Um die Haltung von Wachthunden in der Stadt nicht durch etwas hohe Hundesteuer zu erschweren, beschließt die Versammlung, die Hundesteuer für den ersten Hund, der gehalten wird, von 2 Thlr. auf 1 Thlr und jene für den zweiten und jeden weiteren Hund, der gehalten wird, von 3 Thlr. auf 2 Thlr. und zwar vom 1. Januar kommenden Jahres an, zu ermäßigen.
actum ut supra