Band 56: Eintrag vom  3. Juni 1872 (Nr. 521)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5/ Gymnasiale Angelegenheit

Im Anschluss an die Verhandlungen der vorigen Sitzung über die vom hohen Ministerium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten in Anregung gebrachte Durchsuchung des Allerhöchsten Ortes festgestellten Normal-Besoldungs-Etats für die Gymnasien wird über die stattgehabten Berathungen der stadträthlichen Kommission und des Gymnasial-Curatoriums referirt. Es ergibt sich daraus, daß zur Durchführung des Normal-Besoldungs-Etats bei der hiesigen Anstalt ein Defizit von in runder Summe 5200 Thaler zu decken

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Das Curatoriumist demnach zu folgendem Beschlusse gekommen:

a. das Schulgeld unter Aufhebung der gegenwärtig für einheimische Schüler bestehenden Schulgeldsätze in drei Abtheilungen je nach der Klassensteuer der Eltern, in der Weise zu erhöhen, daß in Sexta und Quinta 26 Thlr, in Quarta und Tertia 32 Thlr., und in Secunda und Prima 36 Thlr. gezahlt werden;

b. den Herrn Erzbischof von Cöln zu ersuchen, das erhöhte Schulgeld auch für die Zöglinge des hiesigen Convicts unter Wegfall der denselben seither zugestandenen theilweisen Freistellen eintreten zu lassen, wodurch im Ganzen muthmaßlich 1800 Thaler mehr an Schulgeld aufkommen werden;

c. die Stadtverordneten-Versammlung zu ersuchen den bisherigen städtischen Zuschuß von 3825 Thlr auf 4500 Thaler zu erhöhen;

d. bei der Königlichen Staatsregierung zu beantragen, daß die hiernach noch fehlende Summe von 2725 Thaler als Staatszuschuß aus staatlichen Mitteln bewilligt werden möge.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf nach reiflicher Erwägung dem Beschlusse des Curatoriums beizutreten und die darin der Stadt und den das Gymnasium frequentirenden Schülern auferlegten größern Verpflichtungen zu genehmigen, vorausgesetzt, daß der Herr Erzbischof dem ihm unter b. gestellten Ansuchen ebenfalls vollständig entspricht und die Königliche Staatsregierung sich zur Uebernahme des Staatszuschusses herbeilasse.

a. u. s.