Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die zwei hinzugekommene Stammgefreiten bis zum Jahresschlusse derselbe Serviszuschuß gewährt werde, wie solcher verhältnißmäßig den anderen Stamm-Manschaften bewilligt ist. Versammlung macht jedoch den Vorbehalt, mit Rücksicht auf den erhöhten Königlichen Servis, die ServisZuschuß-Angelegenheit für sämmtliche Stamm-Manschaften vom 1. Januar kommenden Jahres anderweit zu reguliren.
a.u.s.