Genehmigt wird die Verpachtung der Fischereien in der Erft vom Epanchoir bis zum Rheinthor zu zehn Thaler jährlich an M. Prinz, in der Ober-Erft von Selicum bis ans Epanchoir zu fünf Thaler fünfzehn
[Nächste Seite] Silbergroschen an Hermann Josef Müller, in der sogenannten Rentmeister-Krur zu zwei Thaler fünfzehn Silbergroschen an Josef Bovenschen. Die selben Fischereien dagegen werden den bisherigen Pächtern zu den bis jetzt gezahlten Pachtpreisen überlassen.a. u. s.