Band 52  : Seite 128

  • Eintrag 26216. August 1858 Vorsitzender macht die Versammlung mit einer Mittheilung des Comites vom Bürgerschützen-Verein bekannt, worin dasselbe die Motive anführt, wodurch es zu dem Beschluß, des diesjährigen Schützenfest nicht zu feiern, veranlaßt worden. Mit Ausnahme der Herren Linden, Therkatz und Wilms, welche sich der Abstimmung enthalten haben, gab die Versammlung bei namentlicher Abstimmung die ein- stimmige Erklärung ab, daß diese Mittheilung des Comites den bezüglichen früheren Beschlüssen des Stadtrathes gegenüber, nicht genüge. actum ut supra...
  • Eintrag 26318. August 1858 Ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützenvereinwird vorgelesen, in welchem dasselbe erklärt, wie es, da der Stadtrath nach den Verhandlungen vom 13., 14. und 16. Augustvon dem am 6. August gefaßten Beschlusse abgegangen, Nach geschehener Besprechung des Gegenstandes wurde zunächst für folgenden Antrag des Stadtverordneten Fringsnamentlich abgestimmt: " Nach Anhörung des Schreibens des Comites des Bürger- " schützen-Vereins vom 17. [Kürzel? des Monats], wornach dasselbe seinen Beschluß, " das Schützenfest während der nächsten Kirmestage nicht " feiern zu können, zurücknimmt, und sich ferner " dahin ausspricht, die Feier des Festes wieder in die " Hand nehmen zu wollen, bewilligt die Stadtverord- " neten-Versammlung, der es lediglich um die Sache " und nicht um fernere fruchtlose Debatten zu thun " ist, in Folge seines Beschlusses vom 13. August courant und in " Modifikation seines früheren Beschlusses vom 6. August courant dem " vorgenannten Comite einen Zuschuß zu den Kosten der " Feier des Festes aus der Stadtkasse. Für diesen Antrag stimmten die Stadtverordneten Frings, Therkatz, Wilms, Fischer, wogegen die übrigen zehn Stadtverordneten gegen denselben sich aussprachen. Demnächst wurde ein Antrag des Stadtverordneten Sommerzur namentlichen Abstimmung gebracht, lautend wie folgt: " der Stadtrath bemerkt auch die im Eingang des Schreibens " des Comites geäußerten Auffassungen, daß das Comite " hinsichtlich seiner Beschlußnahme sich im Irrthum befindet, " nimmt aber mit Vergnügen dann Notiz, daß das " Comite zu Nutz und Frommen der Bürgerschaft, das " diesjährige Fest wieder aufgenommen hat, und somit " den häufig geäußerten Wünschen des Stadtrathes " nachgekommen ist. Es stimmtem für diesen Antrag die Stadtverordneten Dr. Hellers- berg,Thywissen, Dr. Sels, Derath, Schmitz, Klötzer, Esser, Sommer, Weise, Ibels, gegen denselben die Stadtverord- neten Therkatz, Wilms. Die Stadtverordneten Frings, Fischer, enthielten sich der Abstimmung. Der Antrag des Stadtverordneten Sommer ist hiernach mit 10 Gegen 2 Stimmen zum Beschluß erhoben actum ut supra...