• Eintrag 123. April 1867Auf Vortrag des Vorsitzenden beschloß die Stadtverordneten- Versammlung, behufs Bereithaltung der erforderlichen Geldmittel für den ehestens auszuführenden Bau einer neuen drei- klassigen Elementarschule, ferner für den Ankauf der Baustelle für eine auszuführende zweite neue dreiklassige Elementar- schule, sodann für den Bau einer mit der Gemeinde Norf gemeinschaftlich auszuführenden neuen Erftbrücke zu Berghäuschen und zur Anschaffung einer neuen Baggermaschine, eine Summe von zehntausend Thalern bei der Rheinischen Provinzial Hülfskasse mit der Maßgabe aufzunehmen, daß dieselbe am Jahresschlusse 1868 eventuellaber früher mit halbjähriger Kündigung zurückerstattet werde. Die Versammlung bemerkt noch, daß die Auszahlung des Kapitals Seitens der Provinzial-Hülfskasse in mehreren Raten geschehen könne, und daß die Zurückerstattung im künftigen Jahre mittels Emission von Stadt Obliga- tionen ermöglicht werden solle. actum ut supra...