Eintrag 123. April 1867Auf Vortrag des Vorsitzenden beschloß die Stadtverordneten-
Versammlung, behufs Bereithaltung der erforderlichen Geldmittel
für den ehestens auszuführenden Bau einer neuen drei-
klassigen Elementarschule, ferner für den Ankauf der Baustelle
für eine auszuführende zweite neue dreiklassige Elementar-
schule, sodann für den Bau einer mit der Gemeinde
Norf gemeinschaftlich auszuführenden neuen Erftbrücke
zu Berghäuschen und zur Anschaffung einer neuen
Baggermaschine, eine Summe von zehntausend Thalern
bei der Rheinischen Provinzial Hülfskasse mit der Maßgabe
aufzunehmen, daß dieselbe am Jahresschlusse 1868 eventuellaber früher mit halbjähriger
Kündigung zurückerstattet
werde. Die Versammlung bemerkt noch, daß die Auszahlung
des Kapitals Seitens der Provinzial-Hülfskasse in mehreren
Raten geschehen könne, und daß die Zurückerstattung
im künftigen Jahre mittels Emission von Stadt Obliga-
tionen ermöglicht werden solle. actum ut supra...