Vorsitzender legt ein Schreiben des Herrn Regierungsrath Lettow zu Cöln vom 3. des Monats vor, worin derselbe Namens der Genossenschaft für die Melioration der Niers- und NordkanalNiederung erklärt, daß für das an die Genossenschaft abgetretene städtische Grundstück vor dem Oberthore mehr als 4 1/2 Thl. pro Ruthe nicht gezahlt werden könne, daß namentlich aber die Forderung von 10 Thl. pro Ruthe nicht bewilligt werde.
Stadtrath hält die Forderung von 10 Thlr. pro Ruthe für gerechtfertigt, und zwar um so mehr, als auf die übrigen Eigenthümer, welche in der Nähe Grundstücke an die Genossenschaft abgetreten, diese Entschädigung erhalten haben. Die Versammlung beschließt demnach auf der Forderung von 10 Thlr. pro Ruthe zu beharren, und es nöthigenfalls auch ein gerichtliche Expertise ankommen zu lassen.
actum ut supra
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt |
|
---|