Band 56: Eintrag vom  4. September 1871 (Nr. 256)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9/ Pensionirung des Sparkassenrendanten

Der in der vorigen Stadtrathssitzung vertagte Gegenstand betreffend die Pensionsberechtigung des Leihhaus-Verwalters und Sparkassen-RendantenRosellen wird wieder in Berathung gezogen und demnach zwei Anträge gestellt und über beide namentliche Abstimmung beschlossen.

Der erste Antrag: eine Pensionsberechtigung des g. Rosellen vom 1. Januar 1831 ab anzuerkennen wird abgelehnt und stimmten dafür die Stadtverordneten Thywissen, Weise, Rosellen, Ibels. - Hierauf wurde der zweite Antrag die Pensionsberechtigung des Rosellen nur von der Zeit des mit ihm im Jahre 1835 abgeschlossenen Berufsvertrages ab anzuerkennen, einstimmig angenommen.

Der Stadtverordnete Ibels gab demnach das nachfolgende Separat-Votum ab: Zur Begründung des von mir gestellten Antrages: "die Berechtigung des Rendanten Rosellen zur Pensionirung, und die "Verpflichtung Seitens der Stadt, demselben solche von 1831 an gerechnet "zu gewähren, anzuerkennen" habe ich Folgendes anzuführen:

Wenn auch früher mehrseitig die Berechtigung des g. Rosellen zur Pensionirung in Zweifel gezogen worden, so sollte man doch jetzt, nachdem die beiden Gutachten des Herrn Justizrathes Compes und zuletzt auch die Entscheidung der Königlichen Regierung sich entschieden dafür ausgesprochen, eine andere Ueberzeugung gewonnen haben, und sich nicht ferner weigern, den Herrn Rosellen die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehende Pension zu bewilligen und zwar von 1831 angerechnet. Es sprechen hierfür nicht allein die namentlich in der Entscheidung der Königlichen Regierung ausführlich entwickelten Gründe, sondern auch, daß die Stadt sich dieser Verpflichtung nicht entziehen kann, wenn man berücksichtigt, wie Herr Rosellen über 40 Jahre sein Amt treu und gewissenhaft im Interesse der Stadt verwaltet, und dabei für die letztere einen Gewinn von über Thlr. 50.000 erprüft hat, während viele andere Gemeinden in gleicher Lage grade durch die schlechte Verwaltung ihrer Rendanten in große Verluste gerathen sind. Nicht weniger ist zu berücksichtigen, daß Herr Rosellen eine lange Reihe von Jahren nur ein unbedeutendes Gehalt, und auch in den letzten Jahren noch nicht ein solches bezogen, welches zu den schwierigen Geschäften, welche

[Nächste Seite] ihm oblagen in Einklang stand. Ich finde es daher der Würde der Stadt Neuss und der Vertretung derselben nicht angemessen, wenn man noch ferner Anstand nehmen wollte, den Anträgen des Herrn Rosellen in jeder Hinsicht zu willfahren.

a. u. s.