Das Budget der kath. Pfarrkirche pro 1858 wird zu dem Zwecke der Versammlung vorgelegt, damit der sich danach ergebende städtische Zuschuß festgestellt werde.
Das Budget wird speziell geprüft, und darauf beschlossen, den gewöhnlichen zuschuß inclusive der Kosten für neue Paramente ad 50 Thlr. auf die Summe von 502 Thlr. festzusetzen. Auf die Bewilligung des weiter verlangten außergewöhnlichen Zuschusses für Bestreitung der Kosten der inneren Restauration der Pfarrkirche wird für jetzt nicht eingegangen, weil darüber besondere Verhandlungen schwebend sind.
Actum ut supra