Auf den Antrag des Vorsitzenden genehmigte die Versammlung
[Nächste Seite] die Convertirung der im Besitz der Stadtkasse sich befindenden Staatsschuldverschreibungen: Lit. C. N° 6767 de 1868 über 200 Thaler, Lit. C. N° 5264, 25, 092, 27099, 45520, 54040 de 1848 über je 100 Thlr. ist 500 Thaler also in Summe im Betrage von 700 Thaleractum ut supra