In Anschlusse an den Beschluss vom 22. November 1869 wird das CommunalEinkommensteuer-Regulativ nach Maßgabe des Normal-Regulativs im Ministerial-Blatt pro 1864 Seite 140, 141 und 142 berathen und mit folgenden Bestimmungen angenommen:
Zu §. 2 a bleibt die Stufe 1 a und b der Klassensteuer von der GemeindeEinkommensteuer befreit;
Zu §. 4. Die Einschätzungs-Kommission besteht aus 8 Personen, welche jährlich von der Stadtverordneten-Versammlung und zwar 4 aus ihrer Mitte und 4 aus der Bürgerschaft gewählt werden.
Hiernach wird das Regulativ genehmigt und soll demnächst der Versammlung in einer besonderen Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt werden.
a. u. s.