Nach Eröffnung der Sitzung wurde die Neuwahl von sechszehn Bezirkswählern zur Wahl der Provinzial-Landtagsabgeordneten für den III. Stand vorgenommen und über die Wahl, welche nach Vorschrift des Reglements vom 22. Juni 1842 stattfand, eine besondere Verhandlung aufgenommen
actum ut supra