Eintrag 2127. Mai 1857 Nachdem durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 11. August 1856die Aufnahme der Neuß-Bergheimer
Communalstraße unter
die linksrheinische Bezirksstraße nach Herstellung des Vollen-
dungsbaues genehmigt und den betroffenen Gemeinden eine Bau--
prämie von 3000 Thaler auf die Meile bewilligt worden, legte der
vorsitzende Bürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung
heute den ihm durch die landräthliche Behörde zugefertigten
Kostenanschlag über den bezirksstraßenmäßigen Ausbau des
genannten Weges vor, worauf durch die Gemeinde Neuß für
die Strecke von hier bis zur Grenze von Gohr Thaler 16800 - " - "
nach Abzug der Staats-Prämie ad Thaler 3855 - " - " demnach noch Thaler 12945 - "
- "
aufzubringen wären. Da die Besitzer des Gutes Eppinghoven durch Vertrag mit
der Stadt an der Unterhaltung des Weges betheiligt ist, diese
daher auf einem Theil der obigen Kosten[obehalb eingefügt: zu tragen] haben würde,
so
ist ein bestimmter Beschluß in der Sache noch nicht gefaßt
worden, vielmehr sei zunächst die Eigenthümerin des Gutes
Eppinghoven zu befragen, ob und eventuell bis zu welcher Summe
diesselbe an den Baukosten sich zu betheiligen bereit sei.
Actum utsupra...