Der Bürgermeister legt der Versammlung dreiundvierzig Verträge über die auf Grund der Gesetzgebung zu bewirkende Ablösung von 43 Grundrenten im Betrage von 42 Thlr 11 Sgr jährlich, zur Ablösesumme von 932 Thlr 2 Sgr zur Ertheilung der Bestätigung vor.
Da die Ablöse in gesetzlicher Weise zum zwanzigfachen Betrage unter Hinzufügung eines Zehntels für die Nichtberechtigung zum Abzuge der Grundsteuer geschehen ist, so wird die Bestätigung der Ablöseverträge ertheilt.
actum ut supra