Band 55: Eintrag vom  7. Dezember 1868 (Nr. 490)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Hundesteuer.

Um die Haltung von Wachthunden in der Stadt nicht durch etwas hohe Hundesteuer zu erschweren, beschließt die Versammlung, die Hundesteuer für den ersten Hund, der gehalten wird, von 2 Thlr. auf 1 Thlr und jene für den zweiten und jeden weiteren Hund, der gehalten wird, von 3 Thlr. auf 2 Thlr. und zwar vom 1. Januar kommenden Jahres an, zu ermäßigen.

actum ut supra