Band 56: Eintrag vom  4. Dezember 1871 (Nr. 350)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7/ Pensionirung des Gymnasial-Lehrers Quosseck

Der Vorsitzende theilt die Ansprüche des Gymnasial-Lehrers Quosseck wegen seiner Pensionirung mit. Die Versammlung erklärt darauf nicht eingehen zu können und macht dem g. Quosseck folgende äußerste Propositionen: Bei seinem Abgange am 1. Januar 1872 wird demselben eine jährliche Pension von 500 Thalern bewilligt und genehmigt die Versammlung alsdann eine einmalige Gratifikation von 100 Thalern aus dem Reservefonds der Anstalt. Geht g. Quosseck auf diese Propositionen nicht ein so wird ferner beschlossen beim Königlichen Provinzial-Schul-Collegium die zwangsweise Quieszirung zu beantragen.

a. u. s.