Band 52: Eintrag vom  15. Mai 1860 (Nr. 625)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute in außerordentlicher Sitzung davon Kenntniß geboten, daß nach eingetroffener Benachrichtigung die Stadt Neuss künftighin als Garnisonort für das zweite Bataillon 17. Infantrie-Regiments bestimmt sei, und daß dieses Truppentheil nach den getroffenen militairischen Dispositionen im Laufe der nächsten vierzehn Tage hier eintreffen werde, um hier Cantonnements zu beziehen. Es wurde demnach weiter vorgetragen, daß es sich nunmehr darum handle, wie das Truppentheil unterzubringen sei, ob nämlich in miethweise zu beschaffenden größeren Räumen oder durch Einquartirung bei den Bürgern. Auf die zur Zeit eingereichten Anträge, daß Neuß mit dieser Einquartirung verschont werden möge, sei bis jetzt noch keine Entscheidung erfolgt:

Nach geschehener Berathung des Gegenstandes beschließt die Versammlung wie folgt: 1. Da die Stadt nicht in der Lage ist, das angekündigte Bataillon in ermietheten Räumen casernemäßig unterzubringen, so sieht die Stadtverordneten-Versammlung sich in die Nothwendigkeit versetzt, das Bataillon bei den Bürgern einzuquartieren, 2. Den Herrn Bürgermeister und den Herrn Landrath Seul, falls dieser bereit sein möchte, das Commissarium zu übernehmen, zum General-Commando nach Münster zu entsenden, um wo möglich auszuwirken, daß, da die Truppen cantonnementsmäßig hierher verlegt werden, wenigstens drei Compagnien in Außengemeinden einquartirt werden; 3. Den Herrn Bürgermeister zu committiren, sich außerdem nach Berlin zu begeben, um im Vereine mit dem Abgeordneten Frings nochmals und mündlich die ernstlichsten Schritte zu thun, um die Einquartirung wo möglich abzuwenden.

a. u. s.