Band 56: Eintrag vom  5. September 1870 (Nr. 11)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2/ Communal-Einkommensteuer-Regulativ

In Anschlusse an den Beschluss vom 22. November 1869 wird das CommunalEinkommensteuer-Regulativ nach Maßgabe des Normal-Regulativs im Ministerial-Blatt pro 1864 Seite 140, 141 und 142 berathen und mit folgenden Bestimmungen angenommen:

Zu §. 2 a bleibt die Stufe 1 a und b der Klassensteuer von der GemeindeEinkommensteuer befreit;

Zu §. 4. Die Einschätzungs-Kommission besteht aus 8 Personen, welche jährlich von der Stadtverordneten-Versammlung und zwar 4 aus ihrer Mitte und 4 aus der Bürgerschaft gewählt werden.

Hiernach wird das Regulativ genehmigt und soll demnächst der Versammlung in einer besonderen Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt werden.

a. u. s.