Die betreffende Commission berichtete über die von dem Bürgermeister entworfene neue Polizei-Verordnung über die Schaaftrifft, welche Verordnung dieselbe bei gründlicher Prüfung in allen Theilen zweckmäßig befunden hatte. Stadtrath berieth die darnach gemachten Vorschläge, welche im Wesentlichen mit den Vorschriften der Lokal-PolizeiVerordnung vom 6. August 1839 übereinstimmen, und nur einige die Ausführung dieser früheren Vorschriften besser sichernden Zusätze enthalten, und erklärte sich damit einverstanden.
Actum utsupra