Eintrag 228. Juni 1857 Zu dem am 6. des Monats statt gefundenen Verkaufe des dies-
jährigen Gras - und Klee- Auswuchses auf den Dämmen
vor dem Hessenthore, auf den Erftufer- Dossirungen bis ans
Rheinthore, auf zwei Morgen über die Wiese und auf ver-
schiedenen Parzellen zum Gesamtbetrage von
436 Thaler 25 Silbergroschen, ertheilte die Stadtverordneten - Ver-
sammlung ihre Zustimmung. Actum utsupra...
Eintrag 238. Juni 1857 Stadtrath um die Bestimmung des städtischen Platzes
am Niederthor zur linken Seite des Ausganges befragt,
beschloß, diese Stelle, wie schon früher entschieden worden,
als Bauplatz zum Verkauf aussetzen, die darin vor-
handenen Vertiefungen, deren Anfüllung jedenfalls
anrathlich erscheint, durch Niederlage von Bauschutt anfüllen
zu lassen. Actum utsupra...
Eintrag 248. Juni 1857 Die Versammlung genehmigte die Anlage eines neuen
Rinnsteines von der Spulgasse über den Viehmarkt. Actum utsupra...
Eintrag 258. Juni 1857 Unter Hinweisung auf den vorläufigen Beschluß
des Jahres legte der Bürgermeister der Stadtverordneten-Versamm-
lung eine Dienst-Instruction für den als Aufseher des
städtischen Eigenthums zu berufenden bisherigen Verwaltungs-Diener Heinz Krings vor,
gegen deren Inhalt nichts zu
erinnern gefunden wurde. Als Gehalt wurden demselben
auf den Vorschlag des Bürgermeisters zu seinem seitherigen
Einkommen von 220 Thalern die ihm auch früher als Marktmeisterzuerkannt gewesene Zulage
von 40 Thaler, demnach im Ganzen
eine Summe von 260 Thaler zugesichert, mit dem Bemerken
daß der Genannte seine neue Funktion mit dem
1. Juli des Jahres anzutreten habe. Actum utsupra...
Eintrag 268. Juni 1857 Nach Einsicht der gepflogenen Verhandlungen erklärte Stadtrath
sich damit einverstanden, daß die Funktionen der hiesigen
Todtengräberstelle noch bis zum 1. October 1858 der Wittwe
des verstorbenen Todtengräbers Drath respective deren Kindern
provisorisch belassen werde. Actum utsupra...
Eintrag 278. Juni 1857 Eine Mittheilung der Königlichen Telegraphen-Direction wird
vorgelesen, worauf mit diesseitigen Antrag und im Ein-
vernehmen mit der hiesigen Kaufmannschaft die hiesigen Stadtrath fand nichts dagegen
zu erinnern, daß die zur Zeit
abgegebene Garantie-Urkunde hierauf modifizirt werde. Actum ut supra...