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  • Eintrag 26114. August 1858 In Verfolg des bezüglichen Bechlusses vom gestrigen Tagewird der Stadtverordneten-Versammlung ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützen-Verein vorgelegt, worin dasselbe um Bewilligung eines Ehrenpreises bittet nach dessen Genehmigung es bereit sei, das Schützenfest sofort wieder in die Hand zu nehmen. Stadtrath erwidert, daß über diese Bewilligung erst berathen werden würde, wenn das Comite vorerst seinem Beschluß das Fest nicht zu feiern, zurückgenommen habe weshalb der in dieser Beziehung gefaßte Beschluß vom gestrigen Tage Seitens der Versammlung aufrecht erhalten werde. actum ut supra...