Eintrag 62515. Mai 1860 Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute in außer-
ordentlicher Sitzung davon Kenntniß geboten, daß nach eingetrof-
fener Benachrichtigung die Stadt Neuss künftighin als Garnisonort
für das zweite Bataillon 17. Infantrie-Regiments bestimmt sei,
und daß dieses Truppentheil nach den getroffenen militairischen
Dispositionen im Laufe der nächsten vierzehn Tage hier eintreffen
werde, um hier Cantonnements zu beziehen. Es wurde demnach
weiter vorgetragen, daß es sich nunmehr darum handle, wie
das Truppentheil unterzubringen sei, ob nämlich in miethweise
zu beschaffenden größeren Räumen oder durch Einquartirung
bei den Bürgern. Auf die zur Zeit eingereichten Anträge,
daß Neuß mit dieser Einquartirung verschont werden möge,
sei bis jetzt noch keine Entscheidung erfolgt: Nach geschehener Berathung des Gegenstandes
beschließt die
Versammlung wie folgt:
1. Da die Stadt nicht in der Lage ist, das angekündigte Bataillon
in ermietheten Räumen casernemäßig unterzubringen, so sieht
die Stadtverordneten-Versammlung sich in die Nothwendigkeit
versetzt, das Bataillon bei den Bürgern einzuquartieren,
2. Den Herrn Bürgermeister und den Herrn Landrath Seul, falls
dieser bereit sein möchte, das Commissarium zu übernehmen,
zum General-Commando nach Münster zu entsenden, um
wo möglich auszuwirken, daß, da die Truppen cantonnements-
mäßig hierher verlegt werden, wenigstens drei Compagnien
in Außengemeinden einquartirt werden;
3. Den Herrn Bürgermeister zu committiren, sich außerdem nach
Berlin zu begeben, um im Vereine mit dem Abgeordneten
Frings nochmals und mündlich die ernstlichsten Schritte zu thun,
um die Einquartirung wo möglich abzuwenden. a. u. s....
Eintrag 62615. Mai 1860[≠ Zusatz:]unter Zuziehung
stadträthlicher
Commission,...