Nachdem durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 11. August 1856 die Aufnahme der Neuß-Bergheimer Communalstraße unter die linksrheinische Bezirksstraße nach Herstellung des Vollendungsbaues genehmigt und den betroffenen Gemeinden eine Bau-prämie von 3000 Thaler auf die Meile bewilligt worden, legte der vorsitzende Bürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung heute den ihm durch die landräthliche Behörde zugefertigten Kostenanschlag über den bezirksstraßenmäßigen Ausbau des genannten Weges vor, worauf durch die Gemeinde Neuß für die Strecke von hier bis zur Grenze von Gohr Thaler 16800 - " - " nach Abzug der Staats-Prämie ad Thaler 3855 - " - " demnach noch Thaler 12945 - " - " aufzubringen wären.
Da die Besitzer des Gutes Eppinghoven durch Vertrag mit der Stadt an der Unterhaltung des Weges betheiligt ist, diese daher auf einem Theil der obigen Kosten[obehalb eingefügt: zu tragen] haben würde, so ist ein bestimmter Beschluß in der Sache noch nicht gefaßt worden, vielmehr sei zunächst die Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven zu befragen, ob und eventuell bis zu welcher Summe diesselbe an den Baukosten sich zu betheiligen bereit sei. Actum utsupra
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