Eintrag 5213. Juni 18722/ Anlage auf dem Viehmarkt...
Eintrag 5223. Juni 18723/ Eisenbahn-Project Barmen-Elberfeld-Düsseldorf-Neuss-Crefeld...
Eintrag 5233. Juni 18724/ Mieths-Entschädigung für eine Lehrerinn...
Eintrag 5243. Juni 18725/ Gymnasiale Angelegenheit Im Anschluss an die Verhandlungen der vorigen Sitzung
über die vom hohen Mi-
nisterium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten in Anregung gebrachte Durchsuchung
des Allerhöchsten Ortes festgestellten Normal-Besoldungs-Etats für die Gymnasien
wird über die stattgehabten Berathungen der stadträthlichen Kommission und
des Gymnasial-Curatoriums referirt.
Es ergibt sich daraus, daß zur Durchführung des Normal-Besoldungs-Etats bei
der hiesigen Anstalt ein Defizit von in runder Summe 5200 Thaler zu decken sein würde.
Das Curatoriumist demnach zu folgendem Beschlusse gekommen: a. das Schulgeld unter
Aufhebung der gegenwärtig für einheimische Schüler
bestehenden Schulgeldsätze in drei Abtheilungen je nach der Klassensteuer
der Eltern, in der Weise zu erhöhen, daß in Sexta und Quinta 26 Thlr,
in Quarta und Tertia 32 Thlr., und in Secunda und Prima 36 Thlr.
gezahlt werden; b. den Herrn Erzbischof von Cöln zu ersuchen, das erhöhte Schulgeld
auch für die
Zöglinge des hiesigen Convicts unter Wegfall der denselben seither zu-
gestandenen theilweisen Freistellen eintreten zu lassen, wodurch im
Ganzen muthmaßlich 1800 Thaler mehr an Schulgeld aufkommen werden; c. die Stadtverordneten-Versammlung
zu ersuchen den bisherigen städtischen
Zuschuß von 3825 Thlr auf 4500 Thaler zu erhöhen; d. bei der Königlichen Staatsregierung
zu beantragen, daß die hiernach
noch fehlende Summe von 2725 Thaler als Staatszuschuß aus staatlichen
Mitteln bewilligt werden möge. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf
nach reiflicher Erwägung
dem Beschlusse des Curatoriums beizutreten und die darin der Stadt und den
das Gymnasium frequentirenden Schülern auferlegten größern Verpflichtungen
zu genehmigen, vorausgesetzt, daß der Herr Erzbischof dem ihm unter b.
gestellten Ansuchen ebenfalls vollständig entspricht und die Königliche Staats-
regierung sich zur Uebernahme des Staatszuschusses herbeilasse. a. u. s....