Band 52  : Seite 126

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  • Eintrag 25913. August 1858 Es wird ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützen- Verein vorgelegt, worin dasselbe mittheilt, wie es bei Aussicherung des diesjährigen Bürgerschützenfestes auf Schwierig- keiten gestoßen sei, und wie es namentlich darin eine Schwierigkeit finde, daß sein Gesuch wegen Bewilligung eines Zuschusses zu den Festkosten und zu einem Ehrenpreis nicht angenommen worden. Der heute im Betreff der Feier des Schützenfestes außer- ordentlich versammelte Stadtrath erhob nach geschehener Dis- kussion folgenden Antrag zu seinem Beschlusse: "der Herr Bürgermeister werde ersucht sich mit dem Comite dahin in Verbindung zu setzen, damit dasselbe den Beschluß, das Fest nicht zu feiern, wieder zurück- nehme, und werde im Falle dieser Zurücknahme, am nächsten Montag eine außerordentliche Sitzung statt finden, in welcher über die Frage wegen Bewilligung eines Ehrenpreises berathen und beschlossen werden soll. actum ut supra...
  • Eintrag 26013. August 1858 Der Vorsitzende Bürgermeister macht die Stadtverordneten- Versammlung darauf aufmerksam, daß die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarzbrottaxe bis zum 1. September 1858 ablaufe. In Anbetracht, daß diese Taxe sich auch stets als zweckmäßig und unabweislich nothwendig erweist, beantragt die Versammlung auf Grund des §. 89. der allgemeinen Gewerbeordnung, daß KöniglichenRegierung deren fernrerweite Beibehaltung hochgeneigtest gestatten möge. actum ut supra...