Eintrag 5183. Juni 18722/ Anlage auf dem
Viehmarkt...
Eintrag 5193. Juni 18723/ Eisenbahn-Project
Barmen-Elberfeld-Düsseldorf-Neuss-Crefeld...
Eintrag 5203. Juni 18724/
Mieths-Entschädigung für eine Lehrerinn...
Eintrag 5213. Juni 18725/ Gymnasiale
Angelegenheit Im Anschluss an die Verhandlungen der vorigen Sitzung
über die vom hohen Mi-
nisterium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten
in Anregung gebrachte Durchsuchung
des Allerhöchsten Ortes festgestellten
Normal-Besoldungs-Etats für die Gymnasien
wird über die stattgehabten Berathungen der
stadträthlichen Kommission und
des Gymnasial-Curatoriums referirt.
Es ergibt sich daraus, daß zur Durchführung des
Normal-Besoldungs-Etats bei
der hiesigen Anstalt ein Defizit von in runder Summe
5200 Thaler zu decken sein würde. Das Curatoriumist
demnach zu folgendem Beschlusse gekommen: a. das Schulgeld unter Aufhebung der gegenwärtig
für einheimische
Schüler
bestehenden Schulgeldsätze in drei Abtheilungen je nach der
Klassensteuer
der Eltern, in der Weise zu erhöhen, daß in Sexta und Quinta 26 Thlr,
in Quarta und Tertia 32 Thlr., und in Secunda und Prima 36 Thlr.
gezahlt werden; b. den Herrn Erzbischof von Cöln zu
ersuchen, das erhöhte Schulgeld auch für die
Zöglinge des hiesigen Convicts unter
Wegfall der denselben seither zu-
gestandenen theilweisen Freistellen eintreten zu lassen, wodurch im
Ganzen muthmaßlich 1800 Thaler mehr an Schulgeld aufkommen werden; c. die Stadtverordneten-Versammlung
zu ersuchen den bisherigen
städtischen
Zuschuß von 3825 Thlr auf 4500 Thaler zu erhöhen; d. bei der Königlichen
Staatsregierung zu beantragen, daß die hiernach
noch fehlende Summe von 2725 Thaler als Staatszuschuß aus staatlichen
Mitteln bewilligt werden möge. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf
nach reiflicher
Erwägung
dem Beschlusse des Curatoriums
beizutreten und die darin der Stadt und den
das Gymnasium frequentirenden Schülern
auferlegten größern Verpflichtungen
zu genehmigen, vorausgesetzt, daß der Herr Erzbischof dem ihm unter b.
gestellten Ansuchen ebenfalls vollständig entspricht und die Königliche Staats-
regierung sich zur Uebernahme des Staatszuschusses herbeilasse. a. u. s....