Auf Vortrag des Vorsitzenden beschloß die StadtverordnetenVersammlung, behufs Bereithaltung der erforderlichen Geldmittel für den ehestens auszuführenden Bau einer neuen dreiklassigen Elementarschule, ferner für den Ankauf der Baustelle für eine auszuführende zweite neue dreiklassige Elementarschule, sodann für den Bau einer mit der Gemeinde Norf gemeinschaftlich auszuführenden neuen Erftbrücke zu Berghäuschen und zur Anschaffung einer neuen Baggermaschine, eine Summe von zehntausend Thalern bei der Rheinischen Provinzial Hülfskasse mit der Maßgabe aufzunehmen, daß dieselbe am Jahresschlusse 1868 eventuell aber früher mit halbjähriger Kündigung zurückerstattet werde.
Die Versammlung bemerkt noch, daß die Auszahlung des Kapitals Seitens der Provinzial-Hülfskasse in mehreren Raten geschehen könne, und daß die Zurückerstattung im künftigen Jahre mittels Emission von Stadt Obligationen ermöglicht werden solle.
actum ut supra