Band 52: Eintrag vom  8. Juni 1857 (Nr. 26)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der gepflogenen Verhandlungen erklärte Stadtrath sich damit einverstanden, daß die Funktionen der hiesigen Todtengräberstelle noch bis zum 1. October 1858 der Wittwe des verstorbenen Todtengräbers Drath respective deren Kindern provisorisch belassen werde.

Actum utsupra