Eintrag 11926. Oktober 1857 Das Budget der kath. Pfarrkirche pro 1858 wird zu dem
Zwecke der Versammlung vorgelegt, damit der sich
danach ergebende städtische Zuschuß festgestellt
werde. Das Budget wird speziell geprüft, und darauf
beschlossen, den gewöhnlichen zuschuß inclusive der Kosten
für neue Paramente ad 50 Thlr. auf die Summe von
502 Thlr. festzusetzen. Auf die Bewilligung des
weiter verlangten außergewöhnlichen Zuschusses für
Bestreitung der Kosten der inneren Restauration
der Pfarrkirche wird für jetzt nicht eingegangen,
weil darüber besondere Verhandlungen schwebend
sind. Actum ut supra...
Eintrag 12026. Oktober 1857 Die bezügliche Commission referirte über den Antrag des
Alexianer-Klosters, welcher dahin geht, daß demselben der
hinter dem linken Klosterflügel gelegene kleine städtische
Raum käuflich überlassen werden möge, wie diesem
Antrage wohl statt zu geben sein dürfte, da die
Gemeinde schwerlich je in die Lage kommen werde,
den gedachten Raum, welcher gegenwärtig rentlos
daliege, selbst zweckmäßig benutzen zu können. Die
Commission schlägt zu dem Ende vor, das Terrain in
der Weise abzugeben, daß von der Erftseite ein Weg
von dreißig Fuß Breite disponibel bleibt, und die
Breite des Terrains so bemessen wird, daß Letzteres
gegenüber der Grenze zwischen dem Klostergebäude und
dem städtischen Schlachthause in einem rechten Winkel
abschneidet. Das Alexianer-Kloster habe sich ferner
zu verpflichten, das zu übernehmende Terrain mit
einer eilf Fuß hohen Mauer eingefriedigen, und ider
Stadt von der Scheide- oder Seitenmauer ohne alle
Entschädigung die Gemeinschaftlichkeit einzuräumen,
sobald dieselbe sie zu eigenen Zwecke mitbeansprucht,
während die Stadt ohne irgend eine sonstige Vergü-
tung nur von dem Zeitpunkte der Mitbenutzung
ab die Verpflichtung zur gemeinschaftlichen Unterhal-
tung übergehen. Nach reiflicher Erörterung des Gegenstandes erklärte
die Stadtverordneten-Versammlung sich bereit,
das besagte kleine Terrain unter den oben angegebenen
Bedingungen an das Alexianer-Kloster zu veräußern
und bestimmte, daß der Kaufpreis nach Verhältniß
des Kaufpreises für das im Jahre 1854 an der andern
Seite an das Kloster käuflich abgegebene Terrain
(:400 Thlr. für 17 Ruthen 90 Fuß:) festgestellt werde. Actum ut supra...