Band 52: Eintrag vom  16. November 1857 (Nr. 135)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtverordneten-Versammlung wurde heute das Referat der stadträthlichen Fachkommission über den Antrag der hiesigen Elementarlehrer auf Verbesserung ihres Einkommens vorgelegt.

Dieser Gegenstand wurde allseitig erörtert und demnach folgende Gehaltsverbesserungen vom 1. Januar kommenden Jahres beschloßen: 1. für die Lehrer Becker und Schulz an den zwei vierten Klassen der Knabenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Mietentschädigung, eine Zulage von je 20 Thlr;

2. für die Lehrerin Hundhausen und die Lehrerin im Waisenhause an den zwei vierten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt von 160 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 10 Thlr;

3. für die Lehrer Bellen und Fitzblech an den zwei dritten Klassen der Elementar-Knabenschule, zu deren Besoldung von 180 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung respective freier Wohnung, eine Zulage von je 20 Thlr.;

4. für die Lehrerinnen Deutmann und Quantius an den zwei dritten Klassen der Elementar-Mädchenschule, zu deren

[Nächste Seite] Gehalt von 165 Thlr. excl. 20 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 15 Thlr.;

5. für die Lehrer Hermanns und Krahforst an den zwei 2ten Klassen der Elementar-Knabenschule und den Lehrer Burbach an der zweiten Klasse der Mädchenschule im Glockhammer, zu deren Gehalt von 240 Thlr. excl. 30 Thlr. Miethentschädigung, eine Zulage von je 30 Thlr.;

6. für die Lehrerin Schikowsky an einer zweiten Klasse der Elementar-Mädchenschule, zu deren Gehalt von 180 Thlr. excl. 20 Thlr Miethentschädigung, eine Zulage von 20 Thlr.;

7. für die vier ersten Lehrer BuselKoxholt, Neumann, Mlot, deren Gehalt excl. freier Wohnung oder Miethentschädigung bereits 300 bis 390 Thlr. beträgt, so wie für die erste Lehrerin Schmidding, deren Gehalt excl. Wohnung 260 Thlr ausmacht, eine Zulage von je 10 Thlr.

Auf den Antrag eines Stadtverordneten wurde noch zu Protocoll genommen, daß die Erhöhung des Einkommens der zweiten Lehrer bis zu 300 Thlr. excl. 30 Thlr. Miethentschädigung mit einer Majorität von 9 gegen 7 Stimmen beschlossen worden ist. Actum ut supra