Band 52: Seite  63  

  • Eintrag 13516. November 1857Die Commission berichtete der Stadtverordneten-Versamm- lung über den Antrag des Kaufmannes Wilh. Fischer auf Anmietung des Rathaus-Kellers zur Benutzung als Wein- lager. Während der hierüber eröffneten Verhandlung zog der Stadtverordnete B. Fischer den Antrag Namens des Antrag- stellers zurück, wodurch die Sache abgethan war. Actum ut supra...
  • Eintrag 13616. November 1857DerVerwalter des städtischen Niederlage M. Veittunbeantragt mittels Gesuchs vom 12. des Monats, daß ihm in Berücksichtigung der geringen Einnahmen an Niederlage- gebühren, statt der bisherigen drei vierten der Gebühren die volle Gebühren-Einnahmen als Entschädigung zuerkannt werden möge. Nach geschehener Beratung sprach die Versammlung sich dahin aus, daß es bei dem bisherigen Verhältnisse hinsichtlich der Remuneration des quaestioniert Veittun zu belassen sei, zumal die Stadt sich nicht jeder Betheiligung an dem Ertrage der Niederlage begeben dürfe. Actum ut supra...
  • Eintrag 13716. November 1857Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute das Refe- rat der stadträthlichen Fachkommission über den Antrag der hiesigen Elementarlehrer auf Verbesserung ihres Einkommens vorgelegt. Dieser Gegenstand wurde allseitig erörtert und demnach folgende Gehaltsverbesserungen vom 1. Januar kommenden Jahres beschloßen: 1. für die Lehrer Becker und Schulz an den zwei vierten Klassen der Knabenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Mietentschädi- gung, eine Zulage von je 20 Thlr; 2. für die Lehrerin Hundhausen und die Lehrerin im Waisen- hause an den zwei vierten Klassen der Elementar-Mädchenschule,zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 10 Thlr; 3. für die Lehrer Bellen und Fitzblech an den zwei dritten Klassen der Elementar-Knabenschule, zu deren Besoldung von 180 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung respective freier Woh- nung, eine Zulage von je 20 Thlr.; 4. für die Lehrerinnen Deutmann und Quantius an den zwei dritten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren 5. für die Lehrer Hermanns und Krahforst an den zwei 2ten Klassen der Elementar-Knabenschule und den Lehrer Burbach an der zweiten Klasse der Mädchenschule im Glockhammer , zu deren Gehalt von 240 Thlr. excl. 30 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 30 Thlr.; 6. für die Lehrerin Schikowsky an einer zweiten Klasse der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt von 180 Thlr. excl. 20 Thlr Miethentschädigung, eine Zulage von 20 Thlr.; 7. für die vier ersten Lehrer BuselKoxholt, Neumann, Mlot, deren Gehalt excl. freier Wohnung oder Mieth- entschädigung bereits 300 bis 390 Thlr. beträgt, so wie für die erste Lehrerin Schmidding, deren Gehalt excl. Wohnung 260 Thlr ausmacht, eine Zulage von je 10 Thlr....