Bei dieser Gelegenheit beschließt Stadtrath auf den Vorschlag des Vorsitzenden in diesem Herbste nach der Erndte eine vollständige Revision der Breite der Wege vornehmen zu lassen, da sich bei Besichtigung des obigen Weges durch die Bau- und Eigenthums-Kommission herausgestellt hat, daß eine Schmälerung der Breite des Weges stattgefunden hat, und eine solche auch wohl bei andern Gemeindewegen vermuthet werden darf.
a. u. s.
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