Eintrag 25019. Juli 1858Vorsitzender legt ein Schreiben des Herrn Regierungsrath Lettow zu Cöln
vom 3. des Monats vor, worin derselbe Namens der Genossen- schaft für die der Niers-
und Nordkanal-schaft für die der Niers- und Nordkanal- Niederung
erklärt, daß für das an die Genossenschaft ab-
getretene städtische Grundstück vor dem Oberthore mehr als 4 1/2 Thl.
pro Ruthe nicht gezahlt werden könne, daß namentlich aber
die Forderung von 10 Thl. pro Ruthe nicht bewilligt werde. Stadtrath hält die Forderung
von 10 Thlr. pro Ruthe für
gerechtfertigt, und zwar um so mehr, als auf die übrigen
Eigenthümer, welche in der Nähe Grundstücke an die Genossen-
schaft abgetreten, diese Entschädigung erhalten haben. Die
Versammlung beschließt demnach auf der Forderung von
10 Thlr. pro Ruthe zu beharren, und es nöthigenfalls auch ein
gerichtliche Expertise ankommen zu lassen. actum ut supra...
Eintrag 25119. Juli 1858 Stadtrath nimmt Kenntniß von dem Verzeichniß, der temporair
ins Bürgerhospital aufgenommenen Dürftigen, wogegen
Bemerkungen nicht gemacht werden.
actum ut supra...