In Folge einer Regierungs-Verfügung vom 19. Dezember die Pflanzung von Obstbäumen an den Communalwegen betreffend, spricht die Versammlung sich dahin aus, daß die Verwaltung in einer öffentlichen Bekanntmachung die[jenigen: hinzugefügt] anschießenden Grundbesitzer zur Meldung einladen möge, welche geneigt sind, auf ihre Kosten auf den an die Communalwege angrenzenden Grundstücken Obstbäume pflanzen zu lassen. Über den Erfolg werde seiner Zeit Mittheilung entgegengesehen.
a.u.s.