In Folge eines erneuten Antrages auf Eröffnung und Ausbau der projectirten Erftstraße referirt der Vorsitzende über die seiner Seits eingeleiteten Verhandlungen mit den Interessenten. - Die Stadtverordneten-Versammlung kommt hierauf zu dem Beschlusse, keine Entschädigung für abzutretendes Terrain an der Straße zu bewilligen und nur dann auf eine Eröffnung und straßenmäßige Herstellung sich einzulassen, wenn das Terrain von sämmtlichen Adjuventen unentgeldlich hergegeben wird. -
Zur Herstellung der Erftufer erklärt sich Stadtrath bereit, bei der jetzigen Erftablassung an der Stelle wo die Bäume zunächst am Wasser stehen, mit Benutzung der vorhandenen Pflastersteine eine Dossirung herzustellen, und überträgt die Ausführung dem Herrn BaurathWeise.
a. u. s.
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Typ | Straße |
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Typ | Flur |
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