung wie oben angegeben festzustellen, und darüber die Decharge zu ertheilen.
Actum utsupra
Im Auftrag der Stadtverordneten-Versammlung beschäftigte die Commission für Armenwesen sich mit Prüfung der Armen- und Hospital-Kassen Etats pro 1858 und erinnerte Nachstehendes. Als Zuschuß für Bestreitung der Armenbedürfnisse, werden demnach gefordert: a. zur Deckung des gewöhnlichen Defizits Thlr. 7130 - " b. zur Deckung der Verpflegungskosten für die im Hospital unterzubringenden Dürftigen Thlr. 3520 - " - überhaupt Thlr. 10650 - " der diesjährige Zuschuß beträgt dagegen 7313 Thlr. respective 3450 Thlr. überhaupt 10763 - " pro 1858 wären hiernach weniger erforderlich Thlr. 113 - " Der Armen-Kassen Etat ist im Monat August aufgestellt worden, zu einer Zeit, wo die anhaltende Dürre mit Grund ein weiteres Steigen der Lebensmittelpreise befürchten läßt, auf welchen Umstand die Armen-Verwaltung bei Erwägung der Künftigjährigen Bedürfnisse ohne Zweifel gebührende Rücksicht genommen hat. Die damaligen Besorgnisse sind aber durch die immittelst eingetretene gedeihlichere Witterung wieder beseitigt, und es glaubt die Commission, daß nunmehr im künftigen Jahre die vorgeschlagenen Mittel zur Unterstützung der Armen nicht ganz erforderlich sein werden. Sie hält dafür, daß mindestens ein Ersparniß von 500 Thlr. werde eintreten können, und schlägt demnach vor, an dem Credit Titel II. Artikel 1 Th 300 - " Artikel 2 Th 20 - " - Artikel 3 Th 80 - " - Artikel 4 Th 100 - " - abzusetzen. An dem Hospital-Etat dürfte nur an dem auf 400 Thlr. veranschlagten Credite Titel II. Artikel 10, Ausgabe für BrennMaterial, ein Ersparniß und zwar von 100 Thlr. zu machen sein, so daß im Ganzen an den beiden Etats 600 Thlr. weniger zu nehmen wären, und der zu deckende Zuschuß sich auf 10050 Thlr. ermäßigen würde.
Actum utsupra
Der Stadtverordneten-Versammlung wurde der von dem Bürgermeister aufgestellte Verwendungsplan der Communalwegebaumittel pro 1858 vorgelegt, welcher geprüft und zu 643 Thlr. Fesgestellt wurde.
Actum utsupra
Die stadträthliche Commission für Finanzwesen hatte sich in mehrreren Sitzungen mit Prüfungen der von dem Stadtrentmeister Stadler für das Jahr 1856 gelegten städtischen Rechnung befaßt, und erstattete nachstehenden Bericht:
§. 1. Die Übertragung des Rechnungsbestandes aus dem Jahre
§. 2. An Einzugsgeld sind im abgelaufenden Jahre a. an Beträgen aus dem Jahre 1855 und vorher Th 81 - 5 b. an Beträgen aus dem Jahre 1856 Th 294 - " - zu Summa Th 375 - 5 eingegangen.
Es geht hieraus hervor, daß diese Einnahme für die Stadt doch noch immer von einiger Bedeutung ist.
§. 3. Für den Verkauf von Kartoffeln an die bedürftigen Einwohner sind nach Titel 6. Artikel 18. No 8/II. 1607 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. vereinnahmt. Es wurden zu diesem Zwecke ausgelegt im Jahre 1855 Th 1348 - 1 - 6 im Jahre 1856 Th 387 - 27 - " Zusammen Th 1785 - 28 - 6 , so daß die Stadt eine Einbuße von 177 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. erlitten, wozu an Zinsen von dem aufgenommenen Capitale noch 58 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. hinzukommen.
§. 4. Es sind verschiedene Kaufpreise eingegangen, welche vorläufig bei der Provinzal-Hülfskasse deponirt worden. Bei letzterem Instítute ist gegenwärtig eine Summe von 1450 Thlr. hinterlegt, deren Hypothekarische Unterbringung bis jetzt noch nicht hat bewirkt werden können. Da die Provinzial-Hülfs-Kasse von den ersten 600 Thlr. nur 3 ½ % und den Mehrgeldern sogar nur 2 ½ % Zinsen vergütet, so hält die Commission es im Interesse der Gemeinde für zweckmäßig, die obigen 1450 Thlr. zurückzuziehen und bei der städtischen Sparkasse zu deponiren, welche 3 1/3 % Zinsen zahle, und durch anderweite Unterbringung wiederum im indirecten Vortheile der Stadt 1 bis 1 2/3 % Zinsen damit verdiene.
Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte zu diesem Monitum, daß die Zurückziehung der Summe von 1450 Thlr. aus der Provinzial-Hülfskasse bereits bewirkt sei, die Deponirung bei der städtischen Sparkasse statt gefunden, und letztere das Geld schon wieder ausgeliehen habe.
§. 5. Die verschiedenen Ausgaben waren justifizirt und mit den Belegen genau übereinstimmend.
§. 6. bei der Rest-Ausgabe Abth. 6. kommt die noch nicht abgewickelte Auslage für die mit der Gemeinde Grimlinghausen gemeinschaftlich ausgeführte Erftbrücke vor, wie auch schon bei früherer Gelegenheit monirt worden, wäre es doch sehr zu wünschen, daß diese Angelegenheit endlich vollständig regulirt würde. Die Verwaltung dürfte demnach zu ersuchen sein, hierauf möglichst hinzuwirken.
§. 7. Die Ausgabe Titel II. Artikel 24. ad 96 Thlr. Kosten der Hülfsnachtswächter ist vollends erspart worden, weil keine Hülfsnachtswächter bestellt gewesen. Da nach Einrichtung der verbesserten Straßenbeleuchtung noch weniger die Nothwendigkeit zur Annahme von Hülfsnachtswächtern eintreten wird, so dürfte der besagte Credit im nächsten Haushaltungs-Etat wegzulassen sein.
Es wurde beschlossen fragliche Ausgaben-Position im künftigjährigen Etat ausfallen zu lassen.
§. 8. Für Unterhaltung der Feuerlöschgerätschaften Titel II. Artikel 26. waren nach dem Etat disponibel gestellt Th 300 - " Es sind verausgabt worden Th 132 - 29 - 2 so daß erspart sind Th 167 - " - 10 Die Commission schlägt vor, dieser Ersparniß zur Anschaffung von Schlauchwerk für unsere Lösch-Anstalt zu verwenden, da es derselben hieran noch mehr oder weniger fehlen dürfte. Wenigstens werden die vorhandenen Schläuche nicht für alle Fälle ausreichen.
Die Versammlung beschließt, bei Aufstellung des Etats pro 1858 auf die Anschaffung von neuem Schlauchwerk Rücksicht zu nehmen.
§. 9. Nach Titel IV. der Ausgabe sind im abgelaufenen Jahre 3900 Thlr. zur Schulden-Amortisation verwendet worden. Eine in RestAusgabe verrechnete Summe von 1000 Thlr. , welche zur Abtragung auf das für den Erftbau aufgenommenen Capital bestimmt war, hat in Wirklichkeit nicht abgeführt werden können, weil der baare Bestand der Stadt-Kasse die Zahlung nicht zuließ, und zudem die Capitalien des Erftbaues nur in größeren Summen ablegbar sind.
§. 10. Die Unterhaltung des Neuss-Bergheimer Communalweges hat im abgelaufenen Jahr Th. 247 - 10 - " 77 Thlr. 10 Sgr. mehr als etatsmäßig gekostet. Es sind an Barriergeld für den Antheil der Stadt eingegangen Th. 189 - 27 - 7 worauf die Wege-Unterhaltung abzüglich dieser Einnahme nur 57 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf. gekostet hat.
Der Neuß-Gladbacher Communalweg hat dagegen im vereichenen Jahre zu der Barriergeld-Einnahme noch Th 285 - 23 - 10 an Unterhaltungskosten erfordert, mithin 135 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf. über den Etat, und 228 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. mehr als der Neuß-
Bergheimer Communalweg. Bei einer solchen Kostspieligkeit der Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communalweges fragt es sich, ob es nicht gerathen sei, auf die künftige Erhebung eines Barriergeldes zu verzichten, oder aber ob nicht darauf hinzuwirken sein dürfte, bei den Deputirten-Versammlung der verschiedenen Gemeinden, eine geringere Kosten-Auslage in ernste Überlegung zu nehmen, und namentlich den besonderen Aufseher fallen zu lassen, und die gewöhnliche Wegebeaufsichtigung den betr. Gemeinden anheimzugeben.
Die Versammlung ersuchte den vorsitzenden Bürgermeister, eine Deputirten-Versammlung, bei welcher der angeregte Gegenstand zu Sprache gebracht werde, in Antrag zu bringen.
§. 11. Bedeutende Auslagen hat im Jahr 1856 die Unterhaltung des Erft-Canales nöthig gemacht, indem dafür im Ganzen Th. 3046 - " - 8 verausgabt wurden. Darunter sind für Bagger-Arbeiten allein Th 1680 - 22 - 9 und für Lichterkosten Th 623 - 21 - 11 begriffen. Im Jahre 1855 wurden 327 Thlr. 16 Sgr. 7 ct für Lichterkosten ausgegeben, und im laufenden Jahre werden dergleichen Kosten ebenfalls unvermeidlich sein.
Die Stadt wäre zu dergleichen Zahlungen nicht verpflichtet, wenn der Erft-Canal auf die Normaltiefe von 2 Fuß unter Nummer Null gebracht wäre, welche sich am zweckmäßigsten herstellen lassen dürfte, nachdem der Kanal vorab angemessen erbreitert worden.
Wie die Commission im vorigen Jahre zur Erbreiterung des Erft-Canales und zur Abflachung des Ufers die jährliche Verwendung einer Summe von 500 Thlr. in Vorschlag gebracht hat, so glaubt dieselbe im Hinblick auf die immittelst weiterhin gemachten Erfahrungen nunmehr ferner der Stadtverordneten-Versammlung proponiren respective zur Beschlußnahme dringend empfehlen zu müssen, den ganzen Überschuß der Erft-Einnahme unter einstweiliger Suspendirung der Abtragungen auf das Erftbau-Kapital, für die nächsten sechs bis acht Jahre lediglich zur Kanal-Verbesserung zu verwenden. Auf diese Weise würde der Erft-Canal in den gewünschten Zustand gelangen, ohne daß die Stadt dafür besondere Fonds disponibel zu machen hätte. Nicht nur wäre dadurch die Schifffahrt gefördert, sondern es würde der Erft-Kanal auf weniger kostspielig zu unterhalten sein, und insbesondere die gegenwärtig nicht unerheblichen Lichterkosten gänzlich vermieden werden.
§. 12. Nachrichtlich die Mittheilung, daß zu dem im Jahre 1855 verausgabten 400 thlr. 2 Sgr. 5 Pf. für den Bau des Eiskeller im abgelaufenem Jahre noch ferner für diesen Zweck 138 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. ausgelegt worden sind, so daß der Eiskeller im Ganzen 538 thlr. 6 Sgr. 7 Pf. gekostet hat.
§. 13. Die extraordinairen Ausgaben beruhen, so weit dieselben nicht gewöhnliche, stets wiederkehrende Auslagen betreffen, auch besondern staträthlichen Beschlüssen, welche ad marginem der Rechnung überall angezogen sind.
§. 14. Die Rechnung ist ordnungsmäßig aufgestellt, und es sind die Gefälle zur besten Zufriedenheit beigetrieben, wie der städtische Hauhalt im Allgemeinen mit vieler Oekonomie geführt worden.
§. 15. die Rechnung liefert folgendes Haupt-Resultat: A. Einnahme 1. Bestand aus dem Jahre 1855 Th 2800 - 10 - 11 2. Reste aus dem Jahre 1855 Th 95 - 29 - 1 3. Grundrenten Th 81 - 18 - 8 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten quaeationirt / Th 13428 - 15 - " 5. Unbestimmte Einnahmen, Ertrag vom Grase der Erft / Th 20736 - 24 - 10 6. Zinsen von Activ-Capitalien Th 140 - 23 - 2 7. Communalsteuern Th. 19561 - 11 - 3 8. Verschiedene Einnahmen Th 23685 - 9 - 5 Summe aller Einnahmen Th 79758 - 22 4
B. Ausgabe 1. Verwaltungskosten Th 2884 - " - 10 2. Polizei-Ausgaben Th 3996 - 19 - 7 3. Steuern & Abgaben Th 1776 - 22 - 9 4. Zinsen und Schulden Th 8791 - 18 - 4 5. Bau- und Unterhaltungskosten Th 12233 - 21 - 9 6. Armen-Pflege Th 13202 - 10 - " 7. Schul- Ausgaben Th 9448 - 6 - 9
Die städtischen Schulden mit Ausschluß der unablösbaren älteren Renten betragen im Ganzen 90500 Thlr.
Endlich bemerkt die Commission, daß das städtische Lagerbuch ordnungsmäßig fortgeführt ist, und die bis zum 1. Mai courant - vorgefallenen Veränderungen darin nachgetragen sind.
Da die Monite mit Rücksicht auf die dazu ertheilten Erläuterungen und Bemerkungen als erledigt zu betrachten sind, so beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, die städtische Rechnung pro1856 Th Sgr Pf in wirkliche Einnahmen zu 73758 - 22 - 4 in wirkliche Ausgabe zu 71909 - 5 - 3 im Bestande zu 1849 - 17 - 1 in Einnahmenreste zu 52 - 24 - 4 in Ausgaben zu 1157 - 15 - " festzustellen, und darüber die Decharge zu ertheilen.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung fand nichts dagegen zu erinnern, daß dem Wirthe Mich. Knaup hierselbst zu einem Kapitale von 1500 Thlr. noch ferner 500 Thlr. gegen Verschreibung seines Hauses Lit A? auf der Oberstraße und einer Kaufpreisforderung von 800 Thlr. letzten als Faustpfand, aus Hospitalfonds dargeliehen werde.
Actum ut supra
Auf ein Gesuch von Sturm & Companie, Heinrich Carl Mauritz, und P. Taschen um Ermäßigung der Erftkanal-Gebühren von Kohlen wurde, nachdem erst kürzlich der GebührenTarif geprüft, und dessen Prolongation beantragt worden, nicht eingegangen, zumal der unter Andern angeführte Grund, daß wegen der Höhe dieser Gebühren der hiesige Kohlen-Verkauf für eine weitere Umgebung nachgehalten habe und nicht bestehen könne, unwichtig sei, da für Transitkohlen d. h. für solche, welche per Eisenbahn weiter befördert werden, bereits eine ermäßigte Gebühr bestehe, auf der weiter Grund über die Höhe der Kanalgebühren für Holz der Richtigkeit entbehre.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte die Einrichtung einer Gasbeleuchtung für das
In Folge eines Gesuchs der Pächter der NiederthorerMahlmühle wegen Anbringung einer Gasbeleuchtung in dieser Mühle, bemerkte die Versammlung, wie sie nichts dawider habe, daß die Pächter auf ihre Kosten eine derartige Einrichtung ausführen lassen. Beim Ablauf der Pacht werde die Stadt den als dann zu ermittelnden Werth derselben vergüten, falls sie die Beibehaltung einer Gasbeleuchtung in der Mühle zweckmäßig finden sollte.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung wählte heute die Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1857, welche Wahl fiel a. aus seiner Mitte auf; Dr. Hellersberg, Carl Eichhoff, Clemens Klötzer, Barwin Fischer b. aus der übrigen Bürgerschaft auf: J. Kaiser S. Tosetti S. Mobis Theodor Heck Fi. Merbeck J Zingsem Bernhard Nix M. Borren
Actum ut supra
Auf den Antrag der Armen-Verwaltung, genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß die dürftige bejahrte Witwe Adam Fischer permanent in das Bürgerhospital aufgenommen werde.
Actum utsupra
Das Alexianer-Kloster theilt mit, daß es auf den Ankauf des Schlachthausgebäudes unter den demselben angegebenen Bedingungen unmöglich umgehen könne. Dieses Kloster bittet nunmehr, ihm den hinter dem linken Klosterflügel gelegenen kleinen Raume käuflich überlassen zu wollen. Da der letztere Antrag nicht ausdrücklich in der Tagesordnung verzeichnet steht, so wurde heute auf neue nähere Berathung nicht eingegangen.
Actum utsupra
Die Betreffende Commission hatte sich mit Prüfung des neuen Kirchen-Vorstandesst eingegebenen Antrags auf Bewilligung der etwa 10000 Thlr. betragenden Mittel für die innere Restauration der Münsterkirche befaßt, und erstattete heute darüber Bericht:
Nach dem von dem Herr Baumeister Statz aus Cöln abgegebenen Gutachten, wäre zunächst die Tünche von den Wänden zu lösen, um zu ermitteln, wie es mit den alten Malereien aussehe, respective ob deren überhaupt noch vorhanden seien. Erst wenn dies geschehen, lasse sich die Art und Weise der Wandrestauration am besten feststellen. Außerdem seien in der mittleren Vierung oder dem Kuppelansatz verschiedenen Leisten und Holzconsolen zu beseitigen, und zugemauerte Bogenfelder zu öffnen. Ferner sei dem Chore eine andere Eintheilung dadurch zu geben, daß der gegenwärtig garnicht an seinem Platze stehende Hochaltar tiefer gestellt und die in der östlichen Chorabside befindliche Sacristei beseitigt, und außerhalb an der Nordseite des Chors eine neue Sacristei angebaut wurde. Endlich werde eine anderweite Einrichtung und Verbesserung der Orgel empfohlen.
Der Antrag des Kirchenvorstandes deutet dahin, daß die Wandrestauration, die Öffnung der ursprünglichen Bogenfelder in dem
Die Commission, welche die gemachten verschiedenen Vorschläge mit den betreffenden Zeichnungen sorgfältig durchgesehen und geprüft hat, findet die Ausführung derselben zwar dem herrlichen Baustyle der Münsterkirche völlig entsprechend; nachdem indessen erst vor wenigen Jahren die Gemeinde durch die Restauration des Äußere der Kirche mit bedeutenden Kapitale in Anspruch genommen worden, zu dessen allmäliger Tilgung noch eine Reihe von Jahren nöthig sein wird, übrigens der Gemeinde gegenwärtig und für die nächste Zukunft noch die Befriedigung manches andere dringenden außergewöhnlichen Bedürfnisses obliegt, bedauert die Commission aufrichtigt, der Verwirklichung der vorliegenden Propositionen, wie sehr sie auch unserm schönen Gotteshause zu wünschen sein möchte, in ihrem ganzen Umfange für jetzt nicht befürworten zu können, vielmehr beantragen zu müssen, daß dieselbe erst einer späteren Zeit überlassen werde dagegen kann die Commission nicht umhin, die Nothwendigkeit zur Herstellung des Wandverputzes in der Kirche anzuerkennen, und hiermit darauf anzutragen, daß die Stadtverordneten Versammlung behufs Ausführung der desselbigen Arbeiten, welche unvermeidlich und dringend geworden, die erforderlichen Geldmittel notiren wollen. Zu dem Ende schlägt die Commission vor, daß vor allen Dingen die Beseitigung der Tünche auf den Wänden angeordnet, und daß für den Fall hierbei alte Malereien zum Vorschein kommen sollten, die Restauration derselben veranschlagt und nach Umständen respective nach verherigen Genehmigung des Stadtrathes, ausgeführt, und für den Fall sich solche Malereien nicht vorfinden möchten, dem Innern der Kirche auf Grund eines vorherigen Aufschlags um zweckmäßiger neuer Anstrich gegeben werde.
Nach geschehener Diskussion erhob die Stdtverordneten-Versammlung vorstehendes Referat zu ihrem Beschlusse.
Schließlich wurde der Bürgermeister ersucht, beim Kirchenvorstande darauf hinzuwirken, daß in der Sakristei
Actum ut supra
Übereinkunft vom 2/10.57 1[unleserlich] jährliche Pacht, am 11. Novbr c. anfordernd vorbehaltlich gegenseitiger vierjähriger Kündigung
Die zur Tagesordnung gebrachte Angelegenheit wegen vorgenommener Leuchten in der Promenade durch den Gerber Kaumanns und dem Mühlenbauer Cremer wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich damit einverstandendaß an der kleinen städtischen Oelmühle am Oberthore eine nothwendige Verankerung der Umfassungsmauern ausgeführt werde.
Actum ut supra
Die Sitzung wird eröffnet mit Vorlesung des Antrages vom Alexianer-Kloster auf käufliche Überlassung des hinter dem linken Klosterflügel gelegenen kleinen Raumes, welcher Antrag an die betreffende Commission für städtisches Eigenthum und Bauwesen überwiesen wurde.
Actum utsupra
Die auf der Tagesordnung stehende Verhandlung über die durch den Mühlenbauer Cremer und den Gerbermeister Kaumanns in der Promenade aufgeführten Bauten wurde an die Commission für Bauwesen und städtisches Eigenthum überwiesen, welche gleichzeitig die an der Promenade bestehenden Gerechtsamen und die daran klebenden Servituten zu prüfen und der Stadtverordneten-Versammlung mit Rücksicht auf die etwa vorliegenden Verhandlungen den nöthigen Aufschluß ertheile respective ihr Gutachten abgebe.
Gleicherweise wurde dieser Commission den Antrag auf Erhöhung der Abgabe für die Benutzung eines Fahrweges über die Promenade zur Prüfung überwiesen.
Actum ut supra
Gegen die vorgelegten Etats der Sparkasse und der Leih-Anstalt pro 1858 fand die Stadtverodneten-Versammlung nichts zu erinnern, und es stellte dieselbe diese Etats nach den Vorschlägen fest.
Actum ut supra
Die Versammlung nahm Kenntniß von dem Verzeichniß der im 3. Quartal c. temporair ins Bürgerhospital aufgenommen Dürftigen, welches zu keinen Bemerkungen Anlaß gab.
Actum ut supra
Ein Antrag der Schul-Commission auf Verbesserung von LehrerGehältern wurde an die Commission für Schulwesen überwiesen.
Actum ut supra
Mit Bezugnahme auf den betreffend Beschluß vom 27. Juli courant war die Besprechung über die Wahl eines Dritten Beigeordneten zur Tagesordnung gestellt worden, in folge dessen der Beschluß gefaßt wurde, diese Wahl in der nächsten Sitzung vorzunehmen.
Actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister trägt der StadtverordnetenVersammlung vor, daß nach §. 11. der Städteordnung, in hiesiger Gemeinde die Zahl der Stadtverordneten 24 betragen soll, wenn nicht durch statutorische Anordnungen abweisende Festsetzungen beschlossen werden. Da ehestens die Wiederwahlen der Stadtverordneten statt finden werden, so sei es jetzt an der Zeit, darüber zu berathen, ob die Versammlung die Beibehaltung der bisherigen Zahl von 18 Stadtverordneten wünsche, oder ob dieselbe die Annahme der Zahl 24 vorziehe.
Nach geschehener Berathung wurde einstimmig die statutorische Anordnung beschlossen, daß die bisherige Zahl von 18 Stadtverordneten beibehalten werde.
Actum ut supra
Die Wahl der in dem Vortrage über die Gasbeleuchtung Artikel 2,17,18 & 20 vorgesehenen Commissionen wurde auf die nächste Sitzung vertragt.
Actum ut supra
Eine Offerte des Waisenhaus-Vorstandes zur miethweisen Überlassung dreier Schulzimmer für die Elementarschule sei der städtischen Schulkommission zur gutachtlichen Äußerung vorerst vorzulegen.
Actum ut supra
In Folge laut gewordener Klagen, daß die höhere Klasse der Elementar-Mädchenschule bei dem hiesigen Waisenhause, den an eine derartige Schule gestellten Anforderungen nicht entspreche, richtet die Stadtverordneten-Versammlung an die städtische Schul-Commission das ersuchen, die Sache einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen, und im Falle die Beschwerde wie es den Anschein hat, begründet sein möchte, schleunige geeignete Abhülfe zu treffen, über die Lage der Schule und die eventuelle Reformirung derselben aber Mittheilung zu machen.
Actum ut supra
Nachdem die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarzbrodtaxe mit dem 1. September 1857 abgelaufen ist, bittet die Stadtverordneten-Versammlung auf Grund
des
Actum ut supra
Nachdem zur Zeit die Wahl eines dritten Beigeordneten bis nach geschehener Wahl des neuen Bürgermeisters vertagt worden, wurde diese Wahl heute von der Stadtverordneten-Versammlung vorgenommen. Von zehn Stimmen fielen sieben auf den Rentner Carl Conrad Loerick 8 Stimmen auf den Oekonom S. Schumacher 1 Stimme und auf den Gerbereibesitzer Balth. H. Derath 1 Stimme worauf Ersterer mit absoluter Mehrheit als Beigeordneter gewählt ist.
Actum ut supra
Als Mitglieder der nach Artikel 2 des Vertrages über die Gasbeleuchtung zu bildenden technischen Revisions-Commission und der ferner nach Artikel 17 dieses Vetrages zu bestellenden Commission wurden für die Stadt die Herrn Bau- Inspector Friedrich Weise und Aichamts-Mechanikus Franz Nix gewählt.
Demnach nahm die Versammlung die Wahl desjenigen Sachverständigen respective welcher in streitigen Fällen die Gasmesser auf ihren richtigen Gang zu untersuchen habe, wobei
Die Stadtverordneten Max Heinrich Schmitz, Heinrich Adam Hesemann, Balth. H. Derath und Clemens Klötzer hatten sich aus dem Grund der Theilnahm an der Wahl enthalten, weil für diese Stelle keine Concurrenz eröffnet worden, und die Gebühren-Taxe nicht im Vorraus festgestellt sei.
Actum ut supra
Durch die landräthliche Behörde ist die nachträgliche Aufnahme des durch die Nixhütte führenden Gemeindeweges in den künftigjährigen Wegebau-Etat angeregt worden. Die Versammlung beauftragte die betreffenden Commission, den bezeichneten Weg zu besichtigen, und darüber Vorlage zu machen, wie viel zur polizeilichen Herstellung der noch nicht fertig gestellten Strecke erforderlich sei.
Actum ut supra
Auf einem Antrag des Kirchenvorstandes um Bewilligung der Mittel für die Beleuchtung der MünsterKirche mit Gas, bemerkte die StadtverordnetenVersammlung, daß dieser Gegenstand vorläufig wegen Mangels an disponiblen Fonds auf sich beruhen bleiben möge.
Actum ut supra
In Folge eines Antrages des Kirchen-Vorstandes auf Erneuerung der in diesem Frühjahr auf dem kath. Kirchhofe vorgenommenen, durch die anhaltende Dürre des Sommers jedoch fast abgestorbenen Tannenpflanzung, beschloß die Versammlung, diese Erneuerung ausführen zu lassen.
Actum ut supra
Um den vielen Beschwerden abzuhelfen, welche über den Verkauf des Weißbrodes laut werden, seitdem die Taxe darüber aufgehoben ist, stellt die Stadtverordneten-Versammlung an die verehrte höhere Behörde den Antrag, daß dieselbe die Wiedereinführung dieser Taxe, welche sich hier stes bewährt habe, und welche nur versuchsweise aufgehoben worden sei, wieder eingeführt werde.
Actum ut supra
Die Versammlung genehmigt, daß die Pumpe in demder Pastorath auf Rechnung der Stadt hergestellt werden.
Actum ut supra
Es wird vorgetragen, daß die Stadtverordneten Wh Heinr Sommer und Wilhelm Hubert Therkatz und der Stadtsecretair Mich Krings den vor dem Rheinthor an der Landstraße gelegenen, unmittelbar an städtische Lagerplätze sich anlehnenden Heckengarten der Erben Boymann, groß 29 Ruthen 70 Fuß heute in der Absicht für eine Summe von 640 Thlr. exclusive Verkaufskosten käuflich an sich gebracht hätten, um denselben der Stadt auf deren Wunsch weiter zu überlassen, da dieser Garten der Stadt sowohl zur Vergrößerung ihrer Lagerplätze dienlich als auch später für die dort nach dem Stadtbauplane projectirte neue Straße unumgänglich nöthig sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung findet den Ankauf des fraglichen Gartens zu den angegebenen Preise für die Stadt vortheilhaft und beschließt einstimmig, das gemachte anerbieten zu acceptiren, und demnächst den vorstehenden Bürgermeister zur Abschließung des Kaufactes respective zur Annahme eines Commands-Erklärung zu autorisiren. Weiterhin wurde beschlossen zur Abtragung des Kaufpreises die noch disponiblen Kaufgelder von mehreren veräußerten nichts eintragenden Gemeinde-Grundstücken zu erwerben.
Actum ut supra
Die Stadtverodneten-Versammlung wählte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die bevorstehenden Ergänzungswahlen der Stadtverordneten, aus ihrer Mitte, die Herren Max Heinrich Schmitz, H. J. Linden, und als deren Stellvertreter die Herren Wilhelm Hubert Therkatz und Dr. Sels.
Actum ut supra
Das Budget der kath. Pfarrkirche pro 1858 wird zu dem Zwecke der Versammlung vorgelegt, damit der sich danach ergebende städtische Zuschuß festgestellt werde.
Das Budget wird speziell geprüft, und darauf beschlossen, den gewöhnlichen zuschuß inclusive der Kosten für neue Paramente ad 50 Thlr. auf die Summe von 502 Thlr. festzusetzen. Auf die Bewilligung des weiter verlangten außergewöhnlichen Zuschusses für Bestreitung der Kosten der inneren Restauration der Pfarrkirche wird für jetzt nicht eingegangen, weil darüber besondere Verhandlungen schwebend sind.
Actum ut supra
Die bezügliche Commission referirte über den Antrag des Alexianer-Klosters, welcher dahin geht, daß demselben der hinter dem linken Klosterflügel gelegene kleine städtische Raum käuflich überlassen werden möge, wie diesem Antrage wohl statt zu geben sein dürfte, da die Gemeinde schwerlich je in die Lage kommen werde, den gedachten Raum, welcher gegenwärtig rentlos daliege, selbst zweckmäßig benutzen zu können. Die Commission schlägt zu dem Ende vor, das Terrain in der Weise abzugeben, daß von der Erftseite ein Weg von dreißig Fuß Breite disponibel bleibt, und die Breite des Terrains so bemessen wird, daß Letzteres gegenüber der Grenze zwischen dem Klostergebäude und dem städtischen Schlachthause in einem rechten Winkel abschneidet. Das Alexianer-Kloster habe sich ferner zu verpflichten, das zu übernehmende Terrain mit einer eilf Fuß hohen Mauer eingefriedigen, und ider Stadt von der Scheide- oder Seitenmauer ohne alle Entschädigung die Gemeinschaftlichkeit einzuräumen, sobald dieselbe sie zu eigenen Zwecke mitbeansprucht, während die Stadt ohne irgend eine sonstige Vergütung nur von dem Zeitpunkte der Mitbenutzung ab die Verpflichtung zur gemeinschaftlichen Unterhaltung übergehen.
Nach reiflicher Erörterung des Gegenstandes erklärte die Stadtverordneten-Versammlung sich bereit, das besagte kleine Terrain unter den oben angegebenen Bedingungen an das Alexianer-Kloster zu veräußern und bestimmte, daß der Kaufpreis nach Verhältniß des Kaufpreises für das im Jahre 1854 an der andern Seite an das Kloster käuflich abgegebene Terrain (:400 Thlr. für 17 Ruthen 90 Fuß:) festgestellt werde.
Actum ut supra
Mit Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß vom 24. September des Jahres wurde den Stadtverordneten-Versammlung der Plan über die von dem Oekonom Math. Neidhöfer beabsichtigte Baute eines Wohnhauses und einer Scheune, letzter in Form eines Hauses, zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Die Versammlung fand gegen das Project nicht zu erinnern, nur sei dem quaestioniert Neidhöfer zur Pflicht zu machen, daß die Scheune wie das Haus fundamentirt, die Fensterbänke an beiden Gebäuden von Hausteinen ausgeführt, und das Thor an der Scheune mit einem gefälligen Aüßere versehen werde.
Actum ut supra
Auf den Vorschlag des vorsitzenden Bürgermeisters genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß die Erftbrücke oberhalb dem Epanchoir, deren Oberbelag sich in einem schlechter, nicht wohl mehr reparaturfähigen Zustande befindet, im künftigen Frühjahr auf dem vorliegenden Anschlage des Baumeisters Thomas im Betrage von 148 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. überwölbt werde.
Actum ut supra
Ein Antrag von Herrn W. Fischer auf Anmiethung des vordern Theiles des Rathauskellers behufs Benutzung als Weinlager wurde an die bezügliche Commission zur Prüfung überwiesen.
Actum ut supra
In Folge eines Gesuchs des Vorstandes der Pumpen-Nachbarschaft auf dem Viehmarkte um Bewilligung eines Städtischen Zuschusses zur den Kosten der Reparatur der Pumpe daselbst autorisirte die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister, dieser Nachbarschaft in Rücksicht auf die Dürftigkeit der meisten der dortigen Bewohner, nach Umständen eine städtische Zulage von 10 bis 15 Thlr. zu zuerkennen.
Actum ut supra
Die Versammlung erklärte sich mit dem Antrage der ArmenVerwaltung einverstanden, daß das dieser Verwaltung zugehörige kleine Erbe an der Grimlinghausenerbrücke, bestehend in einem Häuschen, Stalle und Garten zum öffentlichen Verkaufe ausgestellt werde.
Actum ut supra
Die Versammlung genehmigte, daß zur Vollendung des Ausbaues des Weges durch die Nixhütte zwanzig Schachtruthen Kies und die Entsprechenden Tagelöhne noch nachträglich in den Verwendungsplan der Communalwegebaumittel pro 1858 aufgenommen werden. Actum ut supra
Wegen Mangels an der Anzahl erforderlichen Mitglieder konnte die auf heute anberaumte Sitzung nicht Statt finden, worüber gegenwärtig Verhandlung aufgenommen worden. Actum ut supra
Es wird der Stadtverordneten-Versammlung eine Eingabe mehrer Besitzer von Gärten vor dem Rheinthore vorgelegt, worin dieselben gegen die beschlossene Verände-
Die Stadtverordneten-Versammlung gab auf diese Eingabe einstimmig die Erklärung ab, daß die Verlagerung der zu referirenden Plätze vor dem Rheinthore lediglich aus Rücksichten für das allgemeine Interesse beschlossen worden sei, zumal das Quartier II., welches früher als öffentlicher Lagerplatz vorgesehen war, sich besser zum Bebauen eigne, abgesehen davon, daß dasselbe wenn es von der Stadt als Platz in Anspruch genommen werden sollte, mit bedeutenden Kosten von dieser ganz requirirt werden müßte, wogegen die Quartiere III. und VI., welche nach dem früheren Bauplane zum bebauen bestimmt waren, ihrer Lage und Beschaffenheit wegen als Bauplätze nicht passend, wohl aber als öffentlich respective Lagerplätze jetzt und mit der Folge zweckmäßig verwendet werden können, und selbst nöthig erscheinen, wobei noch ferner zu berücksichtigen, daß dieselben zum großen Theile bereits im Besitze der Stadt sich befinden, und zum andern Theile zu verhältnißmäßigen billigen Preise sich acquiriren lassen. Endlich kann nicht unbemerkt gelassen werden, daß die angeblichen wesentliche Benachtheiligung der Gesuchsteller durch die beschlossene Veränderung der Plätze sich nicht absehen läßt. Die Versammlung war daher einstimmig der Ansicht, daß der Protest nicht zu berücksichtigen sei.
Actum ut supra
Bei der statt gefundenen Loosung zur Bestimmung derjenigen Mitglieder der Armen [oberhalb eingefügt: undHospital-]Verwaltung, welche behufs Erinnerung der Verwaltung nach zweijähriger Wirksamkeit jetzt auszuscheiden haben, sind als Austretende durch das Loos bezeichnet worden: Balth. H. Derath, F. A. Gilges, Michael Joseph Tonet, A. Derath, M. Vossen, und Th. Heck als Mitglieder der Armen-Verwaltung und unter diesen Balth. H. Derath und Theodor Heck zugleich als Mitglieder der Hospital-Verwaltung.
Von der Hospital-Verwaltung wurde heute die Neuwahl vorgenommen, und es wurden gewählt a. als Mitglieder der Armen-Verwaltung: Balth. H. Derath, Theodor Heck, Michael Joseph Tonet, Arnold Zimmermann, M. Hansen, S. A. Hartmann, b. als Mitglieder der Hospital-Verwaltung: B. H. Derath, Th. Heck.
Actum ut supra
Der Wegegeld-Empfang bei den Hebestellen zu Büttgen und Kleinenbroich auf dem Neuß-Gladbacher Communalwege sind
Für den Wegeld- Empfang zu Büttgen hat der bisherige Pächter Hannen nur eine jährliche Pacht von 170 Thlr. geboten, während die bisherige jährliche Pacht 220 Thlr. betrug. Auf den Empfang zu Kleinenbroich hat der Ackerer Math. Kallen eine jährliche Pacht von 165 Thlr. - 5 Thlr. mehr als die bisherige Pacht - geboten.
Die Stadtverordneten-Versammlung ertheilte ihrerseits zu der geschehenen Verpachtung in der Weise ihre Zustimmung, daß die Verpachtung des Wegegeld-Empfangs zu Büttgen nur für ein Jahr und jene des WegegeldEmpfangs zu Kleinenbroich auf drei Jahre gelten soll.
Actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister legte er StadtverordnetenVersammlung eine Mittheilung des Herrn Oberbürgermeisters von Trier vor, nach welcher beabsichtigt wird, bei der Vermählung des Prinzen Friedrich Wilhelm Königliche Hoheit mit der Königliche Prinzessin von England die Glückwünsche des Rheinlande in der Weise darzubringen, daß alle Städte von 10000 Seelen und darüber eingeladen werden, zwei Adressen, eine für die Eltern, die andere für das Brautpaar zu erlassen, daß diese Adresse demnächst von allen sich anschließenden Städten gesammelt, und je nach ihrer Bestimmung also in zwei geschmackvollen und kunstreich gearbeitenden Einbänden gebunden werden. Die Kosten dieser sinnreich und künstlerisch auszuführenden Einbände, sollen auf die theilnehmenden Städte nach dem Maßstabe der Bevölkerung vertheilt werden. Es wird einstimmig beschlossen, sich in der angeregten Weise anzuschließen.
Actum ut supra
Auf den Vorschlag des Bürgermeisters genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß an der Elementar Knabenschule ein neuer Brunnen für die Schulpumpe gebaut, demnaächst der im Keller des Schulgebäudes vorhandenen alte, ungeeignete Brunnen zugeworfen und das in folge dieses Brunnens schadhaft gewordene Kappengewölbe jenes Keller wieder [oberhalb eingefügt:eisen verstaärkt] hergestellt werde. Actum ut supra
Die Commission berichtete der Stadtverordneten-Versammlung über den Antrag des Kaufmannes Wilh. Fischer auf Anmietung des Rathaus-Kellers zur Benutzung als Weinlager.
Während der hierüber eröffneten Verhandlung zog der Stadtverordnete B. Fischer den Antrag Namens des Antragstellers zurück, wodurch die Sache abgethan war.
Actum ut supra
DerVerwalter des städtischen Niederlage M. Veittun beantragt mittels Gesuchs vom 12. des Monats, daß ihm in Berücksichtigung der geringen Einnahmen an Niederlagegebühren, statt der bisherigen drei vierten der Gebühren die volle Gebühren-Einnahmen als Entschädigung zuerkannt werden möge.
Nach geschehener Beratung sprach die Versammlung sich dahin aus, daß es bei dem bisherigen Verhältnisse hinsichtlich der Remuneration des quaestioniert Veittun zu belassen sei, zumal die Stadt sich nicht jeder Betheiligung an dem Ertrage der Niederlage begeben dürfe.
Actum ut supra
Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute das Referat der stadträthlichen Fachkommission über den Antrag der hiesigen Elementarlehrer auf Verbesserung ihres Einkommens vorgelegt.
Dieser Gegenstand wurde allseitig erörtert und demnach folgende Gehaltsverbesserungen vom 1. Januar kommenden Jahres beschloßen: 1. für die Lehrer Becker und Schulz an den zwei vierten Klassen der Knabenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Mietentschädigung, eine Zulage von je 20 Thlr;
2. für die Lehrerin Hundhausen und die Lehrerin im Waisenhause an den zwei vierten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 10 Thlr;
3. für die Lehrer Bellen und Fitzblech an den zwei dritten Klassen der Elementar-Knabenschule, zu deren Besoldung von 180 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung respective freier Wohnung, eine Zulage von je 20 Thlr.;
4. für die Lehrerinnen Deutmann und Quantius an den zwei dritten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren
5. für die Lehrer Hermanns und Krahforst an den zwei 2ten Klassen der Elementar-Knabenschule und den Lehrer Burbach an der zweiten Klasse der Mädchenschule im Glockhammer, zu deren Gehalt von 240 Thlr. excl. 30 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 30 Thlr.;
6. für die Lehrerin Schikowsky an einer zweiten Klasse der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt von 180 Thlr. excl. 20 Thlr Miethentschädigung, eine Zulage von 20 Thlr.;
7. für die vier ersten Lehrer BuselKoxholt, Neumann, Mlot, deren Gehalt excl. freier Wohnung oder Miethentschädigung bereits 300 bis 390 Thlr. beträgt, so wie für die erste Lehrerin Schmidding, deren Gehalt excl. Wohnung 260 Thlr ausmacht, eine Zulage von je 10 Thlr.
Auf den Antrag eines Stadtverordneten wurde noch zu Protocoll genommen, daß die Erhöhung des Einkommens der zweiten Lehrer bis zu 300 Thlr. excl. 30 Thlr. Miethentschädigung mit einer Majorität von 9 gegen 7 Stimmen beschlossen worden ist. Actum ut supra
Nachdem Mittelst allerhöchster Cabinets-Order vom 27. October courant, den von der Stadtverordneten Versammlung getroffenen Wahlen gemäß, der Kaufmann Jacob Ibels als erster, und der Kaufmann und Oekonom Caspar Thywissen als zweiter Beigeordneter der hiesigen Stadt
Herr Jacob Ibels Schwur demnach folgenden Eid: "Ich Jacob Ibels Schwöre zu Gott dem Allmächtigen "und Allwissenden, daß, nachdem ich zum ersten Beigeordneten "der Stadt Neuß bestellt worden, Seiner Königliche Majestät "von Preußen meinem allergnädigsten Herrn, ich unter"thänig, treu und gehorsam sein, die Verfassung gewissenhaft "beobachten und alle mir vermöge meines Amts oblie"genden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen "genau erfüllen will, so wahr mir Gott helfe und "sein heiliges Evangelium;
Hierauf leistete Herr Casper Thywissen nachstehenden Eid: " Ich Casper Thywissen schwöre zu Gott dem Allmächtigen " und Allwissenden, daß, nachdem ich zum zweiten " Beigeordneten der Stadt Neuß bestellt worden, Seiner " Königliche Majestät von Preußen, meinem Allergnädig" sten Herrn Ich unterthänig, treu und gehorsam sein, " die Verfassung gewissenhaft beobachten und alle mir " vermöge meines Amts obliegenden Pflichten nach " meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen " will, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evange" lium".
Der vorsitzende Bürgermeister erklärt hiernach, und nachdem er noch vorerst das zuversichtliche Vertrauen ausgesprochen, daß die beiden neuen Beigeordneten das ihnen übertragene Amt zum Nutzen und Frommen der Gemeinde wahrnehmen werden, die Einführung für vollzogen.
Actum ut supra
Der Stadtverordneten-Versammlung wird vorgetragen, daß der Spezereihändler Rt. Math. Hansen die auf ihn gefallene Wahl als Mitglied der Armen-Verwaltung nicht angenommen habe, und daß der Kaufmann R. Broix und der Stadtverordnete Clemens Klötzer mit der Bitte eingekommen seien, von der Stelle als Mitglied dieser Verwaltung entbunden zu werden.
Die Versammlung schritt hierauf zur Wahl dreier neuen Mitglieder der Armen-Verwaltung, welche fiel auf den Spezereihändler M. Vossen, den Bäckermeister Gilges und den Stadtverordneten B. Fischer.
Actum ut supra
Mit Bezugnahme mit auf den betreffenden Beschluß vom 12. vorigen Monats wird der Stadtverordneten-Versammlung Auszug aus
In Folge des Antrages eines Stadtverordneten ersucht die Stadtverordneten-Versammlung die Schul-Commission, über einige Zeit, wann sie die gegenwärtige Einrichtung der Schule beobachtet haben werde, darüber Aufschluß ertheilen zu wollen, ob die hiesige Privatschule eine vollständige höhere Töchterschule, welche mit Rücksicht auf den Umfang der Stadt Neuss für hiesigen Ort wichtig erscheine, darstelle, eventuell welche Mittel zur Errichtung einer solchen Schule erfordert würden.
Actum ut supra
Nach Anhörung des Referats der städtischen Schul-Commission genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß als aushelfende Schulräume für die Elementar - Mädchenschule, drei geeignete Zimmer zur Benutzung als Schulklassen, auf ein Jahe beim Waisenhause gegen eine Miethe von 30 Thlr. pro Zimmer angemiethet werden.
Actum ut supra
Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß das Verbindungsgäßchen zwischen der Ober- und Brückstraße neu gepflastert werde.
Actum ut supra
Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte die Versammlung die Einrichtung einer Gasbeleuchtung im hiesigen Bürgerhospital respective die Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten aus städtischer Kasse.
Actum ut supra
Eine Mittheilung des hiesigen Postamtes wir vorgelegt, worauf gewünscht wird, daß behufs Einrichtung der Gasbeleuchtung im Postlokale, die Stadt als Eigenthümerin des Gebäudes, die Kosten der Röhrenleitung übernehmen möge. Die Stadtverordneten-Versammlung bemerkte hierauf, daß eine solche Einrichtung zunächst im Intersse des Pächters nämlich des Königl. Postamtes liege, und dieselbe daher auch auf Kosten des letzten auszuführen sein dürfte. In diesem Falle sei die Stadt jedoch bereit, den bei Auflösung des Pachtverhältnisses alsdann noch vorhandenen Werth der Gaseinrichtung
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte den heute Statt gefundenen Verkauf von italienischen Pappeln auf dem Communalwege von Neuss nach dem Rhein zum Betrage von überhaupt 672 Thlr. 25 Sgr. und 10 % Schlaggeldern.
Actum ut supra
Eine landräthliche Verfügung vom 30. November courant No 6916 wird vorgelesen, in welcher die Erwartung ausgesprochen wird, daß, nachdem Königl. Regierung bestimmt habe, daß die Kosten des evang. Pfarrhaus-Baues auf die betheiligten Gemeinden repartirtrepertirt werden soll, die Stadt Neuss ihren Beitrag nicht lediglich auf die Erfüllung ihrer streng juridischen Verpflichtung beschränken, sondern sich dahin liberal zeigen werde, daß sie den vorhandenen städtischen Platz und den von der kath. Pfarrkirche zu requirirenden Gartentheil
wie ebenfalls den nach dem [oberhalb eingefügt:neuen]Bauprojekte erforderlichen Theil des Ruhren'schen Hauses vorweg disponibel stelle. Nachdem der Gegenstand hinreichend discutirt worden, faßte die Stadtverordneten-Versammlung den Beschluß, für den Bau des ev. Pfarrhauses vorweg den vorhandenen städtischen Platz bereit zu stellen, während die erforderlichen übrigen Mittel für diesen Bau in gesetzlichen Weise auf
Actum ut supra
Auf eine Mitheilung der höheren Behörde in Betreff der eventuelle Bewilligung eines Beitrags aus städtischen Mitteln für das in Cöln zu errichtende königlichen Denkmal, bemerkt die Versammlung, wie hier die Anordnung getroffen und in der Ausführung begriffen sei, daß bei den Bürgern freiwillige Beiträge für den obigen Zweck gesammelt werden. Die Versammlung spricht die Ansicht aus, daß auf diese Weise die Stadt Neuss am schönsten ihre patriotische Gesinnumg für die Sache bekunde.
Actum ut supra
Die auf der Tagesordnung stehende Wahl eines neuen Mitgliedes der Armen-Verwaltung wurde bis zur nächsten Sitzung vertragt.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit den angeordneten Arbeiten im Erftkanal behufs Aushebung der Sandbank am rechten Ufer des Bassins einverstanden, unter der Bemerkung, daß die hierzu erforderlichen Mittel aus dem besondern Etats-Credit für Verbesserung und Erweiterung der Erft entnommen werden. Actum ut supra
In Gemäßheit des §. 60. der Stadte-Ordnung vom 15. Mai 1856 legte der vorsitzende Bürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung den Entwurf des aufgestellten Haushaltungs-Etats dür das Jaht 1858 mit der Bemerkung vor, daß derselbe auf vorherige Bekannmachung nicht Tage zur eEnsicht auf dem BürgermeisterAmte offen gelegen habe.
Nachdem dem §. 56.der Städteordnung gemäß bei dieser Gelegenheit von dem Bürgermeister über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, überwies sde Versammlung den Etats-Entwurf an die Commission für Finanzwesen zur Prüfung und Berichterstattung.
Actum ut supra
Der Stadtverordneten-Versammlung wird eine RegierungsVerfügung vom 4. Dezember 1857 I. II. M 3776 vorgelegt, wodurch die Königliche Regierung in Abschrift ein Rescript des Herrn Ministers der Unterrichts-Angelegenheiten am 9. vorigen Monats mittheilt, in welchem entschieden worden, daß die Stadt Neuss vermöge ihrer Verpflichtung zur Unterhaltung des Gymnasiums mit zur Zahlung der Lehrer-Pensionen, verbunden sei, die dem vormaligen Gymnasial-Oberlehrer Blumberger bei seiner unfreiwilligen Dienstentlassung durch den Staats-Ministerial-Beschluß zum 3. Dezember 1856 zugesprochen, als der Pension zu betreffende lebenslängliche Unterstützung von jährlich 262 Thlr. 15 Sgr. vom 1. Februar des Jahres ab in Monatsraten zu zahlen, und das bei der unbegründeten Weigerung der Stadtverordneten-Versammlung zur Übernahme die Zwangszahlung angeordnet werden soll.
Auf Grund dieser Entscheidung und in Gemäßheit des §. 84. der Städteordnung vom 15. Mai vorigen Jahres hat die königliche Regierung durch die bezognene Verfügung die Stadtverwaltung angewiesen, dem vormaligen Oberlehrer Blumberger ≠ ≠ seine Unterstützung für die Monate Februar bis Dezember des Jahres mit 240 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. sofort aus der Gemeindekasse zahlen und diesen Betrag außeretatsmäßig verrechnen zu lassen, für das Jahr 1858 und ferner aber den ganzen Jahresbetrag mit 262 Thlr. 15 Sgr. auf den Etat zu bringen, und die Zahlung namentlich praenumerando mit 21 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. zu leisten Nach Vernehmung der Verfügung Königliche Regierung und des Rescriptes Sr. Exellenz des Herrn Ministers der Unterrichts
Es wird vorgetragen, daß nach dem Beschlusse vom 10. September 1855 die Armen-Verwaltung außer dem vom Bürgermeister aus dem Gemeinde-Vorstande zu bezeichnenden Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes und die Hospital-Verwaltung außer dem Vorsitzenden aus fünf sämmtlich zugleich der Armen-Verwaltung angehörenden Mitgliedern incl. eines Mitgliedes des Gemeinderathes bestehen soll. Nachdem das aus dem Stadtrathe gewählte zweite Mitglied der Armen-Verwaltung B. Fischer diese Wahl nicht annehmen zu können erklärt hat, und gleiche Erklärungen im voraus auch von den andern Stadtverordneten gemacht worden, wurde der Beschluß vom 10. September 1855 dahin modifizirt, daß in der Folge mindestens ein Mitglied des Stadtrathes in die Armen-Verwaltung zu wählen sei. Dieses Mitglied soll dann zugleich Mitglied der Hospital-Verwatung sein. Hiernach wurde die Neuwahl eines Mitgliedes der ArmenVerwaltung vorgenommen, welche auf Herr Ant. Derath fiel. Gleichzeitig nahm die Versammlung die Neuwahl eines Mitgliedes der Hospital-Verwaltung an Stelle von Herrn R. Broix vor, wobei Herr A. Jaegers, seitheriges Mitglied der Armen-Verwaltung, gewählt wurde. Actum ut supra
Ein Gesuch der Witwe und Kinder Reinartz, Pächter der Oberthorer Mahlmühle, dahin gehend, daß die Stadt auf ihre Kosten ein neues Wasserrade ausführen lassen, und beim Ablauf [oberhalb eingefügt: der Pacht]eine Entschädigung für verbesserte Mühlentheile bewilligen möge, wurde an die Commission für städtisches Eigenthum und Bauwesen überwiesen. Actum ut supra
Auf ein Gesuch des Unternehmers der Arbeiten auf der Promenade A. Esch um Zubilligung einer Gratifikation wurde nicht eingegangen, da die Unterhaltung der Promenade im abgelaufenden Jahre zu wünschen gelassen habe. Actum ut supra
Die stadträthliche Fachcommission für Finanzwesen berichtete, daß sie den Entwurf des städtischen Haushaltungs-Etats pro 1858 sorgfältig und postenweise durchgesehen und geprüft, und dabei Anlaß zu Erinnerung nicht gefunden habe.
Die feststehenden Einnahmen sind nach den statt gefundenen Verpachtungen, und die nicht bestimmten Einnahmen nach dem mußmaßlichen Ertrage respective nach dem dreijährigen Durchschnitt zum Etat gestellt. Die bestimmte Ausgaben basiren auf stadträthlichen Festsetzungen und Beschlüssen und die unbestimmten Ausgaben beschränken sich auf das voraussichtliche wirkliche Bedürfniß.
Das Defizit stellt sich auf 14700 Thlr. 29 Sgr. ( 96 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. weniger als pro 1857.) dessen Aufbringung nach demselben Modus wie im laufenden Jahr zu bemerken wäre. Demnach würden umzulegen sein: a. auf die Grundsteuer, die Einkommensteuer und die Klassensteuer, letztere herunter bis zur 4ten Stufe incl. 84 % b. auf die 3te Klassensteuer-Stufe (: Sätze von 3 Thlr.:) 60 % c. auf die 2te Klassensteuer-Stufe (: Sätze von 2 Thlr.:) 25 % d. auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L 10 % Die unterste Klassensteuer-Stufe sei, wie bisher, zur Communalsteuer nicht heranzuziehen.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung den Etat in seinen speziellen Positionen durchgegangen hatte beschloß dieselbe, auf den Vorschlag der Commission, den Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von siebenundvierzigtausend vierhundert Thalern festzustellen, und den Communalsteuer-Umlage-Modus, wie oben angegeben, anzunehmen..
Actum ut supra
Von den betreffenden Commissionen, welche den Antrag der Wittwe und Kinder Reinartz dahin gehend, daß die Stadt auf ihre Kosten in der von ihnen angepachteten Oberthorer-Mahlmühle ein neues Wasserrad ausführen lassen möge, einer Prüfung unterzogen hatte, wurde heute referirt, daß die Anfertigung eines neuen Wasserrades eigentlich Sache der genannten Pächter und daher auch diesen zu überlassen sei, daß denselben indessen für ein neu und ganz solid, zweckentsprechend herzustellendes Wasserrad nach Ablauf der noch ca. sechs Jahre dauernden jetzigen Pachtzeit, ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für die
Zu-
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlage der Commission einverstanden, und erhob denselben zum Beschlusse.
Den weitern Anspruch der Gesuchsteller anlangend, daß denselben beim Ablauf der Pacht eine Entschädigung für verbesserte Mühlentheile bewilligt werden möge, so bemerkte die Versammlung, daß die Stadt hierauf nicht eingehen könne, da, wenn auch einzelne Mühlentheile beim Ablauf der Pacht besser sein sollten als beim Antritt der Mühle, andere Theile dagegen auch jedenfalls im schlechteren Zustande sich befinden werden.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung, mit der hohen Regierungs-Verfügung vom 21. November 1857 I. Seite III. No 6333 bekannt gemacht, gab mit Bezugnahme auf den Inhalt dieser Verfügung die Erklärung ab, daß die Stadt (Stadt) Neuß im Falle handwerkliche oder industrielle Eingesessene ihres Gemeindebezirkes in einer andern Gemeinde beschäftigt und der dortigen gewerblichen gegenseitigen Unterstützungskasse beigetreten sind, gegen Überweisung der von denselben zu dieser Kasse aufkommenenden Beiträge und der Zuschüsse ihrer Arbeitgeber die Unterstützung derselben nach Maßgabe der Statuten der in der Gemeinde für gleiche Gewerbszweige bestehenden UnterstützungsKasse oder nach Maßgabe der Statuten der Unterstützungskasse, welche die Beiträge überweiset, so weit diese Beiträge überhaupt reichen, ohne weitere Ansprüche an die letzten übernehme. Actum ut supra
Eine Mittheilung des Regierungsrathes Lettau von Cölnvom 11. Dezember des Jahres wird vorgelesen, nach welchem die Genossenschaft für die Melioration der Niers- und Nordkanal-Niederungen von der städtischen Bleiche vor dem Oberthore eine Fläche von 46 Ruthen 20 Fuß eigenthümlich und eine andere von 48 Ruthen 10 Fuß zur vorübergehenden Benutzung zu erwerben beabsichtigt, die Genossenschaft sei auch bereit, beide Flächen zu den von der Verwaltung unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten Versammlung geforderten Preise von 4 Thlr. 15 Sgr. pro Ruthe eigenthümlich zu requiriren.
Die Stadtverordneten-Versammlung bemerkt, daß nachdem die eine Fläche von 48 Ruthen 10 Fuß, welche den Abschluß längs der Chaussee bildet, aufgeschüttet worden, die Flächengrößen der beiden Parzellen sich in etwa verändert haben dürften, und daher vorerst eine neue Flächen Ermittlung unter gleichzeitigen Feststellung der Chaussee-Grenze vorgenommne werden möge. Erst hiernach könne dieselbe sich entschieden, ob beide Flächen käuflich abgegeben werden sollen oder nicht.
Actum ut supra
In Folge eines Antrages der Scheibenschützen-Gesellschaft beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, die von dieser Gesellschaft für das Jahr 1857 zu zahlende Abgabe von 36 auf 24 Thlr. zu ermäßigen. Aus dieser Bewilligung sollen für die SchützenGesellschaft keine Rechte für die Zukunft erwachsen.
Actum ut supra
Die von dem Wasserbau-Inspector Grund aufgestellten Vorschläge zur besseren Schiffbarmachung und Unterhaltung des Erftkanals würden an die Commission für Bauwesen überwiesen, welche dieselben unter Zuziehung des Bau- Inspector Weise zu prüfen, und darüber zu referiren habe.
Actum ut supra
Zur Anschaffung eines Militair-Mantels bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung jedem der vier städtischen Nachtswächter fünf Thlr. aus der Stadt-Kasse unter dem Vorbehalte, daß bei der Auszahlung die geschehene Anschaffung nachgewiesen sein müsse.
Actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte den heute statt gefundenen Verding der Lieferung des für den Communalwegebau pro 1858 erforderlichen Kieses zu 26 % unter der Anschlagsumme von 359 Thlr. 29 Sgr. an den Fuhrmann Joseph Mobis.
Actum ut supra
Ein Antrag von J. Herzfeld Söhne auf königliche Überlassung der Elementarschule im Glockhammer wurde an die Commission für Bauwesen überwiesen. Actum ut supra
≠ Wolle die Stadt der Lichterkosten enthoben sein, so möchte sie vorerst für gehörige und vorschriftsmäßige Schiffbarmachung der Erft sorgen.
Ein vorgelegtes Project zur Ausbauung der Elementarschule im Glockhammer wurde an die [Fehlerhaft markierte Entität]für Bauwesen überwiesen Actum ut supra
Vorsitzender theilte in heutiger außerordentlicher Sitzung der Versammlung mit, daß nach eingetroffener zuverläßiger Nachricht, der erwählte neue Bürgermeister Herr Assessor Ridder mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 29. Dezember vorigen Jahres bestätigt worden, und nunmehr die nöthigen Anordnungen zur Festlichen Begehung seiner Einführung zu treffen sein dürften.
Da es wünschenswerth erscheint, daß die Einführung durch den Herrn Regierungs-Präsident in Person statt finde, so wurden die Herren Beigeordneten Ibels, Thywissen und Stadtverordneter Dr. Hellersberg gewählt, welche sich schon Morgen zum Herrn Regierungs-
Weiterhin wählte Stadtrath die Herren Beigeordneten Ibels, und Stadtverordneten Dr. Sels, Dr. Hellersberg, Weise, B. Fischer, um als Fest-Comite [oberhalb eingefügt: zusammenzutrten und] ein Programm für das dem neuen und dem abgehenden Bürgermeister zu gebende Fest zu entwerfen, und der Versammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Endlich legte die betr. Commission den Entwurf der dem abgehenden Bürgermeister notirten Adresse vor, welche von der Versammlung einstimmig angenommen wurde.
Actum ut supra
2. Wahl neuer Sparkassen-Administratoren.
Die Stadtverordneten-Versammlung wollte a. aus seiner Mitte den bisherigen Administrator Stadtverordneten Max Heinrich Schmitz b. aus der Bürgerschaft den seitherigen Administrator Kaufmann Wilh. Fischer.
actum ut supra
Vorsitzender theilt der Stadtverordneten-Versammlung mit, daß der Hafenmeister Lohausen sich, mehrere von ihm eingestandene Unterschleife habe zu Schulden kommen lassen, und daß derselbe, selbst einsehend, daß er nicht an seiner Stelle bleiben könne, bereits heute seine Demission eingegeben habe, und solche angenommen worden sei.
Die Versammlung bemerkte, daß man , um keine Unterbrechung der Hafenmeister-Funktionen eintreten zu lassen, diese Stelle einstweilen durch den städtischen Aufseher unter Assistenz des Verwaltungs-Secretair Eichhoff, gegen angemessene Remuneration, versehen lassen möge. Die mit dem Hafenmeisterposten verbundene Dienstwohnung habe der q Lohausen bis 1. Juli zu räumen. Von einer weiteren gerichtlichen Verfolgung desselben möge dagegen abgestanden werden.
actum ut supra
Nach Kenntnißnahme von einer über die Einquartirung des hiesigen Landwehr Bataillons während der bevorstehenden 14tägigen Übung gepflogenen Correspondenz und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens des Bataillons-Commandos vom 20. des Mts. gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie es schon in ihrer Stellung wünschen müsse, daß die Einquartirungslasten hierselbst möglichst vermindert, und daß demnach auch schon in diesem Jahre zum Compagnie des Landwehr-Battaillons nach draußen verlegt wurden.
Die Stadtverordneten Fischer, Wilms, Therkatz gaben folgendes Separat-Votum zu Protokoll, sie hatten sich der Abstimmung enthalten, da es Sache der Kreisbehörde ist, sich mit dem Battaillons-Commando über Einquartirung zu benehmen und deshalb Wünsche der Stadt an den Herrn Landrath zu richten sind.
actum ut supra
Die betreffende Commission referirte der Stadtverordneten-Versammlung über den gemachten Vorschlag, auf den Neuß-Bergheimer Communalwege im Vereine mit den übrigen Gemeinden eine Oberaufsicht einzuführen und einen gemeinschaftlichen Wege-Aufseher anzustellen respective die eingehenden Barriergelder in eine gemeinschaftliche Bau-Kasse fließen zu lassen. Dieselbe gibt zu dem Ende zunächst Anschluß über die bisher für die Unterhaltung des Weges gemachten Auslagen sowie über jene für die
Mit Rücksicht darauf, daß durch die Anstellung eines eigenen Aufsehers für den Neuß-Bergheimer Communalweg neue Kosten entstehen würden, zumal die Stadt bereits einen Wegeaufseher besitzt, der auch die bezügliche Strecke des gesamten Communalweges beaufsichtige, ferner daß die Einrichtung der gemeinschaftlichen Barriere-Kasse die Stadt dadurch benachtheiligt werden dürfte, wird die städtische Barriere, eine bessere ist als die neu zu erirchtende zweite Barriere, und daß weiterhin bei einer gemeinschaftlichen Kasse, die Stadt nicht mehr wie bisher mehrere ältere Leute zweckmäßig zu beschäftigen vermöchte, schlägt die Commission vor, auf die gemachte Proposition nicht einzugehen, dagegen gegen die Besitzerin des Gutes Eppinghoven wegen dem derselben obliegenden Unterhaltung der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis zur Gohrergrenze mit Ernst und nöthigenfalls gerichtlich vorzugehen.
Die Stadtverordneten-Versammlung schloß sich dem Antrage der Commission an, und erhob denselben zu ihrem Beschluß Stadtverordneter Frings behielt sich eventuell einen Antrag wegen der Oberaufsicht vor.
actum ut supra
Vorsitzender legt ein Schreiben des Herrn Regierungsrath Lettow zu Cöln vom 3. des Monats vor, worin derselbe Namens der Genossenschaft für die Melioration der Niers- und NordkanalNiederung erklärt, daß für das an die Genossenschaft abgetretene städtische Grundstück vor dem Oberthore mehr als 4 1/2 Thl. pro Ruthe nicht gezahlt werden könne, daß namentlich aber die Forderung von 10 Thl. pro Ruthe nicht bewilligt werde.
Stadtrath hält die Forderung von 10 Thlr. pro Ruthe für gerechtfertigt, und zwar um so mehr, als auf die übrigen Eigenthümer, welche in der Nähe Grundstücke an die Genossenschaft abgetreten, diese Entschädigung erhalten haben. Die Versammlung beschließt demnach auf der Forderung von 10 Thlr. pro Ruthe zu beharren, und es nöthigenfalls auch ein gerichtliche Expertise ankommen zu lassen.
actum ut supra
Stadtrath nimmt Kenntniß von dem Verzeichniß, der temporair ins Bürgerhospital aufgenommenen Dürftigen, wogegen Bemerkungen nicht gemacht werden. actum ut supra
Nachdem das Ausscheiden des stellvertretenden Abgeordneten für den Provinzial-Landtag Herr Ant. Lambertz zu Gladbachfür die mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen Städte für den dritten Stand, eine Neuwahl nothwendig geworden, war heute auf Grund einer höheren Verfügung die Stadtverordneten-Versammlung außerordentlich zusammenberufen, um nach Maßgabe der OberpräsidialInstruction vom 18. Juni 1858 aus ihrer Mitte die Wahl von sechs Wählern ( die Stadt Neuss zählt nach der letzten Aufnahme 998 Feuerstellen, was auf 150 Feuerstellen einen WählerWahler, eine Zahl von sechs Wählern ergibt, vorzunehmen.
Der vorsitzende Bürgermeister las der Versammlung zuerst das Gesetz wegen Anordung der Provinzial Stände für die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824, sowie die Allerhöchste Verordnung vom 13. Juli 1827 laut und deutlich vor, und nachdem die Anwesenden auf diese Weise mit dem Zweck der Wahl bekannt gemacht, dieselben auch auf die Wichtigkeit des Geschäftes aufmerksam gemacht worden, diese Weise mit dem Zwecke der Wahl bekannt gemacht, dieselben ersuchte Vorsitzender, zunächst die Wahl derjenigen beiden Personen unter sich vorzunehmen, welche bestimmt sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel zu öffnen, und diejenigen welche die meisten Stimmen erhalten, als Wähler zu verkündigen. Es wurden hierzu die Stadtverordneten Ibels und Linden gewählt.
Nachdem von der Versammlung bescheinigt worden, daß die Einladung zur heutigen Wahlhandlung in gehöriger Weise Statt gefunden, wurde die Wahl für jeden Wähler einzeln vorgenommen, welche folgendes Resultat ergab.
Bei der ersten Wahl wurden 14 Stimmen abgegeben, waren auf M. Frings 10 Stimmen, " M. H. Schmitz 2 Stimmen " B. H. Derath 1 Stimme " C. Thywissen 1 Stimme fielen. Erstgenannten würde hierdurch als erster Wähler verkündigt. Bei der zweiten Wahl erhielten von 15 Stimmen Fr. Weise 8 Casper Thywissen 5 Balth. H. Derath 1 Stimme Max Heinrich Schmitz 1 Stimme
Herr q. Weise die absolute Mehrheit erlangt, und wurde als zweiter Wähler proklamirt.
Bei der Wahl des vierten Wählers fielen von 15 Stimmen auf Max Heinrich Schmitz 9 " Dr. Sels 3 " Ibels 1 " Balth. H. Derath 1 " Graeff 1 so daß Ersterer gewählt ist, Herr q. Schmitz wurde als vierter Wähler porklamiert.
Die hierauf vorgenommene Wahl des fünften Wählers hatte das Ergebniß, daß von 15 Stimmen auf B. H. Derath 8 " Dr. Sels 6 " Friedrich Graeff 1 fielen, vornach Ersterer gewählt ist, und als fünfter Wähler verkündigt wurde.
Es wurde die sechste Wahl vorgenommen, wobei von 14 Stimmen auf Dr. Sels 6 Stimmen " Therkatz 6 Stimmen " Linden 1 Stimme " Graeff 1 Stimme fielen. Da eine absolute Majorität nicht erlangt werden, so wurde zwischen den Herren Dr. Sels und Therkatz zu einer engeren Wahl geschritten, welche das Ergebnis lieferte, daß von 15 Stimmen 8 auf Wilhelm Hubert Therkatz 7 Stimmen Dr. Sels fielen. Ersterer ist hierauf gewählt und wurde als sechster Wähler proklamirt.
Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung aufgenommen und vollzogen.
actum ut supra
Ein Gesuch des Bürgerschützen-Vereins um Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten des diesjährigen Schützenfestes wurde vertagt bis nach Beendigung des Festes. actum ut supra
Es wird ein Schreiben des Comites vom BürgerschützenVerein vorgelegt, worin dasselbe mittheilt, wie es bei Aussicherung des diesjährigen Bürgerschützenfestes auf Schwierigkeiten gestoßen sei, und wie es namentlich darin eine Schwierigkeit finde, daß sein Gesuch wegen Bewilligung eines Zuschusses zu den Festkosten und zu einem Ehrenpreis nicht angenommen worden.
Der heute im Betreff der Feier des Schützenfestes außerordentlich versammelte Stadtrath erhob nach geschehener Diskussion folgenden Antrag zu seinem Beschlusse: "der Herr Bürgermeister werde ersucht sich mit dem Comite dahin in Verbindung zu setzen, damit dasselbe den Beschluß, das Fest nicht zu feiern, wieder zurücknehme, und werde im Falle dieser Zurücknahme, am nächsten Montag eine außerordentliche Sitzung statt finden, in welcher über die Frage wegen Bewilligung eines Ehrenpreises berathen und beschlossen werden soll.
actum ut supra
Der Vorsitzende Bürgermeister macht die StadtverordnetenVersammlung darauf aufmerksam, daß die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarzbrottaxe bis zum 1. September 1858 ablaufe.
In Anbetracht, daß diese Taxe sich auch stets als zweckmäßig und unabweislich nothwendig erweist, beantragt die Versammlung auf Grund des §. 89. der allgemeinen Gewerbeordnung, daß Königlichen Regierung deren fernrerweite Beibehaltung hochgeneigtest gestatten möge.
actum ut supra
In Verfolg des bezüglichen Bechlusses vom gestrigen Tage wird der Stadtverordneten-Versammlung ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützen-Verein vorgelegt, worin dasselbe um Bewilligung eines Ehrenpreises bittet nach dessen Genehmigung es bereit sei, das Schützenfest sofort wieder in die Hand zu nehmen.
Stadtrath erwidert, daß über diese Bewilligung erst berathen werden würde, wenn das Comite vorerst seinem Beschluß das Fest nicht zu feiern, zurückgenommen habe weshalb der in dieser Beziehung gefaßte Beschluß vom gestrigen Tage Seitens der Versammlung aufrecht erhalten werde.
actum ut supra
Vorsitzender macht die Versammlung mit einer Mittheilung des Comites vom Bürgerschützen-Verein bekannt, worin dasselbe die Motive anführt, wodurch es zu dem Beschluß, des diesjährigen Schützenfest nicht zu feiern, veranlaßt worden.
Mit Ausnahme der Herren Linden, Therkatz und Wilms, welche sich der Abstimmung enthalten haben, gab die Versammlung bei namentlicher Abstimmung die einstimmige Erklärung ab, daß diese Mittheilung des Comites den bezüglichen früheren Beschlüssen des Stadtrathes gegenüber, nicht genüge.
actum ut supra
Ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützenverein wird vorgelesen, in welchem dasselbe erklärt, wie es, da der Stadtrath nach den Verhandlungen vom 13., 14. und 16. August von dem am 6. August gefaßten Beschlusse abgegangen,
Nach geschehener Besprechung des Gegenstandes wurde zunächst für folgenden Antrag des Stadtverordneten Frings namentlich abgestimmt: " Nach Anhörung des Schreibens des Comites des Bürger" schützen-Vereins vom 17. [Kürzel? des Monats], wornach dasselbe seinen Beschluß, " das Schützenfest während der nächsten Kirmestage nicht " feiern zu können, zurücknimmt, und sich ferner " dahin ausspricht, die Feier des Festes wieder in die " Hand nehmen zu wollen, bewilligt die Stadtverord" neten-Versammlung, der es lediglich um die Sache " und nicht um fernere fruchtlose Debatten zu thun " ist, in Folge seines Beschlusses vom 13. August courant und in " Modifikation seines früheren Beschlusses vom 6. August courant dem " vorgenannten Comite einen Zuschuß zu den Kosten der " Feier des Festes aus der Stadtkasse.
Für diesen Antrag stimmten die Stadtverordneten Frings, Therkatz, Wilms, Fischer, wogegen die übrigen zehn Stadtverordneten gegen denselben sich aussprachen.
Demnächst wurde ein Antrag des Stadtverordneten Sommer zur namentlichen Abstimmung gebracht, lautend wie folgt: " der Stadtrath bemerkt auch die im Eingang des Schreibens " des Comites geäußerten Auffassungen, daß das Comite " hinsichtlich seiner Beschlußnahme sich im Irrthum befindet, " nimmt aber mit Vergnügen dann Notiz, daß das " Comite zu Nutz und Frommen der Bürgerschaft, das " diesjährige Fest wieder aufgenommen hat, und somit " den häufig geäußerten Wünschen des Stadtrathes " nachgekommen ist.
Es stimmtem für diesen Antrag die Stadtverordneten Dr. Hellersberg,Thywissen, Dr. Sels, Derath, Schmitz, Klötzer, Esser, Sommer, Weise, Ibels, gegen denselben die Stadtverordneten Therkatz, Wilms. Die Stadtverordneten Frings, Fischer, enthielten sich der Abstimmung. Der Antrag des Stadtverordneten Sommer ist hiernach mit 10 Gegen 2 Stimmen zum Beschluß erhoben
actum ut supra
Die heutige Sitzung, für welche folgende Gegenstände zur Tagesordnung gestellt waren: 1. Vorlage der Armen- und Hospitalkassen-Etats pro 1859; 2. idem der Nachweise der temporair in das Bürgerhospital aufgenommenen Personen; 3. Antrag der Armen-Verwaltung auf Veröffentlichung der Namen der Unterstützungs-Empfänger; 4. Rescript der höheren Behörde in Betreff der Veränderung des Stadtbauplanes; 5. Antrag auf Ertheilung der Conzession zum Handel mit Garn-Abfällen und altem Metallgeräth; 6. Gesuch um Erlaß von Einzugsgeld; 7. Antrag der Armen-Verwaltung auf Bewilligung
einer Zulage für einen Armenarzt; 8. Besetzung der Hafenmeister-Stelle, konnte nicht statt finden, welche die gesetzlich erforderliche Anzahl von Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung, nicht erschienen war.
actum ut supra
≠ Stadtverordneter Weise erklärte separat zu Protokoll, daß er die neue Einrichtung nur dann für ausführbar erachte, wenn zugleich ein neues entsprechendes Reglement erlassen werde.
Nach geschehener Verlesung erklärten die Stadtverordneten M. H. Schmitz
Nach geschehener Verlesung erklärten die Stadtverordneten Schmitz und Derath u. Derath zu Protocoll, daß sie mit der Gehaltserhöhung
actum ut supra
2. Veräußerung von Lehen in der Nähe der Erft.
Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß an der Erft eine Quantität Lehmgrund vorhanden sei, welcher für die Stadt überflüssig, autorisirte die Versammlung denselben, diesen Lehmgrund nach Gutdünken zu veräußern.
actum ut supra
Nach Eröffnung der Sitzung gab der Stadtverordnete Sommer zu Protokoll, wie er gegen den Beschluß der letzten Sitzung ad 3. vornach dem Ackerer Keuter und dem Fruchthändler Prinz die Benutzung des Promenadenweges mit Fuhren, ihren Gebäuden entlang, gestattet worden, protestire, und zwar aus dem Grunde, weil dieser Gegenstand. ,den Bestimmungen der Stadt-Ordnung gemäß, nicht auf der Tagesordnung gestanden habe, während der Weg zwischen dem Zollthor und der Windmühle, einem früheren Beschlusse gemäß, auch nicht als Fahrweg eingerichtet
actum ut supra
Im Eingange der Verhandlung bemerkte der Vorsitzende im Auftrge des Bürgermeisters, daß Letzterer den
actum ut supra
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte in heutiger Sitzung den am 24. Juni courant Statt gefundenen Verkauf des städtischen Grasaufwuchses zur Summe von 8365 Thlr 150 Sgr mit
actum ut supra
Auf die Mittheilung, daß von dem ehestens von Coblenz hier eintreffenden hiesigen Landwehr-Bataillon etwa 400 Mann noch auf unbestimmte Zeit hier Cantonnements-Quartier beziehen werden, wofür das Bataillons-Commando eine Menage einzurichten gedenke, wenn die Stadt in dieser Beziehung helfend entgegenkomme, erklärte die Versammlung sich bereit, dem Bataillons-Commando zum Zweck der Menage-Einrichtung die miethsweise zu beschaffende Tonhalle nebst den nothwendigen Koch-Apparaten zur Verfügung zu stellen, da eine solche Einrichtung im wesentlichen Interesse der Quartierträger liege.
actum ut supra
Von eilf Stimmen fielen dabei zehn auf den Herrn Kaufmann Lorenz Sels von hier, welcher demnach als gewählt zu betrachten ist.
actum ut supra
Der Bürgermeister machte der Stadtverordneten-Versammlung über die angekündigte Einquartirung des bis auf 450 Mann zu vermehrenden Landwehr-Stammes Mittheilung, woraus die Versammlung entnahm, daß die Militairbehörde mit den Vorbereitungen für diese Einquartirung vorzugehen scheine.
Nachdem die Angelegenheit reiflich besprochen worden, wählte die Versammlung auf den Antrag des Stadtverordneten Frings eine Commission bestehend aus den Herrn Frings, Sommer, und Schmitz, welche im Vereine mit dem Bürgermeister die an Königlichen Regierung zu richtende Vorstellung um Befreiung von jener Einquarirung aufstelle, und für den Fall, daß die Ein quartirung wirklich hier statt finde, das Nöthige berathe respective in Vorschlag bringe, um die Unterbringung der Manschaften auf die am zweckmäßigsten scheinende Weise zu bearbeiten. Mit Ausnahme der Stadtverordneten Derath, Schmitz und Kallen hatten sämtliche Anwesende sich für den fraglichen Antrag ausgesprochen.
actum ut supra
Die Hospital-Verwaltung beantragt die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung zur Einrichtung des Neben-Gebäudes am Hospital behufs dessen künftigen Benutzung als Spital für ansteckende Krankheiten sowie zur Verlegung der Abtritte aus diesem Gebäude und zur Anbringung von Abtrittsröhren in den nach der Erft führenden unterirdischen Kanal, wozu die erforderlichen Mittel bereits vorhanden seien.
Da der hierüber vorgelegte Plan und Kostenanschlag mangelhaft aufgestellt ist, so beschließt die Versammlung, sich damit einverstanden zu erklären, daß die im Gange befindlichen Arbeiten zur ebenen Erde fortgesetzt werden, dagegen über die Ausbauung der oberen Etage sowie über die Verlegung der Abtritte vorerst einen Plan und Kostenanschlag eines qualifizirten Baubeamten zu erfordern.
actum ut supra
≠ auch für die bauliche Beaufsichtigung befähigter diesen Zusatz genehmigt [gez.] Dr. Hellersberg [gez.] Max Heinrich Schmitz [gez.] Jacob Ibels [gez.] Michael Frings
≠ mit Mantel und Hut Zusatz genehmigt [gez.] Max Heinrich Schmitzgez. Wilhelm Therkatz [gez.] Balth. H Derath [gez.] Michael Fringsgez. Weise [1 Unterschrift]
[1.Zusatz.≠ ]das heißt die Funktionen
Zusatz genehmigt [gez.] Paul Kallen [gez.] Wilhelm Hubert Therkatz , Balth. H Derath, Weise [gez.] Michael Frings , Schmitz [gez.] Wilems. Ibels
2. Zusatz≠] und zwar gegen Stellung einer Caution von 250 Reichsthaler
Zusatz genehmigt [gez.] Paul Kallen [gez.] Wilhelm Hubert Therkatz Balth. H. Derath [gez.] MH? gez. HWL. [gez.] Michael Frings [gez.] Weise [gez.] Ibels
[3. Zusatz≠] Beaufsichtigung Durchstreichung eines Wortes nur
Zusatz genehmigt [gez.] Paul Kallen [gez.] Max Heinrich Schmitz [gez.] Balth. H. Derath [gez.] WHT. [gez.] HM [gez.] Weise [gez.] Ibels [gez.] Ridder
Der Stadtverordneten-Versammlung wird vorgetragen, daß die die hiesigen Viehmärkte besuchenden Viehhändler sich bereit erklärt haben, auch nach Aufhörung der eigentlichen Weidviehmärkte mit Vieh hierher zum Markte zu kommen, wenn die Stadt dafür sorgen wollte, daß das unverkauft bleibende Vieh, welches zur Winterzeit nicht mehr auf der Wiese gehalten werden könne, in einem zu erbauenden Stalle jedesmal bis zum nächsten Markte untergebracht werden könne, für dessen Benutzung dann eine angemessene Gebühr entrichtet werde.
Da die Fortsetzung der Viehmärkte für die Stadt von großter Wichtigkeit ist, so ist die Stadt ihrerseits gern bereit, die hierzu nöthigen Vorkehrungen zu treffen, in soweit solche keine unverhältnißmäßigen Opfer erfordern möchten. Die Versammlung beauftragt demnach die betreffende Commission, die Sache mit Rücksicht auf den vorliegenden Kostenanschlag über die Errichtung eines Stalles auf dem Walle zwischen den Nieder- und Rheinthore, nochmal gründlich zu prüfen, nach Befund derselben eine Abtheilung des Stalles ausführen zu lassen und eventuell mit der weiteren Ausführung vorzugehen.
actum ut supra
2. Wiederbesetzung der Todtengräberstelle.
Nach Anhörung des Commissionsberichtes erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich mit Bezugnahme auf den betreffenden Antrag des Kirchenvorstandes damit einverstanden, daß der Todtengräberdienst der Wittwe Drath und deren Kinder vorerst weiter auf ein Jahr belassen werde.
actum ut supra
Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß nach dem, dem Abgeordnetenhause zur Berathung vorgelegten Entwurfe des Gesuches über die Abgeordneten-Wahlen, für den die beiden Kreise Neuss und Grevenbroich umfaßenden Wahlbezirk nur Ein Abgeordneter in Vorschlag gebracht ist, während früher diesen beiden Kreisen unter Hinzuziehung einiger Gemeinden des Kreises Crefeld zwei Abgeordnete zugetheilt waren, und daß als Wahlort die Stadt Grevenbroich und nicht die bedeutendere und durch Eisenbahnen und sonstige Communikationsmittel besser zu erreichende Stadt Neuss bezeichnet ist.
Die Versammlung beschließt, unter Angabe der dafür sprechenden Gründe, eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher der Antrag gestellt werde, daß jedem der beiden Kreise je ein Abgeordneter zugetheilt und als Wahlort die Stadt Neuss designirt werden möge.
actum ut supra
Die stadträthliche Commission für Bauwesen hat sich mit
Dieselbe besichtigte zu dem Ende die Münsterkirche, wobei sich ergeben, daß nach Reinigung und Bloßlegung der verschiedenen Bautheile die nunmehr nachträglich veranschlagten Restaurations-Arbeiten nothwendig sind; hin und wieder sind zwar Neu-Arbeiten wie zum Beispiel an Kapitälen und des gleichen veranschlagt, wo blose Reparaturen genügen dürften, wenn nicht von Seiten des hiesigen Quirinus-Vereins aus freiwilligen Beiträgen und im Einverständnisse mit den kirchlichen Behörden weitern Verschönerungen an dem Innern der Kirche wie namentlich Vergoldung der Kapitäle, ausgeführt würden. In Anbetracht jedoch, daß von dem hiesigen Quirinus-Vereine nach den vorhandenen Aussichten pp 12000 Thlr aus Privatbeiträgen zu Verschönerungs-Arbeiten für das Innere der Münsterkirche verwendet, daß von diesem Vereine aber insbesondre acht Fenstern in der Kuppel erneuert, und auch sonstige bauliche nothwendige Arbeiten ausgeführt werden, ohne daß dieserhalb die Stadt um Beisteuer angegangen werden wird, ist die Commission der Ansicht, daß auf den ebenberührten Umstand in Betreff einiger veranschlagten Neu-Arbeiten, während ohne jene beabsichtigten Verschönerungen Reparaturen ausreichen möchten, nicht weiter zurückgegangen werde. Dieselbe schlägt vielmehr vor, die beanspruchten 2500 Thlr. in der Weise zu bewilligen, daß die Stadt im laufenden Jahre ein Drittel, im Jahre 1861 das zweite Drittel, und im Jahre 1862 das letzte Drittel und zwar aus dem Reservefonds des Leihhauses und der Sparkasse hergebe.
Dem Antrage der Commission entsprechend bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung die beanspruchte Summe von 2500 Thlr. unter dem Vorbehalte jedoch, daß bei den gegenwärtig vor sich gehenden Restaurations-Arbeiten im Innern der Münsterkirche, der Stadt keine weiteren Zuschüsse angesonnen worden.
actum ut supra
1. Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten und zweier Stellvertreter.
Nachdem die Wahlperiode der beiden städtischen Kreistagsdeputirten Michael Frings und Casper Thywissen und deren Stellvertreter Dr. Sels und Dr. Hellersberg abgelaufen ist, waren heute die Gemeindeverwaltungsbeamten und Stadtverordneten zusammenberufen, um nach Vorschrift der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Juli 1827. Der Allerhöchsten Cabinetsordner vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 die Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten und zweier Stellvertreter vorzunehmen.
Der vorsitzende Bürgermeister legte zunächst die Insinuationsbescheinigung vor, wornach die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß vierzehn Tage vorher erfolgt ist, und ersucht dann die beiden jüngsten Stadtverordneten Heinrich Thywissen jr. und Bernard Nix sich dem Geschäfte des Einsammelns der Stimmzettel zu unterziehen, wornach zu den Wahlhandlungen übergegangen wurde.
Die Wahl des ersten Deputirten ergab das Resultat, daß von fünfzehn Stimmen auf den Stadtverordneten Michael Frings eilf, auf den Stadtverordneten Gerhard Schellens zwei und auf den Beigeordneten und Stadtverordneten Casper Thywissen ebenfalls zwei Stimmen gefallen waren. Der Stadtverordnete Michael Frings hat mithin die absolute Majorität erlangt.
Bei der Wahl des zweiten Deputirten fielen von fünfzehn Stimmen deren sieben auf den Beigeordneten und stadtverordneten Casper Thywissen, ebenfalls sieben auf den Stadtverordneten Gerhard Schellens und eine auf den Stadtverordneten Dr. Sels. Da von Keinem die absolute Majorität erreicht worden, so wurden diejenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nämlich die Herren Casper Thywissen und Gerhard Schellens auf eine engere Wahl gebracht, wobei von dreizehn Stimmen auf Casper Thywissen acht, und auf Gerhard Schellens fünf fielen, so daß ersterer die absolute Majorität erlangt hat. Die beiden Betheiligten haben bei der engeren Wahl nicht mitgestimmt.
Es fielen bei der Wahl des Stellvertreters für den ersten Deportirten von fünfzehn Stimmen, auf den Stadtverordneten
Die Wahl des Stellvertreters für den zweiten Deputirten stellte das Ergebniß heraus, daß von fünfzehn Stimmen, deren fünf auf den Stadtverordneten Dr. Hellersberg, sechs auf den Stadtverordneten Gerh. Schellens und vier auf den Beigeordneten Ibels fielen. Eine absolute Majorität war von Keinem erreicht, und es wurden diejenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nämlich die Herren Schellens und Dr. Hellersberg auf eine engere Wahl gebracht, an welcher die beiden Genannten sich nicht betheiligten. Das Resultat war, daß von dreizehn Stimmen sieben auf Gerh. Schellens und sechs auf Dr. Hellersberg fielen, wornach Ersterer die absolute Majorität erlangt hat.
Endlich bescheinigte die Versammlung, daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde mit einem Hause angesessen sind.
actum ut supra
Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute in außerordentlicher Sitzung davon Kenntniß geboten, daß nach eingetroffener Benachrichtigung die Stadt Neuss künftighin als Garnisonort für das zweite Bataillon 17. Infantrie-Regiments bestimmt sei, und daß dieses Truppentheil nach den getroffenen militairischen Dispositionen im Laufe der nächsten vierzehn Tage hier eintreffen werde, um hier Cantonnements zu beziehen. Es wurde demnach weiter vorgetragen, daß es sich nunmehr darum handle, wie das Truppentheil unterzubringen sei, ob nämlich in miethweise zu beschaffenden größeren Räumen oder durch Einquartirung bei den Bürgern. Auf die zur Zeit eingereichten Anträge, daß Neuß mit dieser Einquartirung verschont werden möge, sei bis jetzt noch keine Entscheidung erfolgt:
Nach geschehener Berathung des Gegenstandes beschließt die Versammlung wie folgt: 1. Da die Stadt nicht in der Lage ist, das angekündigte Bataillon in ermietheten Räumen casernemäßig unterzubringen, so sieht die Stadtverordneten-Versammlung sich in die Nothwendigkeit versetzt, das Bataillon bei den Bürgern einzuquartieren, 2. Den Herrn Bürgermeister und den Herrn Landrath Seul, falls dieser bereit sein möchte, das Commissarium zu übernehmen, zum General-Commando nach Münster zu entsenden, um wo möglich auszuwirken, daß, da die Truppen cantonnementsmäßig hierher verlegt werden, wenigstens drei Compagnien in Außengemeinden einquartirt werden; 3. Den Herrn Bürgermeister zu committiren, sich außerdem nach Berlin zu begeben, um im Vereine mit dem Abgeordneten Frings nochmals und mündlich die ernstlichsten Schritte zu thun, um die Einquartirung wo möglich abzuwenden.
a. u. s.
Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß der Herr Landrath Seul sich bereit erklärt habe, sich mit ihm nach Münster zum General-Commando zu begeben, um wegen der Unterbringung der für Neuß bestimmten Einquartirung des 2. Bataillons 17. Infanterie-Regiments gemeinschaftlich mit ihm möglichste Erleichterungen für hiesige Stadt zu erwirken, daß derselbe aber in seiner amtlichen Stellung ein etwaiges Commissorium, wodurch bezweckt werde, diese auf allerhöchst getroffenen Festsetzungen beruhende Einquartirung gänzlich von Neuß abzuwenden, unmöglich übernehmen könne.
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Herr Bürgermeister Ridder und der Herr Landrath Seul sich nach Münster begeben, um dem Königlichen General-Commando geeignete Vorstellung zu machen, und wo möglich Erleichterungen für die Stadt herbeizuführen nöthige Erkundigungen einzuziehen. actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister referirt der Versammlung über seine Mission nach Münster, woraus dieselbe entnimmt, daß der Stadt nur erübrigt, für jetzt für möglichst zweckmäßige Unterbringung der Einquartirung
Die Versammlung möchte eine aus den Stadtverordneten Schmitz, Ibels, Derath, Schellens, Casper Thywissen bestehende Commission, welche die Sache in die Hand zu nehmen und geeignete Vorschläge zu machen habe.
Da in erster Zeit der Minister des Inneren nach Düsseldorf kommen wird, so beschloß die Versammlung weiter, Seiner Excellenz durch eine aus dem Bürgermeister und den beiden Stadtverordneten Frings und Dr. Sels bestehende Deputation im Namen der Stadt zu begrüßen, und bei dieser Gelegenheit demselben ein Gesuch um Erhöhung des Servises für Neuß, Erlaß eines Ausgleichungsgesetzes in Betreff der Einquartirungskosten und eventuell um Erbauung einer Kaserne hierselbst zu überreichen.
actum ut supra
Vorsitzender trägt vor, daß das Einmauern der Menage-Kessel, wenn dies nach dem Wunsche der Königlichen Intendantur zur Ersparung von Heizungsmaterial nach der sogenannten Methode geschehen soll, mit einem Kostenaufwande von ca. 250 Rt verbunden sei, welche Auslage aus der in der Sitzung vom 30. Mai votirten Summe sich nicht bestreiten lasse. Übrigens sei der Intendantur in der Unterstellung, daß die Kosten nur 30 - 40 Thlr. betragen, mitgetheilt worden, daß die Stadt das Einmauern der Kessel übernehmen wolle. Es frage sich daher, in welcher Weise, die Einmauerung vorgenommen werden soll, und sei eventuell ein weiterer Credit zu bewilligen. Die Forderung von 250 Reichsthaler sei von dem durch den Garnison- Inspector Matthuie zu Düsseldorf empfohlenen Maurermeister Belludt aus Bilk gemacht worden.
Die Versammlung autorisirt den Bürgermeister, die Einmauerung der Kessel auf Rechnung der Stadt zweckmäßig und auf möglichst billiger Weise aus führen zu lassen, mit der Maßgabe jedoch, daß die Kosten einer etwaigen Verlegung der Kessel bei anderweiter Menage-Einrichtung von Seiten der Intendantur getragen werden. Der Bürgermeister ist autorisirt, eventuell bis zur Summe von 250 Thlr zu verwenden.
actum ut supra
Die Versammlung nimmt Einsicht von dem Verzeichnisse der im abgelaufenen Quartale temporair ins Bürgerhospital aufgenommenen Dürftigen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wird.
actum ut supra
Bei der heutigen Sitzung, wofür als Tagesordnung das Resultat des Verdings der anzuschaffenden CasernementsUtensilien angegeben war, ist keine beschlußfähige Anzahl Stadtverordneter erschienen, worüber gegenwärtige Verhandlung aufgenommen worden. actum ut supra
Nach Einsicht der in dem Termin zum Verding der anzuschaffenden Casernements-Utensilien eingegangenen Offerten, sprach die Stadtverordneten-Versammlung sich dahin aus, daß a. die Lieferung der eisernen Bettstellen dem Eisenhändler C. J. Wasser aus Aachen für den Preis von fünf Thlr zwei Sgr sechs Pf pro Stück;
Stadtrath beschloß ,sich auf den Zuschlag der übrigen noch zu verdingenden Utensilien als der Holzgegenstände q q vorhzubehalten. actum ut supra
In Folge Ausscheidens des Abgeordneten für den ProvinzialLandtag Herrn Michael Frings in Neuss und des zweiten Stellvertreters Herrn Pet. Wilhelm Kaunertz zu Kaldenkirchen, welche für die mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen Städte für den dritten Stand gewählt worden, sind an Stelle der beiden Genannten, Neuwahlen nothwendig geworden, und es war zu dem Ende auch Grund höherer Verfügung die Stadtverordneten-Versammlung zusammenberufen, um nach Maßgabe der Ministerial-Instruction vom 18. Juni 1858 aus ihrer Mitte die Wahl von sechs Wählern ( die Stadt Neuss zählt nach der letzten Aufnahme 1012 Feuerstellen, was auf 150 Feuerstellen einen Wähler, eine Zahl von sechs Wählern ergibt) vorzunehmen.
Vorerst las der vorsitzende Bürgermeister der Versammlung das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824 sowie die Allerhöchste Verordnung vom 13. Juli 1827 und die betreffenden Bestimmungen des Reglements über die ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 laut und deutlich vor, und nachdem die Anwesenden auf diese Weise mit dem Zweck der Wahl bekannt gemacht, dieselben auch noch besonders auf die Wichtigkeit des Geschäftes aufmerksam gemacht worden, ersuchte Vorsitzender, zunächst die Wahl derjenigen beiden Personen unter sich vorzunehmen, welche bestimmt sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel zu öffnen und diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten, als Wähler zu verkündigen.
Hierzu wurden die Stadtverordneten B. Nix und H. Thywissen jr. gewählt.
Von der Versammlung wurde bescheinigt, daß die Einladung zur heutigen Wahlhandlung in gehöriger Weise statt gefunden, und es wurde demnach die Wahl für jeden Wähler einzeln vorgenommen, welche folgendes Resultat ergibt: Für die erste Wahl wurden 11 Stimmen abgegeben, wovon auf M. Frings 8 Stimmen auf W. H. Therkatz 1 Stimme auf B. H Derath 1 Stimme auf H. Thywissen jr 1 Stimme fielen. Erstgenannter wurde hierauf als erster Wähler proklamirt
Bei der zweiten Wahl erhielten von 11 Stimmen Dr. Sels 5 Stimmen H. Thywissen jr 4 Stimmen M H. Schmitz 2 Stimmen
Da eine absolute Majorität nicht erreicht worden, so wurde zwischen den Herrn Dr. Sels und H.Thywissen jr. zu einer engeren Wahl geschritten, deren Ergebniß war, daß von 10 Stimmen, 7 auf Dr. Sels und 3 auf H.Thywissen jr fielen. Ersterer ist somit gewählt und als zweiter Wähler verkündigt worden. Die dritte Wahl hatte das Resultat, daß von 13 Stimmen auf H. Thywissen jr. 11 auf W. H. Therkatz 1 und auf M. H. Schmitz 1 fielen. Der Erstgenannte hat mithin die absolute Majorität erlangt, und wurde als dritter Wähler bekannt gewählt.
Zur vierten Wahl wurde geschritten, wobei von 13 Stimmen auf M. H. Schmitz 6 auf B. Nix 6 und auf W. H. Sommer 1 fielen. Es war eine absolute Majorität somit nicht erreicht, und es wurden die beiden ersteren Candidaten auf eine engere Wahl gebracht, wovon von 11 Stimmen B. Nix deren 6 und M. H. Schmitz deren 5 erhielten, so daß B. Nix gewählt ist. Derselbe wurde als vierter Wähler proklamirt.
Bei der vorgenommenen fünften Wahl fielen von 13 Stimmen auf Jacob Ibels 8 und auf M. H. Schmitz 5. Ersterer hat die absolute Majorität erlangt, und wurde als fünfter Wähler verkündigt. Bei der Wahl erhielten von 13 Stimmen W. H. Sommer 7 Stimmen F. Weise 4 Stimmen P. Kallen 1 Stimme M. H. Schmitz 1 Stimme wornach der Erstgenannte gewählt ist, welcher darnach als sechster Wähler proklamirt wurde. Über diese Wahlhandlung wurde gegenwärtiges Protokoll aufgenommen und vollzogen.
actum ut supra
Der Stadtverordnete Schellens macht im Anfange der Sitzung darauf aufmerksam, daß an der Beschlußnahme vom 10. September über die Auszahlung des Zuschusses für die innere Reatauration der Münsterkirche, der Stadtverordnete Frings Theil genommen habe, trotzdem derselbe in seiner Eigenschaft als Vorstands-Mitglied vom Quirinus-Verein dadurch eine persönliches Interesse dabei hatte, daß er für den Zweck der Restauration Vorschüsse geleistet. Stadtverordneter Frings bestreitet diese Ansicht, indem [eingefügt:nicht] der QuirinusVerein sondern der Kirchenvorstand, wovon er nicht Mitglied sei, den Antrag gestellt habe; auch sei er für seine Vorschüsse beim Quirinus-Verein vollkommen gedeckt und so könne es sich bei der obigen Beschlußfassung nur um die Sache handeln, denn wolle die Versammlung
Bei der Abstimmung spricht sich die Majorität dahin aus, daß der Stadtverordnete Frings bei der besagten Beschlußfassung keinen persönliches Interesse gehabt. Ein von dem Stadtverordneten Frings zur Sache gestellter Antrag fürdienächste Sitzungwurdevondemselbenwiederzurückgezogen soll in der nächsten Sitzung zur Berathung kommen.
actum ut supra