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Auf Vortrag des Vorsitzenden beschloß die StadtverordnetenVersammlung, behufs Bereithaltung der erforderlichen Geldmittel für den ehestens auszuführenden Bau einer neuen dreiklassigen Elementarschule, ferner für den Ankauf der Baustelle für eine auszuführende zweite neue dreiklassige Elementarschule, sodann für den Bau einer mit der Gemeinde Norf gemeinschaftlich auszuführenden neuen Erftbrücke zu Berghäuschen und zur Anschaffung einer neuen Baggermaschine, eine Summe von zehntausend Thalern bei der Rheinischen Provinzial Hülfskasse mit der Maßgabe aufzunehmen, daß dieselbe am Jahresschlusse 1868 eventuell aber früher mit halbjähriger Kündigung zurückerstattet werde.
Die Versammlung bemerkt noch, daß die Auszahlung des Kapitals Seitens der Provinzial-Hülfskasse in mehreren Raten geschehen könne, und daß die Zurückerstattung im künftigen Jahre mittels Emission von Stadt Obligationen ermöglicht werden solle.
actum ut supra
Die Stadtverordneten Versammlung beräth heute über die Seitens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung der Stadt gemachten Propositionen hinsichtlich der Dimensionen, welche der anzulegenden Eisenbahn-Erftbrücke vor dem Rheintore, bei der bevorstehenden Ausführung der festen Rheinbrücke zu geben wären. Nachdem der Gegenstand ausführlich erörtert worden, sprach die Versammlung sich dahin aus, daß die Erftbrücke, wenn die Schifffahrt im Erftcanale nicht wesentlich beeinträchtigt werden soll, mindestens auf eine Breite im Lichten von 40 Fuß und auf eine Höhe im Lichten von 36 Fuß vom Null-Punkte ab, auszuführen, und daß zur Erhaltung des Leinenpfades und der sonstigen Communikation für die Lagerplätze p. am linkseitigen Erftufer in dem Eisenbahn-Damme eine Öffnung von mindestens 24 Fuß Breite und 18 Fuß Höhe im Lichten herzustellen sind. Die Versammlung beschloß gleichzeitig wegen dieser Dimensionen noch das Gutachten des Herrn Strombau- Inspector Butzke in Coblenz einzuholen.
a u s
1. Schulbauten.
Der Bürgermeister trägt der Stadtverordneten-Versammlung vor, daß der Herr Regierungs-Präsident von Kühlwetter jüngst hier an Ort und Stelle die verschiedenen Schulbau-Plätze besichtigt und dabei gefunden habe, daß die früher bei dem Platz am Hammthore unterstellten Bedenken zwar nicht vorhanden seien, und derselbe äußersten Falles als Baustelle genommen werden könne, daß jedoch die anderen Plätze größer und geeigneter seien und dieserhalb dem erstern Platze vorzuziehen sein dürften. Der zweckmäßigste Platze sei unstreitig der von Erben Jaeger am Stiftsplatze, lasse dieser sich nicht acquiriren, so möge man die erste zu erbauende dreiklassige Schule auf dem Platze nahe der evangelischen Schule errichten.
Eine Beschlußfassung über diesen Gegenstand wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
actum ut supra
2. Abschließung verschiedener Verträge.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte die heute im Entwurfe vorgelegten Pachtverträge mit Bernhard Nix wegen des Wasserabflusses zur Erft am Niederthore [unterhalb mittig eingefügt] auf 28 Jahre zu 5 Silbergroschen pro Jahr, mit Theodor Rottels, wegen einer Dachtraufe an der Promenade auf 20 Jahre [unterhalb mittig eingefügt] zu 2 1/2 Silbergroschen pro Jahr, mit Peter Ferdinand Feldhaus, wegen eines kleinen Terrains vor dem Oberthore [unterhalb mittig eingefügt] auf 28 Jahre zu 2 1/2 Sgr. pro Jahr, mit Notar Knein, wegen eines kleinen Terrains längs seinem Garten an der [unterhalb mittig eingefügt] Canalstraße, auf 28 Jahre zu 2 1/2 Silbergroschen pro Jahr, und mit Balthasar Josten wegen eines Ausflußrohrs an der Promenade [unterhalb mittig eingefügt] auf 20 Jahre zu 2 1/2 Silbergroschen pro Jahr,
actum ut supra
3 Überbauung und Überbrückung der Erft am Oberthor und Beseitigung von Bäumen an der Promenade und am Oberthore.
Ein Gesuch des Gerbermeisters Kaumanns wird vorgelegt, worin derselbe um die Erlaubnis bittet, zum Zweck der Erbauung eines Wohnhauses am Oberthore
Die Versammlung erklärt sich nicht abgeneigt, Namens der Stadt diese Erlaubniß zu ertheilen, jedoch behält sie sich vor, vorerst die Bedingungen, namentlich zum Schutz des Wasserlaufs und der Promenade, zu vereinbaren und festzustellen.
actum ut supra
In heutiger Sitzung referirte Herr Stadtverordneter Rappenhoener über die von demselben im Auftrage der Stadt mit dem Herrn Rheinschifffahrts-Inspector Butzke in Coblenz genommene Rücksprache wegen der Dimensionen, nach welchen die vor dem Rheinthore anzulegende Eisenbahnbrücke in ihrer lichten Breite und in ihrer lichten Höhe auszuführen sein dürfte.
Mit Rücksicht auf die von dem p Rappenhoener auf Grund jener Rücksprache gegebenen näheren Erläuterungen, beschließt die Versammlung, den Herrn Bürgermeister zu autorisiren, die durch Beschluß vom 29. vorigen Monats beanspruchte lichte Höhe von 36 Fuß nöthigenfalls auf 34 Fuß Namens der Stadt einzuräumen, wogegen an der lichten Breite von 40 Fuß festzuhalten sei.
actum ut supra
1. Städtischer Grasverkauf.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte den am 24. des Monats Statt gefundenen Verkauf des städtischen Grasaufwuchses zum Gesammtbetrage von 5874 Thalern inclusive 10 % Aufgeld.
actum ut supra
2. Bauten von Herrn F. Kaumanns an der Erft und an der Promenade.
Vorsitzender theilt der Versammlung in Beziehung auf die Verhandlungen mit dem Gerbermeister Franz Kaumanns wegen beabsichtigter Bauten an der Erft und an der Promenade mit, daß p Kaumanns von der Überbauung der Erft zum Hausbau in Folge entstandener Differenzen mit den Müllern, Abstand genommen hat, und derselbe nunmehr ein Haus an der Promenade der Erft entlang unter Benutzung der Grenzmauer, und eine kleine Brücke über die Erft zur Verbindung seiner Lohhöfe zu bauen und ferner die Beseitigung der am Eingange an der Promenade stehenden vier Platanen wünsche.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, diesem Antrage Seitens der Stadt zu entsprechen, jedoch behält sie sich vor, daß die beiden Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum die bezüglichen Bedingungen an Ort und Stelle feststellen.
actum ut supra
3. Stellung neuer Renttitel.
Von der Armen-Verwaltung zu Cöln ist die Stadt ersucht worden, über die Verschuldung von vier Renten im jährlichen Betrage von zusammen 52 Thalern 6 Silbergroschen 10 Pfennige neue Titel zu stellen, da die vorhandenen Schuld-
Die Stadtverordneten-Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß die begehrten neuen Titel notariell gestellt werden.
actum ut supra
Postlokal.
Nach Vortrag des Bürgermeisters über den Stand der Angelegenheit wegen Beschaffung eines erweiterten Postlokals, erklärte die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß die Stadt sich das Haus der Wittwe Raths zu dem Preise von fünftausend Thalern bis zum 1. Dezember dieses Jahres zu dem Zwecke an Hand geben lasse, damit bis dahin durch Verhandlungen mit der Königlichen Oberpost-Direktion geprüft werde, ob ein etwaiger Ankauf des genannten Hauses für die Erweiterung des Postlokals mit dem Interesse der Stadt sich vertrage.
actum ut supra
5. Antrag auf Ermäßigung der Erftgebühren für Kohlen. Dieser Antrag wird an die bezügliche Commision verwiesen.
a.u.s.
2. Bau einer Mauer durch Wilhelm Josten vor dem Oberthore.
Auf ein vorgetragenes Gesuch von Wilhelm Josten, die Aufführung einer Mauer auf seinem Eigenthum vor dem
a.u.s.
Bezüglich des Antrages von Aug. Streffing auf Vergütung von 21 Ruthen 40 Fuß Terrain an der Kapitelsstraße, welche in diese Straße fallen sollen und gegenwärtig nicht bebaut werden können, sprach sich die Stadtverordneten-Versammlung mit Rücksicht auf die enorme Entschädigungsforderung des p Streffing dahin aus, daß zunächst zu untersuchen sei, ob die beabsichtigte Erbreiterung der Kapitelsstraße nicht mit geringerem Opfer an der entgegengesetzten Seite sich bewirken lasse. Da hierzu die Acquisition des Aufmwasser'schen Gartens und eines Theils der Hülsenbeck'schen Besitzthümer nöthig sei, so wurde die Commission für städtisches Eigenthum ermächtigt, die erforderlichen Erwerbungen Namens der Stadt zu machen.
a.u.s.
(späterer seitlicher Eintrag von anderer Hand) Weder in den Acten, noch im Stadtrat????????? vorhanden.]
Nach Einsicht einer Mittheilung der Königl. Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 8. dieses Monats, autorisirt die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister Ridder und den Stadtrentmeister Stadler, die der Stadt Neuhs zustehenden Entschädigungen für abzutretende städtische Grundstücke zur anzulegenden Verbindungs bahn von Dühseldorf nach Neuhs sowohl in Abschlagszahlungen als im Ganzen, in Empfang zu nehmen, und darüber Namens der Stadt gültig zu quittiren, unter dem aus drücklichen Vorbehalte aller Rechte der Stadt namentlich wegen definitiver Feststellung der der Stadt Neuhs zu leistenden Entschädigungssummen für das abgetretende Eigenthum und für Entwerthung des der Stadt ver bleibenden Eigenthums.
actum ut supra
Der Stadtverordneten-Versammlung wird unter Hinweis auf die bezüglichen früheren Berathungen von dem Inhalte einer Protocollar-Verhandlung von Vertretern der Königlichen Regierung zu Dühseldorf und der Königlichen Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn vom 28. dieses Monats Kenntniß gegeben, wornach der Abschluß des Polders zwischen den Eisenbahn und den Erftdämmen durch Erhöhung des Erftdammes an der Ostseite der Stadt und Anbringung von Verschlußvorrichtungen an den in den Erftdämmen liegenden Durchlässen, zur Sicherstellung des Bahndammes und der unterhalb liegenden Grundstücke mindestens für die nächsten beiden Jahre für nothwendig erachtet wird. Die Vertreter der Königlichen EisenbahnDirection haben dabei zu Protocoll erklärt, daß es nicht in ihrer Absicht gelegen habe, durch den gestellten Antrag den bereits früher erörterten Anspruch der
actum ut supra
Der vorsitzende Bürgermeister trägt der StadtverordnetenVersammlung vor, daß in Folge eines Schlaganfalles der Herr Stadtrentmeister Stadler sich nicht mehr in der Lage befinde, persönlich die von ihm verwalteten Kassen fortzuführen, und daß die Familie desselben es entschieden abgelehnt habe, selbst für geeignete Stellvertretung zu sorgen, weshalb nur erübrige, daß Seitens der Stadt für einstweilige Fortführung der Kasse gesorgt werde.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschloß hiernach im Einverständniß mit dem Bürgermeister, mit der interimistischen Fortführung der städtischen Kasse, bis zum finalen Abschluß, den Stadtsecretair M. Krings zu betrauen, mit der Maßgabe, daß derselbe, zwar selbstredend für diese interimistische Kassenführung alle Verantwortlichkeit zu übernehmen, jedoch noch keine Caution zu stellen habe, und daß die Kosten der Stellvertretung dem H. Stadler respective dessen Familie zu Last fallen sollen
a.u.s.
In heutiger außerordentlichen Sitzung wurde die Versammlung mit dem Inhalt einer Regierungs-Verfügung vom 23. dieses Monats bekannt gemacht, wornach der Bürgermeister sich darüber zu rechtfertigen habe, daß derselbe gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft wegen der gegen den Willen der Stadt vorgenommenen Erhöhung des Erftdammes gerichtliche Klage eingeleitet habe.
Dieselbe bemerkte hierauf, daß Vorsitzender lediglich ihren Beschluß vom 16. dieses Monats, wornach für den Fall des Angriffs des städtischen Dammes, possessorische Klage erhoben werden soll, ausgeführt und somit nur dasjenige angeordnet habe, was gegenüber dem Vorgehen der Eisenbahn-Gesellschaft, das Interesse der Stadt erforderte.
actum ut supra
1. Gesuch um Gestattung eines Weges in der Nähe des Niederthores.
Der Stellmacher Hub. Schnitzler ist um die Gestattung eines Weges eingekommen, welcher zur Verbindung des Weges zwischen dem Niederthore und Hammthore mit einem neu zu errichtende Werkstatt-Gebäude dienen soll.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich bereit, den gewünschten Weg nach näherer Anweisung zu gestatten, falls x Schnitzler sich verpflichtet, das erforderliche Terrain, welches von seinem Garten in die dort vorgesehene neue Straße fällt, unentgeldlich an die Stadt abzutreten, und ferner dem zu erbauenden Werkstatt-Gebäude eine gefällige Façade zu geben.
actum ut supra
Bei Berathung des Gegenstandes 2 ersuchte die Versammlung den Vorsitzenden den Fabrikbesitzer N. Ulmer aufzufordern die von seiner Fabrik am Oberthore lagernden Lumpen und sonstigen Abfälle wegzuräumten und den Platz zu diesem Zwecke überhaupt nicht mehr zu benutzen, widrigenfalls die Gemeinde die dem p. Ulmer eingeräumten Vergünstigungen zur Benutzung des GemeindeEigenthums zurückzunehmen genöthigt sei.
a.u.s.
Der Vorsitzende theilt sodann der Versammlung in geheimer Sitzung eine Verfügung der Königlichen Regierung über die Stellung des sogenannten Schulinspectors mit, und wurde der Gegenstand vorab der stadträthlicher Schulkommission zur Vorprüfung überwiesen
a.u.s.
[Eingefügt:] ⌠so daß also das ganze Pensionsberechtigte Gehaltauf eilfhundert Thaler Einkommen auf eilfhundert neunzig Thaler zu berechnen ist. Zusatz und Löschung von vier Wörter genehmigt
[gez.] CThywihsen [gez.] DrHellersberg [gez.] GSchellens [gez.] H A Hesemann [gez.] Carl Loerick [gez.] J. Ibels [gez.] Ridder
Vor der Tagesordnung theilt der Vorsitzende einen Entwurf zur Hypothekenbestellung zu Gunsten der Kölner Armenverwaltung mit und wird derselbe mit einem noch zu machenden Zusatze gutgeheißen
a.u.s.
Hierauf wurde zur geheimen Sitzung übergegangen und dem LehrerBurbach als Remuneration für seine 25jährige Thätigkeit 25 Thaler aus der Stadtkasse bewilligt.
a.u.s.
Vor der Tagesordnung theilt der Vorsitzende die Ministerial-Entscheidung vom 24. Mai curant mit, wonach das neue Stationsgebäude für die beiden Eisenbahnen westlich von der Crefelder Straße und zwar auf der Westseite der Bahnkreuzung zwischen der Rheinischen und der BergischMärkischen Eisenbahn so zu errichten, daß die von Westen und Süden ankommenden Personenzüge, welche an die Perrons anfahren, vor der Kreuzung anhalten und in dieser Stellung für die Weiterfahrt expedirt werden. -
Hierauf wurde der Antrag gestellt nunmehr die Königliche Regierung um Entscheidung in der Angelegenheit betreffend die Verlegung des katholischen Kirchhofes zu bitten, worauf der Vorsitzende mittheilte, daß dem Antrage schon unterm 4. April curantentsprochen sei, jedoch nunmehr erneuert um Herbeiführung einer Entscheidung ersucht werden soll.
Ferner theilt der Vorsitzende mit, daß eine Neuwahl zu dem Provinzial-Landtage angeordnet, die diesseitigen im Jahre 1866 gewählten Bezirkswähler aber noch sämmtlich in Function seien. Die Versammlung beschloß darauf eine Ergänzungswahl der Bezirkswähler nach einer andern Interpretation der Feuerstellen als bisher hier üblich gewesen ist, nicht vorzunehmen, und es also bei dem bis jetzt hier üblich gewesenen Modus zu belassen.
actum ut supra
Schließlich werden die Begräbnißkosten der verstorbenen Justen ein Betrage von zwanzig Thalern auf die Stadtkasse übernommen
a.u.s.
6/ Benutzung des Scheibenhauses
Die Beschlußfassung über die weitere Benutzung des Scheibenhauses wird bis über 4 Wochen vertagt, um bis dahin die Anträge der Schützengesellschaft zu erwarten.
a.u.s.