Eintrag 26114. August 1858 In Verfolg des bezüglichen Bechlusses vom gestrigen Tagewird der Stadtverordneten-Versammlung
ein Schreiben des
Comites vom Bürgerschützen-Verein vorgelegt, worin dasselbe
um Bewilligung eines Ehrenpreises bittet nach dessen Genehmigung
es bereit sei, das Schützenfest sofort wieder in die Hand
zu nehmen. Stadtrath erwidert, daß über diese Bewilligung erst berathen
werden würde, wenn das Comite vorerst seinem Beschluß
das Fest nicht zu feiern, zurückgenommen habe weshalb
der in dieser Beziehung gefaßte Beschluß vom gestrigen Tage
Seitens der Versammlung aufrecht erhalten werde. actum ut supra...