Eintrag 13316. November 1857Die Commission berichtete der Stadtverordneten-Versamm-
lung über den Antrag des Kaufmannes Wilh. Fischer auf
Anmietung des Rathaus-Kellers zur Benutzung als Wein-
lager. Während der hierüber eröffneten Verhandlung zog der
Stadtverordnete B. Fischer den Antrag Namens des Antrag-
stellers zurück, wodurch die Sache abgethan war. Actum ut supra...
Eintrag 13416. November 1857DerVerwalter des städtischen Niederlage M. Veittunbeantragt mittels Gesuchs vom 12.
des Monats, daß ihm in
Berücksichtigung der geringen Einnahmen an Niederlage-
gebühren, statt der bisherigen drei vierten der Gebühren
die volle Gebühren-Einnahmen als Entschädigung zuerkannt
werden möge. Nach geschehener Beratung sprach die Versammlung
sich dahin aus, daß es bei dem bisherigen Verhältnisse
hinsichtlich der Remuneration des quaestioniert Veittun zu belassen sei,
zumal die Stadt sich nicht jeder Betheiligung an dem
Ertrage der Niederlage begeben dürfe. Actum ut supra...
Eintrag 13516. November 1857Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute das Refe-
rat der stadträthlichen Fachkommission über den Antrag der
hiesigen Elementarlehrer auf Verbesserung ihres Einkommens
vorgelegt. Dieser Gegenstand wurde allseitig erörtert und demnach
folgende Gehaltsverbesserungen vom 1. Januar kommenden Jahres beschloßen:
1. für die Lehrer Becker und Schulz an den zwei vierten Klassen
der Knabenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Mietentschädi-
gung, eine Zulage von je 20 Thlr; 2. für die Lehrerin Hundhausen und die Lehrerin
im Waisen-
hause an den zwei vierten Klassen der Elementar-Mädchenschule,zu deren Gehalt von
160 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung, eine
Zulage von je 10 Thlr; 3. für die Lehrer Bellen und Fitzblech an den zwei dritten
Klassen der Elementar-Knabenschule, zu deren Besoldung
von 180 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung respective freier Woh-
nung, eine Zulage von je 20 Thlr.; 4. für die Lehrerinnen Deutmann und Quantius an
den zwei
dritten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren 5. für die Lehrer Hermanns und
Krahforst an den zwei
2ten Klassen der Elementar-Knabenschule und den
Lehrer Burbach an der zweiten Klasse der Mädchenschule
im Glockhammer, zu deren Gehalt von 240 Thlr. excl.
30 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 30 Thlr.; 6. für die Lehrerin Schikowsky
an einer zweiten
Klasse der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt
von 180 Thlr. excl. 20 Thlr Miethentschädigung, eine
Zulage von 20 Thlr.; 7. für die vier ersten Lehrer BuselKoxholt, Neumann,
Mlot, deren Gehalt excl. freier Wohnung oder Mieth-
entschädigung bereits 300 bis 390 Thlr. beträgt, so wie
für die erste Lehrerin Schmidding, deren Gehalt
excl. Wohnung 260 Thlr ausmacht, eine Zulage
von je 10 Thlr. Auf den Antrag eines Stadtverordneten wurde
noch zu Protocoll genommen, daß die Erhöhung
des Einkommens der zweiten Lehrer bis zu 300 Thlr.
excl. 30 Thlr. Miethentschädigung mit einer Majorität
von 9 gegen 7 Stimmen beschlossen worden ist.
Actum ut supra...