Band 52: Eintrag vom  24. Oktober 1859 (Nr. 503 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Veräußerung einer kleinen Bleichparzelle vor dem Oberthore an die Nierse-Genossenschaft.

Der vorsitzende Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß die Niers,-Genossenschaft ein Mehres als 4 Thlr 15 Sgr pro Ruthe für den in Benutzung genommenen Theil der städtischen Bleiche vor dem Oberthore nicht zu vergüten gewillt sei. Mehrere zu Rath gezogene Sachverständige hätten sich dahin ausgesprochen, daß die Entschädigung von 4 ½ Thlr pro Ruthe für den Fall von der Stadt acceptirt werden könne, wenn dieser das Recht eingeräumt werden möchte, falls sie das Terrain zu bebauen beabsichtige, den Abflußgraben nach dem Hammfeldsbache zu verlegen . Ohne diesen Vorbehalt werde eine Grundentschädigung von 6 Thlr pro Ruthe angemessen befunden.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, der Niers- Genossenschaft [eingefügt: gegenüber] unter dem oben angegebenen Vorbehalt die Grundentschädigung von 4 ½ Thlr pro Ruthe zu acceptiren. Würde hierauf nicht eingegangen, so sei auch einer Entschädigungsforderung von 6 Thlr pro Ruthe zu bestehen, und falls auch diese nicht angenommen werden sollte, in der Sache gerichtlich vorzugehen.

actum ut supra