Vorsitzender macht die Versammlung mit einer Mittheilung des Comites vom Bürgerschützen-Verein bekannt, worin dasselbe die Motive anführt, wodurch es zu dem Beschluß, des diesjährigen Schützenfest nicht zu feiern, veranlaßt worden.
Mit Ausnahme der Herren Linden, Therkatz und Wilms, welche sich der Abstimmung enthalten haben, gab die Versammlung bei namentlicher Abstimmung die einstimmige Erklärung ab, daß diese Mittheilung des Comites den bezüglichen früheren Beschlüssen des Stadtrathes gegenüber, nicht genüge.
actum ut supra